…formell akzessorisch. Als unselbständige Nebenforderungen hängen sie in ihrer Entstehung und ihrem Bestand von der Hauptforderung ab. Bei der Verzinsung nach § 16 COFAG-NoAG handelt es sich somit um eine rein objektive und somit verschuldensunabhängige Rechtsfolge. Bezüglich der Verpflichtung zur Entrichtung von Zinsen gem. § 16…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. FH, X Y, Sweg, vertreten durch RGmbH, A Y, Mstraße, vom 7. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 7. Februar 2006 über die Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…das vom Berufungswerber angeführte Verschuldensargument ins Leere, da sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage klar hervor geht, dass die Anspruchsverzinsung eine verschuldensunabhängige Abgabe ist. Die Verzinsung von Einkommensteuerbeträgen hat immer dann zu erfolgen, wenn die Erlassung eines Bescheides ab 1…
…im § 205 leg.cit. gesetzlich normierten Voraussetzungen eine Anspruchsverzinsung zwingend zu erfolgen hat und § 205 BAO (zudem) verschuldensunabhängig (als objektive Rechtsfolge) zur Anwendung kommt, kann der vom Berufungswerber erhobene Einwand, dass er die verspätete Festsetzung der Einkommensteuer 2003 und 2004 nicht schuldhaft verursacht habe, sondern…
…Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Körperschaftsteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde sowie von der Höhe des Nachforderungsbetrages (Differenzbetrages) abhängig. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. August 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2015, Steuernummer , zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. Jänner 2010 zu StNr. 000/0000, mit denen Anspruchszinsen für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007 festgesetzt wurden, entschieden: Die Berufung wird…
…zum Ausdruck, dass sie an der verzögerten ESt- Festsetzung in korrekter Höhe keinerlei Verschulden treffe. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Festsetzung von Anspruchzinsen verschuldensunabhängig zu erfolgen hat. Selbst wenn das Finanzamt ein Verschulden an der verzögerten ESt- Festsetzung in korrekter Höhe treffen würde, bliebe dies…
…allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen, weshalb auch das Verschuldensargument ins Leere geht, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des darin angeführten Nachforderungsbetrages…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Peter Rudolf & Partner, Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, 1030 Wien, Esteplatz 3/9, vom 10. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 27. Oktober 2009 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO…
…höher als die entrichtete Anzahlung, so sind für die Differenz dieser beiden Beträge Anspruchszinsen vorzuschreiben. Sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage geht klar hervor, dass die Anspruchsverzinsung verschuldensunabhängig ist. Die Verzinsung von Einkommensteuerbeträgen erfolgt immer dann, wenn die Erlassung eines…
…von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde, daher geht auch das Verschuldensargument ins Leere, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des darin angeführten…
…210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde, daher geht auch das Verschuldensargument ins Leere, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde…
…organisatorische Mängel in der Finanzverwaltung mit negativen Folgen für den sich korrekt verhaltenden Staatsbürger verbunden seien. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig zu erfolgen hat. Selbst wenn das Finanzamt ein Verschulden an der im November 2003 erfolgten Erlassung des Einkommensteuerbescheides treffen würde…
…die Anspruchverzinsung relevanten Zeitraumes zu erlassen, und dass damit eine Vorschreibung von Anspruchszinsen zu verhindern gewesen wäre. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Festsetzung von Anspruchzinsen verschuldensunabhängig zu erfolgen hat. Selbst wenn das Finanzamt ein Verschulden an der erst am 17. August 2004 erfolgten Erlassung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 12. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 22. Dezember 2008 betreffend Säumniszuschlag entschieden…
…höher als die entrichtete Anzahlung, so sind für die Differenz dieser beiden Beträge Anspruchszinsen vorzuschreiben. Sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage geht klar hervor, dass die Anspruchsverzinsung verschuldensunabhängig ist. Die Verzinsung von Einkommensteuerbeträgen erfolgt immer dann, wenn die Erlassung eines…
…eingereicht worden. Die verspätete Veranlagung liege daher im Einflussbereich des Finanzamtes. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolge verschuldensunabhängig. Daraufhin wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 23. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 15. Dezember 2004 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2001 entschieden: Die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn M.F., vom 1. November 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 24. Oktober 2005, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2005 bis 30. September 2005…