…nicht im Firmenbuch eingetragen werden müssen. Der Umstand, dass Dipl. Ing. HF weder als Geschäftsführer, noch als Gesellschafter im Firmenbuch eingetragen gewesen sei, sei daher im gegenständlichen Fall irrelevant. Die Bw. habe davon ausgehen können, dass Dipl. Ing. HF für die S GmbH handlungs- und…
…S GmbH an diesem Tag an der Adresse R 8 (= O 5) nicht auffindbar war und von den Nachbarn angegeben worden sei, dass seit dem ersten Schneefall niemand mehr gesehen wurde (AB Bl. 481 Rückseite); - Vereinbarung der Frau Mag. KP mit der S GmbH…
…Rechnungen angeführten Leistungen erbracht hat. Ungewöhnlich und unglaubwürdig ist dabei, dass die S GmbH gerade ab jenen Zeitpunkt, zu welchem diese für die Abgabenbehörde bzw. außenstehende Dritte nicht mehr auffindbar war (ab Jahresbeginn 1997), wegen angeblicher Kapazitätsengpässe der T GmbH, die von dieser im Jahr…
…verbrecherischen Rechtsanwaltes I. und hat nie irgendwelche Geschäfte ausgeübt. Es gab daher nie Einkünfte, sondern bloß Aufwendungen. Dies ging soweit, dass die GmbH-Gesellschafterin A.V. keine Arbeitslosenunterstützung erhielt, weil sie wegen eines angeblich "nicht auffindbaren" Firmenbuchaktes nicht als Geschäftsführerin gelöscht werden konnte. Viele Zahlungen…
…nicht ausgeforscht und befragte werden konnten, gelang das Bundesfinanzgericht zur Ansicht, dass der Empfängerbenennung nach § 162 BAO nicht entsprochen worden ist. Auch auffallend ist, dass im gegenständlichen Fall bei allen GmbH`s zeitnah zur "Leistungserbringung" Konkursverfahren eröffnet wurden mit anschließender Löschung aus dem Firmenbuch mangels…
…werden die Firmen aufgegeben, gehen in Konkurs und die Abgabenrückstände sind darauf uneinbringlich. Leistungen werden von der Firma nicht erbracht, da diese vermögenslos ist. Die Geschäftsführer sind namhaft gemachte Strohmänner, welche kurz nach der Übernahme der Gesellschaft nicht mehr auffindbar sind. Die handelnden Personen bleiben…
…dass eine solche schriftliche Vereinbarung nicht zustande gekommen sei. Dazu, warum die Anteile an der GmbH - entgegen der Optionsvereinbarung vom 23.02.2001 - von der AG und nicht von der Bf erworben worden seien: Auch diesbezüglich seien (trotz intensiver Nachschau) keine Dokumente auffindbar. In seinem…
…habe sich das Finanzamt noch nicht überlegt. Die Finanzverwaltung sei bemüht, besser und internationaler zu werden. Außer Streit stehe, dass die GmbH vermögenslos ist und man Geld nur über die Haftung der Geschäftsführer hereinbekommen könne. Der Vertreter des Finanzamtes beantragte die Abweisung der Berufung gegen…
…Als Geschäftszweig war angegeben: der An- und Verkauf, Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften. Laut Firmenbuch vertrat der handelsrechtliche Geschäftsführer, der nun auch für die Bf die Wiederaufnahme des Verfahrens begehrt, seit 04.06.2007 selbständig die GmbH. Er war nicht Gesellschafter der Bf. Am 25…
…und abzuführen. Unterlässt die zur Vertretung berufene Person die Abfuhr dennoch, so haftet sie nach den zitierten Bestimmungen der BAO für die Lohnsteuer. Bereits aus dem Umstand, dass im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bf. Löhne ausbezahlt wurden, ergibt sich, dass die GmbH nicht völlig vermögenslos…
…auch nicht behauptet, dass die GmbH vermögenslos gewesen sei, bzw. die vereinbarten Entgelte nicht vereinnahmt worden seien. Vielmehr begründet der Bw. seine Berufung damit, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben aus einer Betriebsprüfung durch Nichtanerkennung von Vorsteuern bzw. durch Nachforderungen zufolge fehlender Ausfuhrnachweise resultierten und er nicht…
…dazu niemals befragt worden, noch sei ihm ein diesbezüglicher Abgabenbescheid bekannt. Daher erkenne er die Forderungen der Abgabenbehörde auch nicht an. Der Bf. sei vermögenslos und beziehe aus unselbständiger Arbeit ein Einkommen von ca. 1.800 Euro brutto monatlich. Mit undatiertem Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO…
…B-GmbH mit Stempel und Unterschrift bestätigt habe. Auch in den Jahren 2007 bis 2009 sie dies so gehandhabt worden, dazu hätten jedoch keine Kassabelege mehr gefunden werden können. Aufgrund der langen Verfahrensdauer dürften diese Unterlagen nicht mehr auffindbar sein. Die Fa. E-GmbH sei…
…getroffen. Dabei hat er folgendes ausgeführt: .) A**** Bau GmbH: Der Masseverwalter habe in einer Sachverhaltsmitteilung (Schreiben vom 29.6.2005) an die Staatsanwaltschaft St. Pölten angeführt, dass der Geschäftsführer der A**** Bau GmbH, Herr Dusan NN1 nicht auffindbar und dass die Firmensitzadresse 3100 St. Pölten…
…mit bzw. legte folgende Unterlagen vor: "Darlehensgewährung A.1) Darlehensvertrag Bw - BTS GmbH Der Originalvertrag zwischen dem Bw und der BTS GmbH sei leider nicht mehr auffindbar. Durch das Ableben von BTS und den Konkurs der Gesellschaft seien die Unterlagen nicht mehr griffbereit. In unseren…
…hat, die Abgaben der GmbH zu tragen, und daher für sämtliche Abgabenrückstände hafte, hat wie auch die Entlastung des Bf gemäß Umlaufbeschluss vom 22. Jänner 2010 keinen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Haftungstatbestand des § 9 BAO. Im gegenständlichen Verfahren ist auch nicht zu klären, ob…
…geführten S.GmbH, für deren offene Abgabenschuldigkeiten er zur Haftung herangezogen wurde, bekommen zu haben. Ihm wird mitgeteilt, dass im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem BFG nur die Rechtmäßigkeit eines konkret angefochtenen Bescheides zu prüfen ist und daher eine allfällige nunmehrige Gleichbehandlungsberechnung nicht in diesem…
…Strafverfahren zu 99Vr9999/99 an, dass die Buchhaltungsunterlagen der KG seinerzeit über Veranlassung der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH in einem Archiv der V. eingelagert worden seien, dort aber - nach Darstellung des Rechtsvertreters des Bw. gegenüber dem Masseverwalter - nicht mehr auffindbar seien. Bei der gerichtlichen Einvernahme…
…der erkennende Senat keine Zweifel. Die Unterschrift am Personaldokument von Frau Ha und jene auf der Verbringungserklärung sind nahezu ident. Die Angaben von AM, er habe die Originale der nunmehr zur Vorlage gebrachten Ablichtungen verloren bzw. seien diese nicht mehr auffindbar, erweisen sich nach Auffassung…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall wurde die Bf. im Firmenbuch infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. In seinem Erkenntnis vom 28. Oktober 2014 hat der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes, bei einer wegen Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöschten und damit als Rechtspersönlichkeit untergegangenen…