Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn JS, vertreten durch WZ, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom…
…150,00 S festzusetzen und begründeten dies damit, dass aus dem angeschlossenen Bewertungsgutachten hervorgehe, dass das Gebäude im Jahr 1960 gebaut und in sehr vernachlässigtem Zustand sei, weshalb nur noch von einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren ausgegangen werde. Die Einkünfte 2000 seien daher wie folgt…
…ca. ein Drittel des von der Betriebsprüfung festgestellten Gesamtumsatzes. Zudem ist weiters festzustellen, dass die Bw. ihre steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich Meldung und Entrichtung der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen im Tatzeitraum der Jahre 1998 bis 2001 ganz offensichtlich vollständig vernachlässigt hat. Aus dem Abgabenkonto der Bw. ist ersichtlich…
…als Antiquitäten gelten. Antiquitäten unterliegen zwar einer technischen (physikalischen) Abnutzung, jedoch sei diese Abnutzung unter Bedachtnahme auf den historischen Wert und der damit verbundenen Bereitschaft zur werterhaltenden Pflege so gering, dass sie steuerlich zu vernachlässigen sei (vgl. VwGH 24.9.1996, Zl. 94/13/0240…
…keine Werterhöhung. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein potentieller Käufer in ähnlicher Weise wie der Beschwerdeführer körperbehindert sei und daher einen Aufzug dringend benötige, sei derart gering, dass dieser Fall vernachlässigt werden könne. Im Fall, der dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis vom 13. 3. 2003, B 785/02 zu Grunde…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für das Kalenderjahr 2000 werden die Bemessungsgrundlage mit 22.644,93 €…
…14 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955)) kann der Zinsvorteil der Frau B. durch die vorzeitige Bezahlung des Kaufpreisrestes nicht vernachlässigt werden. Der Wert der Gegenleistung ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen dem Wert der Kaufpreisforderung vor Abschluss der Vereinbarung vom 23. März 1998…
…wenn ein Abgabepflichtiger über Monate hinweg seine abgabenrechtlichen Pflichten vernachlässigt und dann im Falle der Nachforderung die entsprechenden Mittel zur umgehenden Entrichtung fehlen. 2) Zur mangelnden Gefährdung der Einbringlichkeit: Der Abgabepflichtige hat auch das negative Merkmal des Fehlens der Gefährdung der Einbringlichkeit initiativ darzutun (vgl…
…vom 16. Dezember 1999, 97/16/0006, die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden kann. Auch der Hinweis darauf, dass der Vater die Bw. wirtschaftlich ruiniert habe und sie zurzeit auch noch arbeitslos sei, ist nicht…
…werden kann, sondern nur durch eine Berichtigung der fehlerhaften Bilanz selbst. Dieses sogenannte Nachholverbot hat zur Folge, dass die Auswirkung eines auf Grund vernachlässigter Sorgfalt unrichtigen Bilanzansatzes nicht mit steuerlicher Wirkung für ein späteres Wirtschaftsjahr nachgeholt werden kann. Mit Erkenntnis vom 27. Mai 1987, Zl…
… | | 3. | der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, namentlich den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter oder einer im Haus wohnenden…
…Anspruch. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass er zu keinem Zeitpunkt die Pflicht als Geschäftsführer gegenüber der B-GmbH vernachlässigt oder fahrlässig gehandelt habe. Weder das G (inklusive Masseverwalter) noch die Gläubigervertreter hätten eine Fahrlässigkeit festgestellt. Darüber hinaus sei am 25…
… 15 c WGG strikt eingehalten werden. Dass ein Mieter von seinem Recht auf Übertragung in das Wohnungseigentum Gebrauch mache, könne vernachlässigt werden, weil diese Fälle in der Praxis nicht vorkommen würden. Falls jedoch aus einem derzeit nicht erkennbaren Grund in einem Einzelfall keine Rückzahlung erfolgen…
…Tätigkeit (Y) erklärt und wurde mit diesen zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Schreiben vom 20. Juni 2004 erstattete sie eine Selbstanzeige, wonach sie es vernachlässigt habe, ihr im Zeitraum von November 1998 bis 30. Juni 2003 in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen ordnungsgemäß in Österreich zu versteuern…
…der fehlerhaften Bilanz selbst (VwGH 27.5.1987, 84/13/0270). Daraus ergibt sich das so genannte "Nachholverbot": Die Auswirkungen eines auf Grund vernachlässigter Sorgfalt unrichtigen Bilanzansatzes können nicht mit steuerlicher Wirkung für ein späteres Wirtschaftsjahr nachgeholt werden (VwGH 17.1.1995, 94/14/0110)…
…den Unterhalt, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht imstande ist, sich selbst zu erhalten, und sofern er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hat."). Wer einem Vorfahren die nötige Betreuung selbst oder durch Dritte angedeihen lasse, leiste dadurch einen Unterhaltsbeitrag. Mehrere Nachkommen würden gemäß § 143…
…ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Aufwendungen beruflich, privat oder gemischt veranlasst sind. Dies wurde im Zuge des hier gegenständlichen Einkommensteuerbescheides 2008 vernachlässigt. Insbesondere ist es rechtsstaatlich bedenklich, ohne Einsichtnahme in das jeweilige Curriculum einer Fortbildung, also letztlich de facto im…
…Honorarnoten und angeblich zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnungen belegt, ein unvollständiges Rechenwerk und Belegwesen für sein Unternehmen geführt. Ab dem Jahr 2004 hat er seine steuerlichen Verpflichtungen nahezu gänzlich vernachlässigt und ist den Verpflichtungen, die selbst zu berechnenden Lohnabgaben und Umsatzsteuervorauszahlungen bei Fälligkeit bekannt zu geben…
…Umsätze von 22.528,30 Euro zum Normalsteuersatz sowie Vorsteuern von 2.799,05 Euro) mit einer Zahllast von 1.706,61 Euro abgegeben. Wie schon in den Vorjahren hat der Bw auch im Zeitraum I-IX/2011 seine abgabenrechtlichen Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten gröblich vernachlässigt…
…Eltern und Großeltern unter der Berücksichtigung ihrer Lebensverhältnisse den Unterhalt, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht im Stande ist, sich selbst zu halten und sofern dieser Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hat, dies schuldig zu tun. Da das derzeitige Einkommen von Herrn Name nicht ausreicht…