…die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, - abgesehen von hier nicht relevanten Ausnahmen - mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen. Die Beschwerdevorentscheidung wurde jedoch durch eine unzuständige Behörde erlassen. Wie aus den vorliegenden Erstbescheiden klar ersichtlich ist, wurden diese vom zuständigen (damals) Finanzamt Landeck Reutte erlassen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen B.J., W., vertreten durch Mährenhorst, Wolfbauer & Schober, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Stubenbastei 2/3/8, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 23…
…zB auch von der Berufungsbehörde die Unzuständigkeit der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, Tz 3 zu § 50 BAO und die darin zitierte Rechtsprechung). Da der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2004 von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen wurde und somit rechtswidrig ist…
…oder ein Vorlageantrag nicht oder nicht wirksam eingebracht wurde. Nicht anwendbar ist diese Bestimmung daher auf Fälle, in welchen eine Beschwerdevorentscheidung von einer unzuständigen Behörde rechtswirksam erlassen wurde, weshalb wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden war (vgl idS BFG 6.8.2020, RV/7105494/2019…
…ersuchen müssen. Der Text in der Berufung vom 4. April 2012 enthält jedoch keinen Hinweis, der auch nur annähernd einen Antrag auf Entscheidung durch den UFS erkennen ließe. Da somit eine Entscheidung durch eine unzuständige Behörde begehrt wurde, war spruchgemäß vorzugehen. Salzburg, am 21. Mai…
… 145 Abs. 1 FinStrG eingebracht worden. Wenn im angefochtenen Bescheid darauf verwiesen werde, dass der fälschlicherweise als Berufung bezeichnete Einspruch beim Unabhängigen Finanzsenat und somit bei einer sachlich unzuständigen Behörde eingebracht worden sei, so sei dazu auf die Bestimmung des § 150 Abs. 3 FinStrG hinzuweisen…
…des Veranlagungsteams 02 -ja auch adressiert war, oder aber bei der Abgabenbehörde II. Instanz einzubringen, um die Nachteile einer Einbringung bei einer unzuständigen Behörde hintanzuhalten. Die weiteren Ausführungen des Bw, er habe "seit Jahren an dieser Stelle der Finanzbehörde, in der sich auch FLDion befindet…
…Finanzamt xx zugeordnet. Fraglich ist sohin, ob und wenn ja welchen Einfluss die Unterfertigung des Prüfungsauftrages durch eine Mitarbeiterin einer unzuständigen Behörde auf die Rechtswirksamkeit eines eigentlich automationsunterstützt erstellten Bescheides hat. Nach der einhelligen Judikatur wird durch die zusätzliche Unterfertigung der Tatbestand des § 96 letzter…
…Graz-Stadt zugeordnet. Fraglich ist sohin, ob und wenn ja welchen Einfluss die Unterfertigung des Prüfungsauftrages durch eine Mitarbeiterin einer unzuständigen Behörde auf die Rechtswirksamkeit eines eigentlich automationsunterstützt erstellten Bescheides hat. Nach der einhelligen Judikatur wird durch die zusätzliche Unterfertigung der Tatbestand des § 96 letzter…
…Verkennung dieser verfahrensrechtlichen Situation die BVE vom 30.12.2004 betreffend den Bescheid des Zollamtes Wien vom 9.3.2004 von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassen (das Verständigungsschreiben vom 4.6.2004 war inhaltlich unrichtig) und schon wegen diesem im Rechtsmittelverfahren nicht heilbaren und in…
…das Finanzamt Wien gerichtete) Fristverlängerungsansuchen ist der Fristverlängerungsantrag bis 31.10.2010 angegeben. 2. Erlassung von Gruppenfeststellungsbescheiden an den Gruppenträger und das betroffene Gruppenmitglied: Für den Fall, dass die Behörde den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - wie unter Pkt. 1. dargelegt - nicht stattgibt…
…Wiedereinsetzungswerber darf also nicht auffallend sorglos gehandelt, d.h. die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben (vgl. Beschluss VwGH 24.11.1989, 89/17/0116). Nach…
…Adresse1, über die Beschwerde vom 09.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 22.05.2017 betreffend Abweisung einer Nachsicht gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) in der am 25.04.2018 in Linz abgehaltenen (nichtmündlichen) Senatsverhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…auch, dass über einen solchen Antrag mit einem Erstbescheid (und nicht als Berufungsbehörde in der Berufungsvorentscheidung) abzusprechen gewesen wäre. Da die Berufungsbehörde als unzuständige Behörde über diesen Antrag entschieden hat, hat sie ihre Entscheidungskompetenz in diesem Bereich überschritten und ihre Entscheidung mit Rechtswidrigkeit behaftet, sodass…
…geendet hat. Das Finanzamt Baden war daher für die Entscheidung über den am 10. April 2003 gestellten Antrag auf Nullstellung der Einkommensteuervorauszahlungen 2003 nicht (mehr) zuständig. Wurde aber ein mit Berufung angefochtener Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen, so ist er ersatzlos aufzuheben (Ritz…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen F.Z., technischer Angestellter, W., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Oktober 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…vom "20. April 2006" wurde bei einer unzuständigen Behörde, wenn auch noch innerhalb der Rechtsmittelfrist, eingebracht. Langt der Schriftsatz noch vor Fristablauf bei einer unzuständigen Stelle ein, dann erfolgt die Weiterleitung des Anbringens durch die unzuständige Stelle ausschließlich auf Gefahr des Einschreiters. Erfolgt die Weiterleitung…
…zuständigen Finanzamt Klagenfurt, sondern beim Finanzamt Ort 1-Ö eingebracht wurden. Gemäß § 50 zweiter Satz BAO, haben unzuständige Behörden, Anbringen ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Gegenständliche Beschwerde ist in Folge der Weiterleitung erst am 03. Juni 2019 beim…
…Zollbehörde im Sinne der vorgenannten Ausführungen, sondern von einer Finanzstrafbehörde erlassen worden. Ein solchermaßen von der unzuständigen Behörde erlassener "Abgabenbescheid" ist nicht in der Lage irgendwelche Rechtswirkungen für den Bescheidadressaten zu entfalten. Es wäre daher bereits Aufgabe der Berufungsbehörde der ersten Stufe gewesen die eingelegte…
…des Vorlageantrages dem Abschnitt betreffend die Steuer- und Beihilfenverfahren entnommen hat. Der im Postweg eingelangte Vorlageantrag ist zwar binnen offener Rechtsmittelfrist beim Finanzamt Baden Mödling eingebracht worden, damit allerdings bei einer sachlich unzuständigen Behörde. Der Rechtsbehelfsbelehrung der Beschwerdevorentscheidung des Zollamtes Wien ist eindeutig zu entnehmen…