Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen B.J., W., vertreten durch Mährenhorst, Wolfbauer & Schober, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Stubenbastei 2/3/8, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 23…
…zB auch von der Berufungsbehörde die Unzuständigkeit der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, Tz 3 zu § 50 BAO und die darin zitierte Rechtsprechung). Da der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2004 von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen wurde und somit rechtswidrig ist…
…ersuchen müssen. Der Text in der Berufung vom 4. April 2012 enthält jedoch keinen Hinweis, der auch nur annähernd einen Antrag auf Entscheidung durch den UFS erkennen ließe. Da somit eine Entscheidung durch eine unzuständige Behörde begehrt wurde, war spruchgemäß vorzugehen. Salzburg, am 21. Mai…
… 145 Abs. 1 FinStrG eingebracht worden. Wenn im angefochtenen Bescheid darauf verwiesen werde, dass der fälschlicherweise als Berufung bezeichnete Einspruch beim Unabhängigen Finanzsenat und somit bei einer sachlich unzuständigen Behörde eingebracht worden sei, so sei dazu auf die Bestimmung des § 150 Abs. 3 FinStrG hinzuweisen…
…des Veranlagungsteams 02 -ja auch adressiert war, oder aber bei der Abgabenbehörde II. Instanz einzubringen, um die Nachteile einer Einbringung bei einer unzuständigen Behörde hintanzuhalten. Die weiteren Ausführungen des Bw, er habe "seit Jahren an dieser Stelle der Finanzbehörde, in der sich auch FLDion befindet…
…Verkennung dieser verfahrensrechtlichen Situation die BVE vom 30.12.2004 betreffend den Bescheid des Zollamtes Wien vom 9.3.2004 von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassen (das Verständigungsschreiben vom 4.6.2004 war inhaltlich unrichtig) und schon wegen diesem im Rechtsmittelverfahren nicht heilbaren und in…
…das Finanzamt Wien gerichtete) Fristverlängerungsansuchen ist der Fristverlängerungsantrag bis 31.10.2010 angegeben. 2. Erlassung von Gruppenfeststellungsbescheiden an den Gruppenträger und das betroffene Gruppenmitglied: Für den Fall, dass die Behörde den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - wie unter Pkt. 1. dargelegt - nicht stattgibt…
…Wiedereinsetzungswerber darf also nicht auffallend sorglos gehandelt, d.h. die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben (vgl. Beschluss VwGH 24.11.1989, 89/17/0116). Nach…
…auch, dass über einen solchen Antrag mit einem Erstbescheid (und nicht als Berufungsbehörde in der Berufungsvorentscheidung) abzusprechen gewesen wäre. Da die Berufungsbehörde als unzuständige Behörde über diesen Antrag entschieden hat, hat sie ihre Entscheidungskompetenz in diesem Bereich überschritten und ihre Entscheidung mit Rechtswidrigkeit behaftet, sodass…
…geendet hat. Das Finanzamt Baden war daher für die Entscheidung über den am 10. April 2003 gestellten Antrag auf Nullstellung der Einkommensteuervorauszahlungen 2003 nicht (mehr) zuständig. Wurde aber ein mit Berufung angefochtener Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen, so ist er ersatzlos aufzuheben (Ritz…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen F.Z., technischer Angestellter, W., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Oktober 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…vom "20. April 2006" wurde bei einer unzuständigen Behörde, wenn auch noch innerhalb der Rechtsmittelfrist, eingebracht. Langt der Schriftsatz noch vor Fristablauf bei einer unzuständigen Stelle ein, dann erfolgt die Weiterleitung des Anbringens durch die unzuständige Stelle ausschließlich auf Gefahr des Einschreiters. Erfolgt die Weiterleitung…
…Zollbehörde im Sinne der vorgenannten Ausführungen, sondern von einer Finanzstrafbehörde erlassen worden. Ein solchermaßen von der unzuständigen Behörde erlassener "Abgabenbescheid" ist nicht in der Lage irgendwelche Rechtswirkungen für den Bescheidadressaten zu entfalten. Es wäre daher bereits Aufgabe der Berufungsbehörde der ersten Stufe gewesen die eingelegte…
…verschiedenen Gesetzen mit zum Teil deutlich abweichenden Verfahrensbestimmungen durchzuführen sind. Das Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz ist für die Durchführung von Verfahren betreffend Erhebung von Abgaben nicht zuständig. Hat anstelle eines Zollamtes (als Abgabenbehörde) das Zollamt als Finanzstrafbehörde und damit eine unzuständige Behörde in Angelegenheiten…
…an die Behörde zweiter Instanz ist als Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren gegen den von der (unzuständigen) Finanzstrafbehörde erster Instanz erlassenen Bescheid vom 4. September zu qualifizieren. Nach ständiger Rechtsprechung des VfGH wird das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn die Behörde eine…
…oder den Einschreiter an diese zu weisen. Die Weiterleitung erfolge auf Gefahr des Einschreiters. Trotz ihrer Pflicht zur Weiterleitung trage derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wende unter allen Umständen die damit verbundenen Nachteile (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80…
…auch hinsichtlich der Begründung den Fall nach eigener Anschauung zu beurteilen und kann die angefochtene Berufungsvorentscheidung nach jeder Richtung abändern oder aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen. Hat anstelle eines Zollamtes das Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz und damit eine unzuständige Behörde in Angelegenheiten…
…236 Abs. 1 BAO, sondern eine Berufung gegen den Haftungsbescheid vom 30. 7. 2007 eingebracht hat. Der ohne Nachsichtsansuchen ergangene Bescheid betreffend Nichtbewilligung der Nachsicht der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten ist daher von einer unzuständigen Behörde erlassen worden (vgl. VwGH 27. 1. 2005, 2004/16/0101). Da…
…sie anstatt der Organe jener Behörde handelt, die auf dem Schriftstück als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Da das Bundesministerium für Finanzen auf dem Schriftstück nicht als jene Stelle aufscheint, die das Schriftstück unzuständigerweise erlassen hat, liegt auch kein (wirksamer) Bescheid einer unzuständigen Behörde vor. Auch eine…
…sie anstatt der Organe jener Behörde handelt, die auf dem Schriftstück als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Da das Bundesministerium für Finanzen auf dem Schriftstück nicht als jene Stelle aufscheint, die das Schriftstück unzuständigerweise erlassen hat, liegt auch kein (wirksamer) Bescheid einer unzuständigen Behörde vor. Auch eine…