UFSF RV/0135-F/07DB- und DZ-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.10.2007 …dem wesentlich beteiligten Gesellschafter einfach
formlose Insichgeschäfte über die zu erbringenden Leistungen und die
damit verbundenen Vergütungen ab, wodurch sehr deutlich seine
Weisungsungebundenheit zum Ausdruck kommt.
Dem
wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer konzediert der
Senat unternehmerisches Handeln, unternehmerische Verantwortung und
unternehmerische Freiheit, verstanden im wirtschaftlichen Sinn…
UFSG RV/0049-G/091. Schwarzgeschäfte im Baugewerbe (Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Durchführung von Verputzarbeiten) als unternehmerische Tätigkeit iSd. § 23 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG
2. Schätzung nach dem Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012Teil 2/2 …an wen er die Zahlung (schuldbefreiend) leisten möchte, ist wohl nur denkbar, wenn dem Bw. im Rahmen der gemeinsamen Tätigkeit mit LB entsprechende unternehmerische (Mit-)Verantwortung zugekommen ist, wäre aber nicht möglich gewesen, hätte der Bw. - seinem als bloße Schutzbehauptung zu qualifizierenden Vorbringen entsprechend - im…
UFSW RV/2595-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 1/2 …ist. Der Umstand, dass nun eventuell keine Steuernummern vergeben werden, verunsichert meine Klienten sehr, zumal soweit mir bekannt, alle beabsichtigen sich dauerhaft in Österreich niederzulassen und unternehmerisch tätig zu sein. Die Herren sind um weitere Aufträge, auch von anderen Auftraggebern, bemüht. Es wurde schon organisiert…
UFSW RV/2595-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 2/2 …Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer maßgebend gewesen sind, insbesondere die Aufgabe seiner unternehmerischen Tätigkeit, dem Finanzamt binnen eines Kalendermonats anzuzeigen.
Bestätigungsverfahren
(2) Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt dem Unternehmer im Sinne des § 2 auf Anfrage die Gültigkeit…
UFSW RV/2594-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 1/2 …ist. Der Umstand, dass nun eventuell keine Steuernummern vergeben werden, verunsichert meine Klienten sehr, zumal soweit mir bekannt, alle beabsichtigen sich dauerhaft in Österreich niederzulassen und unternehmerisch tätig zu sein. Die Herren sind um weitere Aufträge, auch von anderen Auftraggebern, bemüht. Es wurde schon organisiert…
UFSW RV/2594-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 2/2 …Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer maßgebend gewesen sind, insbesondere die Aufgabe seiner unternehmerischen Tätigkeit, dem Finanzamt binnen eines Kalendermonats anzuzeigen.
Bestätigungsverfahren
(2) Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt dem Unternehmer im Sinne des § 2 auf Anfrage die Gültigkeit…
UFSW RV/0424-W/06Liegt eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des UStG vor, wenn das Mietobjekt längerfristig leer steht und nicht vermietet wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2009 …30. Juni 1995 der Firma L und mir eine
Probebelastung vorgeschlagen (Beilage 4).
18. In voller Kenntnis der großen
Belastungsabweichungen habe ich als verantwortungsbewusster Hauseigentümer
diesem Vorschlag nicht zugestimmt.
Aber es ist bezeichnend, dass L keinen Antrag gestellt hat
und damit seine Schuld eingesteht.
20…
UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten
2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO)
3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden
4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung)
5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht
6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend
7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 1/5 …Geschäftsgrafiken beschäftigt. Die betrieblich/unternehmerische Nutzung sei erst ab 1990 erfolgt. Davor seien die Programme erlernt und die Einsatzgebiete abgesteckt worden. Darin seien Vorbereitungshandlungen für die unternehmerische Tätigkeit zu erblicken, auch von den Aufwendungen zur Vorbereitung der unternehmerischen Tätigkeit sei der Vorsteuerabzug möglich, die Rechtsansicht…
UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten
2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO)
3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden
4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung)
5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht
6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend
7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 3/5 …05.2012), http://de.wikipedia.org/wiki/MS-DOS (Stand 10.09.2012);
Einladung der XX aus 2008 mit Komponistenportrait des Bw
Beweiswürdigung:
Der Sachverhalt ergibt sich aufgrund folgender Überlegungen, weil das Vorbringen des Bw nicht widerspruchsfrei ist:
unternehmerische Tätigkeit, gewerbliche Einkünfte, Betriebseröffnung:
Gemäß § 1…
UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten
2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO)
3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden
4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung)
5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht
6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend
7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 4/5 …ist zu entgegnen, dass es sich dabei um eine andere Tätigkeit hat und die Ausstattung seines Dienstzimmers in die Verantwortung seines Dienstgebers fällt.
Zur betrieblichen Notwendigkeit dieses Zimmers als Arbeitszimmer gibt der Bw an, dass eine private Mitbenutzung schon aufgrund des Umfanges der betrieblichen Arbeitsunterlagen…
UFSG RV/0049-G/091. Schwarzgeschäfte im Baugewerbe (Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Durchführung von Verputzarbeiten) als unternehmerische Tätigkeit iSd. § 23 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG
2. Schätzung nach dem Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012Teil 1/2 …weiterer Folge außer Streit gestellten Zuwendungen ab.
Dies geschah jedoch in einem weit eingeschränkteren Ausmaß als angenommen. Gemäß der Verantwortung des Einschreiters vom 29.11.2004 ist auszuführen, dass er tatsächlich ab dem vorerwähnten Zeitpunkt bis zum Abbruch des Kontaktes mit LB - insofern wohl ihm…
UFSL FSRV/0079-L/061) Abgabenhinterziehung durch Verschweigen von Einkünften gegenüber der Abgabenbehörde;
2) subjektive Tatseite der §§ 33 Abs. 2 lit. b und 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)15.03.2007 …Richtigkeit der Schätzung in dem Sinn trifft, dass der
geschätzte Betrag mit der Wirklichkeit solcherart übereinstimmt, dass
die Verantwortung des Beschuldigten (auch hinsichtlich der Höhe der
Verkürzung) so unwahrscheinlich ist, dass sie nach menschlichem Ermessen
ausgeschlossen werden kann (VwGH 22.2.1996, 93/15/0194).
…
UFSW RV/1556-W/11Rechtsbeziehungen zwischen Stiftung und Begünstigten - Vermietung einer Wohnung, Vergabe von Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2012Teil 1/3 …als wenn er nicht unter den Baumängeln gelitten hätte, zumal der ordentliche Zustand des Mietgegenstandes in die Verantwortung des Vermieters fällt.
Vielmehr wäre es üblich gewesen, dass der Vermieter nach Auftreten von nachträglichen Bauschäden mit dem Mieter eine Mietpreisreduktion bis zur Beseitigung der Schäden vertraglich…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4 …Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu wissen, ob Wetten oder Glücksspiel in seinem Heimatland legal ist. ....die ~Bw. ... behält sich das Recht vor, Registrierungen aus Ländern, in denen Wetten oder Glücksspiel als illegal gelten, abzulehnen, und übernimmt keine Verantwortung für Internetwetten oder Glücksspiel…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4 …ist. Mit der Glücksspielnovelle 2008 erfolgte eine auf Parallelisierung mit § 1 Abs. 1 GSpG und damit auch mit dem zivilrechtlichen Spielvertrag ausgerichtete Neufassung: "Der Begriff einer Ausspielung definiert unternehmerisches Glücksspielangebot." (II. Besonderer Teil 658 der Beilagen XXIV GP- Regierungsvorlage -Materialien, Zu Z 3 und 31 (…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4 …und sie ist dabei auf die Auskunft des Spielteilnehmers, ob er sich im Inland aufhält, angewiesen. Eine allfällige finanzstrafrechtliche Verantwortung für die Bw. kann sich nur in dem Fall ergeben, dass der Spielteilnehmer für die Bw. offenkundig falsche Angaben macht und sie wissentlich die falschen…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4 …60 Abs. 24 GSpG)) und besteuert sie mit den Glücksspielabgaben gemäß
§ 57 GSpG bis § 59 GSpG. Nur das Glücksspiel mit unternehmerischer Mitwirkung, wenn dessen Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängig ist, unterliegt der als Glücksspielabgabe bezeichneten Steuer gemäß
§ 57 GSpG. Dadurch…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4 …Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu wissen, ob Wetten oder Glücksspiel in seinem Heimatland legal ist. ....die ~Bw. ... behält sich das Recht vor, Registrierungen aus Ländern, in denen Wetten oder Glücksspiel als illegal gelten, abzulehnen, und übernimmt keine Verantwortung für Internetwetten oder Glücksspiel…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4 …ist. Mit der Glücksspielnovelle 2008 erfolgte eine auf Parallelisierung mit § 1 Abs. 1 GSpG und damit auch mit dem zivilrechtlichen Spielvertrag ausgerichtete Neufassung: "Der Begriff einer Ausspielung definiert unternehmerisches Glücksspielangebot." (II. Besonderer Teil 658 der Beilagen XXIV GP- Regierungsvorlage -Materialien, Zu Z 3 und 31 (…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4 …60 Abs. 24 GSpG)) und besteuert sie mit den Glücksspielabgaben gemäß
§ 57 GSpG bis § 59 GSpG. Nur das Glücksspiel mit unternehmerischer Mitwirkung, wenn dessen Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängig ist, unterliegt der als Glücksspielabgabe bezeichneten Steuer gemäß
§ 57 GSpG. Dadurch…