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UFSF RV/0047-F/10Unvorhergesehenes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…vorigen Stand bezüglich der versäumten Frist gemäß § 304 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer der Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002. Das unvorhergesehene Ereignis liegt in dem Umstand, dass ich nicht einberechnet habe, dass das Finanzamt Bregenz Bescheide erlässt, die von meiner Erklärung abweichen und diese Abweichungen…

UFSW RV/0442-W/08Anmeldungsprobleme für eine Prüfung stellen kein unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis dar, wenn dies eine Mehrzahl von Studenten betrifft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…drei Semestern die Studienrichtung gewechselt hätte und die vorgelegten Nachweise keinen zwingend herbeigeführten Wechsel erkennen lassen würden. Ein zwingender Grund (unabwendbares Ereignis) für den Studienwechsel sei deshalb nicht erkennbar, da die angegebenen Probleme bei der Anmeldung für eine Prüfung eine Mehrzahl der Studierenden in diesem…

UFSW RV/0324-W/12Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn kein unvorhergesehenes Ereignis und kein bloß minderer Grad des Versehens vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2012

…ob das Ergehen des deutschen Einkommensteuerbescheides betreffend den Bw. für 2005 am 18. Juli 2011 als ein unvorhergesehenes Ereignis iSd § 308 Abs. 1 BAO zu werten ist und ob hinsichtlich der erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgten Einbringung des Rückzahlungsantrages kein oder lediglich ein minderer…

UFSW RV/1140-W/04Liegt eine Studienbehinderung vor, die als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG angesehen werden kann?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2004

…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert…

UFSF RV/0031-F/04Studienverlängerung, Studienbehinderung, unabwendbares Ereignis, unvorhergesehenes Ereignis, ohne Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2004

…Personen (Studiendekan(in)/Vorsitzende(r) der Studienkommission) unterschrieben und daher bestätigt wurde, dass die bisherige Nichterbringung der Leistungsnachweise und die damit verbunde Studienverzögerung auf ein nicht vom Studierenden zu vertretendes unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis im Lehr- und Prüfungsbetrieb zurückzuführen sei. Die vom Sohn des Bw…

UFSW RV/1413-W/05kein grobes Überwachungsverschulden bei unvorhergesehenen Ereignissen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. März 2005 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und die mit Bescheiden vom 14. Jänner 2005 in Höhe von € 256…

UFSW RV/0421-W/03Säumniszuschlag wegen nicht zeitgerechter Entrichtung infolge eines behaupteten unvorhergesehenen Ereignisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.10.2004

…die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum August 2002 zum 15. Oktober 2002 durch eine unvorhergesehene krankheitsbedingte Abwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters irrtümlich unterblieben sei (ein Vertreter sei aufgrund der Komplexität dieser Buchhaltung nicht bestellt worden), diese jedoch unmittelbar nach der Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung…

UFSK RV/0145-K/08Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein…

UFSW RV/0844-W/07Vorliegen einer Studienbehinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2007

…Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung…

UFSZ3K ZRV/0048-Z3K/05Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.07.2005

…in den Spalt zwischen dem Aktenschrank und der dahinter befindlichen Wand gerutscht. Der gegenständliche Vorfall stelle bei Dr. FF ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis dar, das ihn an der Einbringung einer Beschwerde gegen die in Rede stehende Berufungsvorentscheidung gehindert habe. Das Versäumnis sei am 25…

UFSW RV/0543-W/09Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2010

…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…

UFSZ2L ZRV/0143-Z2L/02Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wegen eines Irrtums der Partei, welcher, behaupteter weise, auf eine unrichtige Rechtsauskunft behördlicher Organe zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.08.2004

…sind, könne es sich bei diesem Versehen nur um einen minderen Grad des Verschuldens gehandelt haben. Im Gegensatz zur Ansicht der Zollbehörde soll nämlich nicht nur das unabwendbare und unvorhergesehene Ereignis eine Wiedereinsetzungsmöglichkeit bieten, sondern vielmehr auch dann dem Wiedereinsetzungswerber die Wiedereinsetzung bewilligt werden, wenn…

UFSL FSRV/0085-L/10Wiedereinzusetzendes Verfahren wegen bestimmungswidriger Verwendung von steuerbegünstigtem Gasöl durch einen ehemaligen Transportunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.04.2011

…die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Dass dem Beschuldigten oder dem Nebenbeteiligten ein…

UFSL FSRV/0012-L/06Beschwerde gegen die Abweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.09.2006

…die Fristversäumnis iSd. § 145 Abs. 1 FinStrG vorgebrachten Sachverhalt kein unvorhergesehenes bzw. unanwendbares Ereignis bzw. ein, der beantragten Verfahrensmaßnahme der Bewilligung der Widereinsetzung hinsichtlich der Einspruchsfrist gegen die angeführte Strafverfügung nicht hinderlicher bloß minderer Grad des Versehens insofern nicht erblickt werden könne, als der Antragsteller…

UFSW RV/0959-W/04Studienbehinderung wegen Krankheit bzw. Behinderung (Taubheit auf einem Ohr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2004

…besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Der Nachweiszeitraum kann durch den Eintritt eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignisses, z.B. einer…

UFSG RV/0011-G/09Wiedereinsetzung des Verfahrens, geänderte Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…

UFSL FSRV/0019-L/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Frist für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.11.2007

…machen, dass der in Rede stehende Einspruch tatsächlich rechtzeitig der Post übergeben worden ist, ist doch wesentliche Voraussetzung für den Eintritt des von ihm behaupteten (unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen) Ereignisses, nämlich dass das Schriftstück am Postweg verloren gegangen ist, dass dieses zur Post gegeben worden ist…

UFSW RV/0077-W/061.) Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung des Bescheides gemäß § 299 BAO, da verspätet eingebracht 2.) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO nur möglich bei tatsächlicher Versäumung einer Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2007

…dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ereignis im Sinne des…

UFSW RV/2111-W/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist, Haftungsbescheid nicht dem Vertreter zugestellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2006

…wäre. Erst mit der dieser Tage zugestellten Lohnpfändung wäre dem Bw. gewusst geworden, dass der betreffende Bescheid durch die Kanzlei seines steuerlichen Vertreters nicht bearbeitet worden wäre. Es handle sich dabei um ein unvorhergesehenes Ereignis, welches den Bw. an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert hätte…

UFSZ3K ZRV/0001-Z3K/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über das Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.01.2006

…mehrfachen Aufforderung zur Beibringung von dort relevanten Nachweisen innerhalb bestimmter Fristen nicht nachgekommen sei, erweist sich als ungeeignet, die Frage nach dem Grad des Verschuldens für die Einhaltung der Berufungsfrist und der Ursache des ins Treffen geführten unvorhergesehenen Ereignisses, das eine solche verhinderte, zu beurteilen…