…Berufungswerber beginnend mit 1994 seiner ihm gesetzlich obliegen Offenlegungsverpflichtung und zwar zur Offenlegung aller ihm aus dieser Tätigkeit erwachsenen Aufwendungen nicht nachgekommen ist und damit einen Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse verwehrte. Aber selbst die unvollständige Offenlegung seiner Aufwendungen in den Jahren 1994 bis 2002…
…199 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) und § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) normierten zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Zeitraum von Februar bis September 1996 als verantwortliche Zolldeklarantin des Speditionsunternehmens R GmbH (= Anmelder iSd Art. 4 Z 18 ZK) in X durch die Angabe zu niedriger Zollwerte (Art…
…weil der Verdacht bestehe, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht - nämlich durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2006 - bewirkt habe, dass bescheidmäßig festzusetzende Abgaben in folgender Höhe zu niedrig festgesetzt wurden: Umsatzsteuer 2003 in Höhe…
…die Grenzen des Werbungskostenbegriffes iSd. § 16 EStG 1988 als auch die Bedeutung einer entsprechenden umfassenden Offenlegung des gesamten Sachverhaltes bzw. auch die möglichen Folgen von unvollständigen bzw. unrichtigen Erklärungsangaben hinreichend klargemacht) wohl über die (grundsätzlichen) Folgen seiner Handlungsweise im Klaren war. Insbesondere konnte der Bf…
…hat sie, tunlichst durch schriftliche Aufforderung, zu veranlassen, daß die Abgabepflichtigen unvollständige Angaben ergänzen und Zweifel beseitigen (Ergänzungsauftrag). (2) Wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt, hat sie die Ermittlungen vorzunehmen, die sie zur Erforschung des Sachverhaltes für nötig hält. Sie kann…
…nötig, hat sie, tunlichst durch schriftliche Aufforderung, zu veranlassen, daß die Abgabepflichtigen unvollständige Angaben ergänzen und Zweifel beseitigen (Ergänzungsauftrag). (2) Wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt, hat sie die Ermittlungen vorzunehmen, die sie zur Erforschung des Sachverhaltes für nötig hält. Sie…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur…
…hat sie, tunlichst durch schriftliche Aufforderung, zu veranlassen, daß die Abgabepflichtigen unvollständige Angaben ergänzen und Zweifel beseitigen (Ergänzungsauftrag). (2) Wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt, hat sie die Ermittlungen vorzunehmen, die sie zur Erforschung des Sachverhaltes für nötig hält. Sie kann…
…Juni 2005 vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von € 8.552,31 dadurch bewirkt, dass er im Zuge der Anmeldung der Waren beim Eintrittszollamt zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr durch Verzollung statt des…
…EG ergangen. Im Unterschied zur Richtlinie, die nur hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich ist, ist die Entscheidung mit allen ihren Bestimmungen zu beachten. Sie verbietet damit jede unvollständige oder selektive Anwendung, so dass die Mitgliedstaaten, die ihre Adressaten sind, ihr vollständig nachkommen müssen. Den…
…dar. Gemäß § 119 Abs.1 BAO haben Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs.2 leg.cit. insbesondere beispielsweise Abgabenerklärungen, wozu auch…
…Bruck an der Leitha vorsätzlich durch unvollständige und unzutreffende Angaben in seinen Abgabenerklärungen für 1999 und 2000 über Art und Höhe der von ihm tatsächlich erzielten Umsätze und Einkünfte aus dem Drogen- und Autohandel, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als Verantwortlicher der Firma GGesmbH a) durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung folgender bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, u. zw. an Umsatzsteuer für 1997…
…entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt wurden und zwar auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabebehörde als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei zurückzuführen ist. Betreffend die Ermessensübung wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme nicht in das Belieben der Abgabenbehörde gestellt…
…dass er im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich durch die unvollständige Erfassung von durch seine Ehegattin N.N. erzielten Erlösen zu der unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkten Verkürzung an Umsatzsteuer für 2001 bis 2003 von € 7.110,11 und an Einkommensteuer…
…dass er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1995 und 1996 (unvollständige Erfassung der Entgelte und unrichtige Gewinnermittlung wegen Verkürzung des Wareneinkaufes und dadurch bedingter Erlösverkürzungen) eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer für 1995 und 1996…
…der Abgaben bilden. Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wird somit durch Unterlassung der Bekanntgabe maßgeblicher Umstände wie durch unrichtige oder unvollständige Bekanntgabe verletzt. Gemäß § 33 Abs.1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt…
…Bescheides berichtigt. Dieser hat wie folgt zu lauten: Dkfm. AB ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes CD für das Jahr 2008 - ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§…
…des Finanzamtes Landeck Reutte als Abgabepflichtige im Zeitraum 2001-2004 durch die unvollständige Erfassung der Geschäftsvorfälle in ihren steuerlichen Aufzeichnungen (Hinweis auf den Betriebsprüfungsbericht vom 28. Februar 2006) und in der Folge durch die Abgabe unrichtiger Steuererklärungen, hiemit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Verdacht besteht, dass Sie als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Landeck Reutte durch das unvollständige bzw. fehlerhafte Erfassen von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf den Betriebsprüfungsbericht vom 12. Mai 2005) und in der Folge durch das Einreichen unrichtiger Steuererklärungen, sohin unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, fortgesetzt…