Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen XY, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 19. Oktober 2010 gegen…
…eingereicht wurde, ist das Verschulden des Berufungswerbers als schwerwiegend anzusehen. Bei der Höhe des durch die verspätete Einreichung der Erklärung erzielten finanziellen Vorteils sind nicht nur die Zinsvorteile, sondern wirtschaftliche Vorteile aller Art, wie beispielsweise Liquiditäts- oder Wettbewerbsvorteile gegenüber pflichtgemäß pünktlich erklärenden Abgabepflichtgen, zu berücksichtigen…
…der Arbeitnehmerveranlagung für 2002 bei einem unzuständigen Finanzamt eingereicht. Trotz sofortiger Weiterleitung sei der Antrag erst verspätet am 3. Jänner 2008 beim Finanzamt Wien 1/23 eingelangt. Die Bw. habe, da die Abgabe irrtümlich beim falschen Finanzamt erfolgt sei, die damit verbundenen Rechtsfolgen zu tragen. …
…€ 3.194,02 erst Mitte Mai 2003 eingereicht und die Zahllast nicht entrichtet worden sei. Die Voranmeldung für November 2003 in der Höhe von € 9.656,34 sei ebenfalls verspätet eingereicht und nur teilweise durch ein auf dem Abgabenkonto bestehendes Guthaben abgedeckt worden…
…die Einreichung der Abgabenerklärung berücksichtigt werden könnte, c) die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Erklärung erreichten finanziellen Vorteiles (zB VwGH 9.11.2004, 99/15/0008), d) die persönlichen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen, e) der Umstand, ob der Abgabepflichtige nur ausnahmsweise…
…mit Bescheid vom 26. Februar 2001 auf Grund der verspäteten Abgabe der Sammelanmeldung für die Kalendermonate Oktober und November 2000 gemäß § 135 BAO für die zweite Säumnis einen Verspätungszuschlag in der Höhe von S 3.413.- das sind 248,03 Euro zur Entrichtung vor. Gegen…
…BAO). Bereits das Finanzamt wies in der Berufungsvorentscheidung zutreffend darauf hin, dass innerhalb dieser sechsmonatigen Frist auch die Umsatzsteuer 7/2006 verspätet entrichtet worden ist. Diese Abgabe war am 15.9.2006 fällig, wurde aber erst mit Wirksamkeit 21.9.2006 und damit nach Ablauf…
…Fall - erst siebenunddreissig Tage nach der Selbstanzeige als verspätet anzusehen. Daraus folgt, dass die gegenständliche Selbstanzeige nur mit einem Betrag von S 107,-- (die Gutschrift betreffend Jänner 2001) und € 36,05 (die Gutschrift betreffend Oktober 2002) strafaufhebend gewirkt hat und B eine Abgabenhinterziehung nach …
…der Finanzstrafsache gegen Herrn KD, vertreten durch Manfred Weissinger, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Steggasse 2, 6850 Dornbirn,, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 22. Oktober 2002 gegen den Bescheid vom 27. August 2002 des Finanzamtes…
…abgegeben hätte, würde er um Aufhebung der oben angeführten Bescheide ersuchen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Februar 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2002 sei bereits vor Beginn der UVA-Prüfung, nämlich am 2. April 2002, abgelaufen. Zudem würde…
…dabei eine nachträglich bzw. verspätet erstattete Umsatzsteuervoranmeldung iSd § 21 Abs. 1 UStG 1994 eine konkludente Darlegung einer Verfehlung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und damit auch eine (von der Form her grundsätzlich taugliche) Selbstanzeige dar, sodass hier (Einzelunternehmen mit einem abgabenrechtlich Verantwortlichen; vgl…
…weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 5-12/2003 in der Höhe von € 6.314,09 und für 2004 in der Höhe von…
…Einbringung der Umsatzsteuererklärung sein. Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer die Umsatzsteuererklärungen verspätet eingebracht. Er konnte jedoch zu keiner Zeit damit rechnen, dass die Umsatzsteuer für 2005 und 2006 (bereits zuvor) durch die Abgabenbehörde allein aufgrund der eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen festgesetzt werde, dies nicht nur wegen…
…strafbefreienden Rücktritt vom Versuch einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG entsprechend der Bestimmung des § 14 Abs. 1 FinStrG dar und es war daher insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen. Auch für das Jahr 2009 hat die Bw. verspätet nach Erinnerungen und Zwangsstrafenandrohung…
…Bescheid zu erlassen. Der Bw führt aus, dass es richtig sei, dass er die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 händisch ausgefüllt habe und verspätet per Post aufgegeben habe. Es war ihm bis zur Zurückweisung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 mittels Bescheid vom 14. Jänner 2011 nicht bewußt…
…festgestellt, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dann nicht eingehalten ist, wenn eine Abgabenerhöhung stattfindet, obwohl die Verantwortlichkeit für die verspätete Erhebung der Zollschuld ausschließlich der Zollverwaltung anzulasten ist. Im Hinblick auf diese Rechtssprechung des VwGH und unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass Bestimmungen des einzelstaatlichen Rechts, die…
…15/0104 erkannt, dass ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie nach der Stammfassung des § 108e EStG 1988, die im Berufungsfall zur Anwendung kommt, wenn er nicht mit der Einreichung der Abgabenerklärung gestellt wird, verspätet ist (siehe auch die Erkenntnisse vom 21. 9. 2006, 2004/15…
…zu geben und entrichtete statt der Umsatzsteuerzahllast in der Höhe von insgesamt 8.667,85 € lediglich einen Betrag in der Höhe von 2.167,85 €. Die verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für Oktober 2006 und März 2007 ist jeweils als Selbstanzeige im Sinne des …
…Ist daher das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers ursächlich für die verspätete Abgabenentrichtung, liegt es am Begünstigungswerber, überzeugend darzulegen, dass ihn kein Überwachungsverschulden trifft bzw. keine Organisationsmängel in seinem Unternehmen vorliegen (etwa gerade hinsichtlich der Vorkehrungen zur termingerechten Abgabenentrichtung auch im Fall der urlaubsbedingten Abwesenheit der dafür…
…Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, entgegen der Bestimmungen der § 119 BAO und § 21 UStG 1994 betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis Juli 2011 die diesbezüglichen Umsatzsteuervoranmeldungen der Abgabenbehörde nur verspätet übersenden lassen, und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (Fakten Pkt.1…