…kann. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Eine unzulängliche Begründung eines erstbehördlichen Bescheides kann durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz im Falle der Bestätigung des erstbehördlichen Bescheides durch eine zulängliche Begründung ersetzt werden (VwGH vom 19.2.1997…
…Instanz das Recht und die Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen. Eine solche ist erst recht zu ersetzen, wenn die Begründung eines Einleitungsbescheides nicht von einem Verdacht eines Finanzvergehens ausgeht, sondern durch die Wortfolge …
…dann trifft die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz Recht und Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen (Hinweis VwGH 30.5.1995, 95/13/0112). Im Sinne dieser Ausführungen ist die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zu folgenden Überlegungen…
…dass ein begründeter Tatverdacht gegeben ist. Zunächst ist festzuhalten, dass eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides ist im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zu ersetzen ist, daher wird in der Folge zu den Überlegungen der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zur…
…Empfänger unterlegen wären und keine Steuern der Gesellschaft ausgelöst hätten. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist mit der Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen der ihr obliegenden Verpflichtung nachgekommen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen und im Sinne des …
…gelegen sein sollen. Dem Fehlen einer Begründung ist nicht gleichzuhalten, dass eine Begründung allenfalls unschlüssig oder inhaltlich unzutreffend ist (vgl. VwGH 23. April 2001, 99/14/0104, sowie 24. Oktober 2005, 2002/13/0005). Auch eine unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung iSd § 250…
…13/0063; VwGH 17. 12. 1998, 97/15/0130; VwGH 28. 01. 1998, 96/13/0081). Auch eine unzulängliche Begründung des Rechtsmittels ist eine Begründung im Sinne des § 250 BAO (VwGH 20. 01. 1999, 98/13/0063 m.H. VwGH 28. 01. 1998, 96/13…
…VwGH 03.07.2003, 2003/15/0047). Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (nunmehr: Finanzstrafsenat des Bundesfinanzgerichtes) trifft das Recht und Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen (VwGH 30.5.1995, 95/13/0112; VwGH 19…
…werden darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Auch eine inhaltlich unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung iSd § 250 Abs. 1 lit. d BAO dar (VwGH 28.01.1998, 96/13…
…seiner Begründung kommt es dafür nicht an. Zudem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass auch eine unzulängliche Begründung des Rechtsmittels eine Begründung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. d BAO darstellt. Eine unschlüssige oder inhaltlich unzutreffende Begründung ist dem Fehlen einer Begründung…
…seitens des Bf. nicht dargetan worden sei, warum seiner Ansicht nach eine Einkunftsquelle vorliege, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Judikatur des VwGH auch eine unzulängliche Begründung des Rechtsmittels eine Begründung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. d BAO darstellt (vgl. VwGH vom 28…
…lit. d des § 250 BAO die behauptete fehlende Begründung auf die beantragten Änderungen bezog. Auch eine unzulängliche Begründung eines Rechtsmittels stellt somit eine Begründung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. d BAO dar. Die „Tauglichkeit“ der Begründung, der Berufung zum Erfolg zu verhelfen, ist…
…auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis abzuändern (vgl. VwGH 15.12.2009, 2008/13/0057). Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf daher in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen…
…auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis abzuändern (vgl. VwGH 15.12.2009, 2008/13/0057). Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz darf daher in Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen eine unzulängliche Begründung des erstbehördlichen…
…auch in einer Begründung eines Erstbescheides Darlegungen dahingehend, weshalb im konkreten Fall die Annahme gerechtfertigt sei, ein Bf. käme als Täter eines Finanzvergehens in Frage, dann trifft die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz das Recht und die Pflicht, den Spruch oder die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides…
…Instanz das Recht und die Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen. Eine solche ist erst recht zu ersetzen, wenn die Begründung eines Einleitungsbescheides nicht von einem Verdacht eines Finanzvergehens ausgeht, sondern durch die Wortfolge …
…in der Begründung nachgeschoben worden sie, könne an der Fehlerhaftigkeit des Spruches nichts ändern," ist zunächst festzuhalten, dass § 161 Abs. 1 FinStrG der Rechtsmittelbehörde auch eine Änderungsbefugnis des Spruches eingeräumt, somit die angesprochene Fehlerhaftigkeit keine Konsequenzen nach sich zieht, da - sollte eine unzulängliche Begründung des…
…doch trifft im Falle des Fehlen solcher Ausführungen im erstinstanzlichen Einleitungsbescheid die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz das Recht und die Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstinstanzlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen (VwGH 19.2.1997, 96/13/0094). Der Einwand…
…13/0063; VwGH 17. 12. 1998, 97/15/0130; VwGH 28. 01. 1998, 96/13/0081). Auch eine unzulängliche Begründung des Rechtsmittels ist eine Begründung im Sinne des § 250 BAO (VwGH 20. 01. 1999, 98/13/0063 m.H. VwGH 28. 01. 1998, 96/13…
…Beschwerde keine Ansatzpunkte dafür erkennen lässt, worin die Unrichtigkeiten des bekämpften Bescheides gelegen sein sollen. Dem Fehlen einer Begründung ist nicht gleichzuhalten, dass eine Begründung allenfalls unschlüssig oder inhaltlich unzutreffend ist. Auch eine unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung iSd § 250 Abs. 1 lit…