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UFSW RV/2857-W/07Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtberücksichtigung von nichtselbständigen Einkünften infolge unvollständig übermittelter Lohnzettel, unzutreffender Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…Abs. 4 BAO berufen hat, sondern einzig und allein auf den Wiederaufnahmsgrund der angeblichen Übermittlung eines berichtigten oder neuen Lohnzettels eines Arbeitgebers (pensionsauszahlende Stelle) der Bw. Das Finanzamt hat somit die Verfügung der Wiederaufnahme der streitgegenständlichen Verfahren auf einen unzutreffenden Wiederaufnahmsgrund gestützt. Wie bereits ausgeführt…

UFSI RV/0177-I/05Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Tat als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2005

…bis 1998 ein unzutreffender Wiederaufnahmsgrund (Herbeiführen der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Tat) angeführt. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden…

UFSI RV/0311-I/03Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Tat als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.06.2004

…Jahr 1997 ein unzutreffender Wiederaufnahmsgrund (Herbeiführen der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Tat) angeführt. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden…

UFSI RV/0175-I/05Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Tat (Abgabenhinterziehung, Amtsmissbrauch) als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2005

…Wiederaufnahmsgründe stützen kann. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, § 307 Tz 3). Vom Finanzamt wurde bei der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 ein unzutreffender…

UFSI RV/0270-I/05Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund gerichtlich strafbarer Handlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…bis 1999 ein unzutreffender Wiederaufnahmsgrund (Herbeiführen der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Tat) angeführt. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden…

UFSI RV/0344-I/03Begründungsmangel bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2005

…Jahr 1998 ein unzutreffender Wiederaufnahmsgrund (Herbeiführen der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Tat) angeführt. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden…

UFSI RV/0316-I/03Herbeiführung eines Bescheides durch Amtsmissbrauch als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…Umsatzsteuer 1997 ein unzutreffender Wiederaufnahmsgrund (Herbeiführen der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Tat) angeführt. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden…

UFSI RV/0322-I/03Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Tat als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2004

…Umsatzsteuer 2000 ein unzutreffender Wiederaufnahmsgrund (Herbeiführen der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Tat) angeführt. Die Berufungsbehörde darf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden…

UFSG RV/0531-G/07Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO wegen Fehlens ordnungsgemäßer Wiederaufnahmsgründe (unzutreffender Verweis auf Textziffer im Prüfungsbericht)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012Teil 1/2

…Diese Behörde bestimmt, welchen gesetzlichen Wiederaufnahmsgrund sie durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht ansieht und daher als solchen heranzieht. Nach ständiger VwGH-Judikatur hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ausschließlich darüber zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme aus den…

UFSG RV/0531-G/07Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO wegen Fehlens ordnungsgemäßer Wiederaufnahmsgründe (unzutreffender Verweis auf Textziffer im Prüfungsbericht)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012Teil 2/2

Zu berücksichtigen ist, dass eine anteilige Zuordnung der erklärten Werbungskosten zu den beiden Wohnungen im Hoch-/ und Tiefparterre, nach Abzug von 38,15% für die ausgeschiedene "Wohnung der Tochter" (= Anteil der Dachgeschosswohnung an den Betriebskosten ab Juni 2001 lt. Aufstellung des Bw im Prüfungsverfahren…

UFSW RV/0855-W/08Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2010Teil 3/4

…bereits am 5. April 2002 mit Schlüsselabnahme abgeschlossen wäre. Die von der Bw. beantragte Einvernahme des Vermieters als Zeuge sei daher nicht erforderlich. Wegen unzutreffender Angabe der Adresse des leistenden Unternehmens stehe daher aus der Rechnung der DB-GmbH vom 25. März 2002 gemäß § 11…

UFSI RV/0373-I/03Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Handlung als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2005

…es davon aus, dass bei der Vorprüfung tätige Personen strafbare Handlungen zu verantworten haben. 4) Das Finanzamt hat somit die Verfügung der Wiederaufnahme der streitgegenständlichen Verfahren auf einen unzutreffenden Wiederaufnahmsgrund (Herbeiführen der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Tat) gestützt. Dieser Mangel…

UFSI RV/0174-I/05Gerichtlich strafbare Handlung als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2005

…es davon aus, dass bei der Vorprüfung tätige Personen strafbare Handlungen zu verantworten haben. 8) Das Finanzamt hat somit die Verfügung der Wiederaufnahme der streitgegenständlichen Verfahren auf einen unzutreffenden Wiederaufnahmsgrund (Herbeiführen der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Tat) gestützt. Dieser Mangel…

UFSW RV/1254-W/02Wiederaufnahme gem. § 303
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…21.1.1999 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme zurück mit der Begründung, dass ein entscheidungsrelevanter Sachverhalt vorliegen müsse. Das Anbringen stütze sich jedoch auf keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund, da die Übergabe von Unterlagen an einen neuen Vertreter kein neu hervorgekommenes Sachverhaltselement darstelle. Dem Argument…

UFSI RV/0464-I/06Begehrte Wiederaufnahme des Verfahrens wegen abweichender rechtlicher Beurteilung durch den UFS im Folgejahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2007

…der Bescheiderlassung vollständig bekannt gewesenen Sachverhaltes keine Wiederaufnahme des Verfahrens zulassen würden. Selbst wenn daher im Erstbescheid ein objektiv unzutreffender Rechtsstandpunkt eingenommen worden wäre, würde dies im angefochtenen Abweisungsbescheid nichts ändern, weil die Wiederaufnahmsgründe ausschließlich an den Sachverhalt, keineswegs aber an dessen rechtlichen Beurteilungen anknüpfen…

UFSW RV/1741-W/10Antrag auf Wiederaufnahme ohne Hervorkommen neuer Tatsachen sowie Anregung einer Wiederaufnahme von Amts wegen, weil ein Alleinerzieherabsetzbetrag mangels Rechtskenntnis bisher nicht geltend gemacht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…auf Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 BAO sei binnen einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt habe, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid erster Instanz erlassen habe. Der Bw…

UFSL RV/0124-L/10Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag bei "vergessenen" Werbungskosten (Vertreterpauschale).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2010

…§ 303 Abs. 1 BAO innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich vom Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt habe, einzubringen sei. Der Antragsteller habe hier über die nachträglich hervorgekommene Tatsache nachweislich früher Kenntnis erlangt, weshalb der Wiederaufnahmeantrag verspätet eingebracht worden…

UFSW RV/2321-W/06Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn keine neuen Tatsachen hervorgekommen sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

… 303 Abs. 1 BAO zu werten seien. In weiterer Folge brachte der Bw. vor, dass ein Wiederaufnahmsgrund vorläge, da die von der erstinstanzlichen Behörde geforderten Diätenabrechnungen bereits seit Beginn des Arbeitverhältnisses starke Konflikte zwischen dem Bw. und seinem Arbeitgeber hervorgerufen hätten. Der Arbeitgeber habe dem…

UFSS RV/0043-S/05Die Unkenntnis des Rechts stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2005

…Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Ebenso stellt die Änderung der Beurteilung eines Sachverhaltes durch den Verwaltungsgerichtshof keinen Wiederaufnahmegrund gemäß …

UFSW RV/1737-W/11Keine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen verabsäumter Geltendmachung von Betriebsausgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.07.2013

…berücksichtigt worden seien. Die Rechtzeitigkeit des Antrags gemäß § 303a BAO (Einbringung der Wiederaufnahme binnen drei Monaten ab Erlangung der Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund) sei somit gegeben. Insgesamt sei hier ein Fehler unterlaufen, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Es liege keinesfalls grobes Verschulden vor. Herr…