…nicht im Firmenbuch eingetragen werden müssen. Der Umstand, dass Dipl. Ing. HF weder als Geschäftsführer, noch als Gesellschafter im Firmenbuch eingetragen gewesen sei, sei daher im gegenständlichen Fall irrelevant. Die Bw. habe davon ausgehen können, dass Dipl. Ing. HF für die S GmbH handlungs- und…
…S GmbH an diesem Tag an der Adresse R 8 (= O 5) nicht auffindbar war und von den Nachbarn angegeben worden sei, dass seit dem ersten Schneefall niemand mehr gesehen wurde (AB Bl. 481 Rückseite); - Vereinbarung der Frau Mag. KP mit der S GmbH…
…Rechnungen angeführten Leistungen erbracht hat. Ungewöhnlich und unglaubwürdig ist dabei, dass die S GmbH gerade ab jenen Zeitpunkt, zu welchem diese für die Abgabenbehörde bzw. außenstehende Dritte nicht mehr auffindbar war (ab Jahresbeginn 1997), wegen angeblicher Kapazitätsengpässe der T GmbH, die von dieser im Jahr…
…verbrecherischen Rechtsanwaltes I. und hat nie irgendwelche Geschäfte ausgeübt. Es gab daher nie Einkünfte, sondern bloß Aufwendungen. Dies ging soweit, dass die GmbH-Gesellschafterin A.V. keine Arbeitslosenunterstützung erhielt, weil sie wegen eines angeblich "nicht auffindbaren" Firmenbuchaktes nicht als Geschäftsführerin gelöscht werden konnte. Viele Zahlungen…
…habe sich das Finanzamt noch nicht überlegt. Die Finanzverwaltung sei bemüht, besser und internationaler zu werden. Außer Streit stehe, dass die GmbH vermögenslos ist und man Geld nur über die Haftung der Geschäftsführer hereinbekommen könne. Der Vertreter des Finanzamtes beantragte die Abweisung der Berufung gegen…
…auch nicht behauptet, dass die GmbH vermögenslos gewesen sei, bzw. die vereinbarten Entgelte nicht vereinnahmt worden seien. Vielmehr begründet der Bw. seine Berufung damit, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben aus einer Betriebsprüfung durch Nichtanerkennung von Vorsteuern bzw. durch Nachforderungen zufolge fehlender Ausfuhrnachweise resultierten und er nicht…
…getroffen. Dabei hat er folgendes ausgeführt: .) A**** Bau GmbH: Der Masseverwalter habe in einer Sachverhaltsmitteilung (Schreiben vom 29.6.2005) an die Staatsanwaltschaft St. Pölten angeführt, dass der Geschäftsführer der A**** Bau GmbH, Herr Dusan NN1 nicht auffindbar und dass die Firmensitzadresse 3100 St. Pölten…
…mit bzw. legte folgende Unterlagen vor: "Darlehensgewährung A.1) Darlehensvertrag Bw - BTS GmbH Der Originalvertrag zwischen dem Bw und der BTS GmbH sei leider nicht mehr auffindbar. Durch das Ableben von BTS und den Konkurs der Gesellschaft seien die Unterlagen nicht mehr griffbereit. In unseren…
…Strafverfahren zu 99Vr9999/99 an, dass die Buchhaltungsunterlagen der KG seinerzeit über Veranlassung der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH in einem Archiv der V. eingelagert worden seien, dort aber - nach Darstellung des Rechtsvertreters des Bw. gegenüber dem Masseverwalter - nicht mehr auffindbar seien. Bei der gerichtlichen Einvernahme…
…der erkennende Senat keine Zweifel. Die Unterschrift am Personaldokument von Frau Ha und jene auf der Verbringungserklärung sind nahezu ident. Die Angaben von AM, er habe die Originale der nunmehr zur Vorlage gebrachten Ablichtungen verloren bzw. seien diese nicht mehr auffindbar, erweisen sich nach Auffassung…
…Veräußerung eines vermögenslosen Investmentfondanteiles nicht möglich sei. Die von der Außenprüfung geäußerte Meinung der strikten Trennung von der Behandlung der Früchte (Einkünfte aus Kapitalvermögen) einerseits und des Stammes (Anschaffungskosten des Investmentfonds) andererseits gelte sicherlich für im Privatvermögen gehaltene Investmentfonds. Sie könne aber nicht für im…
… 40 Abs. 1 FBG. Diese Löschung gemäß § 40 Abs. 1 FBG gilt zwar auch nur als deklarativ und führt grundsätzlich nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft (vgl. dazu auch OGH 12.7.2005, 5 Ob 58/05y). Jedoch ist mit der nur deklarativ wirkenden Löschung der…
…der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber dem Berufungswerber verzichtet (vgl. UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06; UFS 17. 12. 2008, RV/0816-L/03). Die Löschung der GmbH im Firmenbuch hat nach…
…und die Gesellschaft infolge des Konkurses aufgelöst ist. Masseverwalter war seit 15.12.2006 Dr. C D. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 24.11.2009, 2 S 1xx/06 z, wurde der Konkurs aufgehoben. Der Masseverwalter Dr. C D vertritt die GmbH somit nicht…
…Einkommens- und Vermögenslage des Steuerpflichtigen die Unterstützung des Sohnes von der Sittenordnung geboten und somit zwangsläufig sei. Unter der Annahme, dass in den Berufungssenaten billig und gerecht denkende Menschen sitzen, sollte diese Aussage auch im Fall des Bw. Geltung haben. Es sei sicher nicht gerechtfertigt…
…Ursprung der seinerzeit exportierten Waren nicht nachgewiesen werden konnte. Mit Schreiben vom 13. Mai 2002 erhob das zur Zahlung in Anspruch genommene, anwaltlich vertretene Unternehmen frist- und formgerecht das Rechtsmittel der Berufung. Die Zustellung der nachfolgenden Berufungsvorentscheidung vom 19. August 2004 an die "B-GmbH…
…Abgabenanspruch gegenüber der Berufungswerberin nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass ein Konkursverfahren mangels Vermögens im Dezember 1999 aufgehoben wurde und trotz Ermittlungen der Abgabenbehörden kein Vermögen hervorgekommen ist. Haftungsmöglichkeiten bestehen keine, zumal der ehemalige Geschäftsführer der GmbH gemäß …
…geht aus dem Schriftverkehr von FR (dieser wurde freundlicherweise zur Vergügung gestellt) hervor, dass KA (Lebensgefährte von SS) bei ihm Anfang Oktober 1999 anrief und mitteilte, dass das Lokal nicht weitergeführt wird. Miete an FR ist ebenfalls nur bis einschießlich September (mittels Dauerauftrag) bezahlt worden…
…46/06g) und Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt - also zB Abgaben noch festzusetzen - sind (vgl. Ritz, BAO³, § 79, Tz 10, 11; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0059; VwGH 11.11.2008, 2006/13/0187). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch…
…€ 246.450,- vor dem Hintergrund der nachhaltig gesunkenen Umsätze und den fehlenden Gewinnen ergeben. Zu diesem Zeitpunkt sei festgestanden, dass die Berufungswerberin weder die erforderlichen Rückführungen noch den Zinsendienst habe erbringen können. Die Schuldenabdeckung durch Verwertung der Liegenschaft habe die Bank nicht betreiben wollen…