…kann. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Eine unzulängliche Begründung eines erstbehördlichen Bescheides kann durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz im Falle der Bestätigung des erstbehördlichen Bescheides durch eine zulängliche Begründung ersetzt werden (VwGH vom 19.2.1997…
…Instanz das Recht und die Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen. Eine solche ist erst recht zu ersetzen, wenn die Begründung eines Einleitungsbescheides nicht von einem Verdacht eines Finanzvergehens ausgeht, sondern durch die Wortfolge …
…dann trifft die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz Recht und Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen (Hinweis VwGH 30.5.1995, 95/13/0112). Im Sinne dieser Ausführungen ist die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zu folgenden Überlegungen…
…dass ein begründeter Tatverdacht gegeben ist. Zunächst ist festzuhalten, dass eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides ist im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zu ersetzen ist, daher wird in der Folge zu den Überlegungen der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zur…
…Empfänger unterlegen wären und keine Steuern der Gesellschaft ausgelöst hätten. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist mit der Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen der ihr obliegenden Verpflichtung nachgekommen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen und im Sinne des …
…auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis abzuändern (vgl. VwGH 15.12.2009, 2008/13/0057). Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf daher in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen…
…auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis abzuändern (vgl. VwGH 15.12.2009, 2008/13/0057). Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf daher in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen…
…auch in einer Begründung eines Erstbescheides Darlegungen dahingehend, weshalb im konkreten Fall die Annahme gerechtfertigt sei, ein Bf. käme als Täter eines Finanzvergehens in Frage, dann trifft die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz das Recht und die Pflicht, den Spruch oder die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides…
…Instanz das Recht und die Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen. Eine solche ist erst recht zu ersetzen, wenn die Begründung eines Einleitungsbescheides nicht von einem Verdacht eines Finanzvergehens ausgeht, sondern durch die Wortfolge …
…in der Begründung nachgeschoben worden sie, könne an der Fehlerhaftigkeit des Spruches nichts ändern," ist zunächst festzuhalten, dass § 161 Abs. 1 FinStrG der Rechtsmittelbehörde auch eine Änderungsbefugnis des Spruches eingeräumt, somit die angesprochene Fehlerhaftigkeit keine Konsequenzen nach sich zieht, da - sollte eine unzulängliche Begründung des…
…doch trifft im Falle des Fehlen solcher Ausführungen im erstinstanzlichen Einleitungsbescheid die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz das Recht und die Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstinstanzlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen (VwGH 19.2.1997, 96/13/0094). Der Einwand…
…den notwendigen Inhaltserfordernissen einer Berufung im Abgabenverfahren - einen großzügigen Standpunkt einnimmt. Wiederholt wies der Verwaltungsgerichtshof zu den Begründungserfordernissen für eine Berufung darauf hin, dass eine allenfalls unschlüssige, inhaltlich unzutreffende oder unzulängliche Begründung nicht dem Fehlen einer Begründung gleich gehalten werden könne (VwGH 28.4.1993…
…Abs. 1 lit. a BAO Genüge getan (Hinweis Stoll, BAO Kommentar, 2572). Auch eine inhaltlich unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. d BAO dar." Aus dem Schreiben vom 9. Oktober 2010 lässt sich ohne Schwierigkeiten erkennen, dass…
…Abs. 1 lit. a BAO Genüge getan (Hinweis Stoll, BAO Kommentar, 2572). Auch eine inhaltlich unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. d BAO dar." Daran, dass der Berufungswerber mit dem Inhalt des Einkommensteuerbescheides 2006 nicht einverstanden ist…
…an sich gebracht zu haben, wobei hinsichtlich der Zigaretten auch in die Monopolrechte eingegriffen wurde. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle einer Bestätigung durch eine zulängliche Begründung ersetzen und im Sinne des § 161 Abs…
…an sich gebracht zu haben, wobei hinsichtlich der Zigaretten auch in die Monopolrechte eingegriffen wurde. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle einer Bestätigung durch eine zulängliche Begründung ersetzen und im Sinne des § 161 Abs…
…zu haben, wobei hinsichtlich aller Zigaretten auch in die Monopolrechte (§ 44 FinStrG) eingegriffen wurde. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle einer Bestätigung durch eine zulängliche Begründung ersetzen und im Sinne des § 161 Abs. 1…
…an sich gebracht zu haben, wobei hinsichtlich aller Zigaretten auch in die Monopolrechte eingegriffen wurde. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle einer Bestätigung durch eine zulängliche Begründung ersetzen und im Sinne des § 161 Abs…
…an sich gebracht zu haben, wobei hinsichtlich der Zigaretten auch in die Monopolrechte eingegriffen wurde. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle einer Bestätigung durch eine zulängliche Begründung ersetzen und im Sinne des § 161 Abs…
…zu haben, wobei hinsichtlich aller Zigaretten auch in die Monopolrechte (§ 44 FinStrG) eingegriffen wurde. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle einer Bestätigung durch eine zulängliche Begründung ersetzen und im Sinne des § 161 Abs. 1…