RIS AI
253 Treffer1620 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0954-L/06Verschuldensunabhängige Festsetzung von Aussetzungszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. FH, X Y, Sweg, vertreten durch RGmbH, A Y, Mstraße, vom 7. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 7. Februar 2006 über die Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSI RV/0516-I/04verschuldensunabhängige Vorschreibung der Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2006

…das vom Berufungswerber angeführte Verschuldensargument ins Leere, da sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage klar hervor geht, dass die Anspruchsverzinsung eine verschuldensunabhängige Abgabe ist. Die Verzinsung von Einkommensteuerbeträgen hat immer dann zu erfolgen, wenn die Erlassung eines Bescheides ab 1…

UFSI RV/0253-I/07Anspruchsverzinsung verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…im § 205 leg.cit. gesetzlich normierten Voraussetzungen eine Anspruchsverzinsung zwingend zu erfolgen hat und § 205 BAO (zudem) verschuldensunabhängig (als objektive Rechtsfolge) zur Anwendung kommt, kann der vom Berufungswerber erhobene Einwand, dass er die verspätete Festsetzung der Einkommensteuer 2003 und 2004 nicht schuldhaft verursacht habe, sondern…

UFSW RV/2437-W/07Anspruchszinsen verschuldensunabhängig von Stammabgabenbescheid und Zustelldatum abhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2008

…Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Körperschaftsteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde sowie von der Höhe des Nachforderungsbetrages (Differenzbetrages) abhängig. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21…

UFSL RV/0566-L/10Anspruchszinsen sind verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. Jänner 2010 zu StNr. 000/0000, mit denen Anspruchszinsen für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007 festgesetzt wurden, entschieden: Die Berufung wird…

UFSG RV/0665-G/10Anspruchszinsenbescheid ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…zum Ausdruck, dass sie an der verzögerten ESt- Festsetzung in korrekter Höhe keinerlei Verschulden treffe. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Festsetzung von Anspruchzinsen verschuldensunabhängig zu erfolgen hat. Selbst wenn das Finanzamt ein Verschulden an der verzögerten ESt- Festsetzung in korrekter Höhe treffen würde, bliebe dies…

UFSW RV/3313-W/10Anspruchszinsen sind verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2010

…allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen, weshalb auch das Verschuldensargument ins Leere geht, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des darin angeführten Nachforderungsbetrages…

UFSW RV/0384-W/10Vorschreibung der Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Peter Rudolf & Partner, Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, 1030 Wien, Esteplatz 3/9, vom 10. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 27. Oktober 2009 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO…

UFSW RV/2278-W/09Die Anspruchsverzinsung ist verschuldensunabhängig, deren Vorschreibung liegt nicht im Ermessen der Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2009

…höher als die entrichtete Anzahlung, so sind für die Differenz dieser beiden Beträge Anspruchszinsen vorzuschreiben. Sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage geht klar hervor, dass die Anspruchsverzinsung verschuldensunabhängig ist. Die Verzinsung von Einkommensteuerbeträgen erfolgt immer dann, wenn die Erlassung eines…

UFSW RV/0989-W/05Festsetzung von Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2008

…von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde, daher geht auch das Verschuldensargument ins Leere, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des darin angeführten…

UFSW RV/0082-W/05Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde, daher geht auch das Verschuldensargument ins Leere, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde…

UFSS RV/0338-S/04Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006

…organisatorische Mängel in der Finanzverwaltung mit negativen Folgen für den sich korrekt verhaltenden Staatsbürger verbunden seien. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig zu erfolgen hat. Selbst wenn das Finanzamt ein Verschulden an der im November 2003 erfolgten Erlassung des Einkommensteuerbescheides treffen würde…

UFSF RV/0270-F/04Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2005

…die Anspruchverzinsung relevanten Zeitraumes zu erlassen, und dass damit eine Vorschreibung von Anspruchszinsen zu verhindern gewesen wäre. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Festsetzung von Anspruchzinsen verschuldensunabhängig zu erfolgen hat. Selbst wenn das Finanzamt ein Verschulden an der erst am 17. August 2004 erfolgten Erlassung des…

UFSW RV/2859-W/09Säumniszuschlag als verschuldensunabhängige Rechtsfolge, da über Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gesondert abgesprochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 12. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 22. Dezember 2008 betreffend Säumniszuschlag entschieden…

UFSW RV/0042-W/10Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…höher als die entrichtete Anzahlung, so sind für die Differenz dieser beiden Beträge Anspruchszinsen vorzuschreiben. Sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage geht klar hervor, dass die Anspruchsverzinsung verschuldensunabhängig ist. Die Verzinsung von Einkommensteuerbeträgen erfolgt immer dann, wenn die Erlassung eines…

UFSS RV/0573-S/08Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008

…eingereicht worden. Die verspätete Veranlagung liege daher im Einflussbereich des Finanzamtes. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolge verschuldensunabhängig. Daraufhin wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205…

UFSL RV/0490-L/05Die Vorschreibung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 23. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 15. Dezember 2004 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2001 entschieden: Die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen…

UFSG RV/0649-G/05Die Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn M.F., vom 1. November 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Oktober 2005, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2005 bis 30. September 2005…

UFSS RV/0344-S/03Die Vorschreibung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…der Veranlagung höher als die entrichtete Anzahlung, so sind für die Differenz dieser beiden Beträge Anspruchszinsen vorzuschreiben. ... Sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage geht klar hervor, dass die Anspruchsverzinsung eine verschuldensunabhängige Abgabe ist. Die Verzinsung von Einkommensteuerbeträgen erfolgt immer dann…

UFSS RV/0599-S/08Die Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr1, vertreten durch Vertr, Adr2, vom 14. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes X, vertreten durch FAVertr, vom 10. Juli 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…