…bis 2009 (Liste der abgelegten Prüfungen, Stand 16.6.2009) vor. Weiters wurde auch der Bescheid des Militärkommandos für Steiermark vom 18. Februar 2002, Zl. 836050668 - 1112-90/2002, mit welchem die Untauglichkeit gemäß § 17 Abs. 2 und § 18 Abs. 1 Wehrgesetz, BGBl. I Nr…
…mittlerweile längst rechtskräftigen) Einheitswertbescheid ein Rechtsmittel erhoben werden müssen. Mit dem weiteren Vorbringen, beim herangezogenen Einheitswert handle es sich um eine gesetzwidrige Vorgabe bzw. um eine untaugliche gesetzliche Grundlage für die Steuerfestsetzung, nimmt die Bw offenbar Bezug auf das ursprünglich die Bestimmung nach § 19 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat durch den Berufungssenat-G1 über die Berufung des zwischenzeitig verstorbenen Berufungswerbers, zuletzt wohnhaft (Bw-Wohnadresse), nunmehr repräsentiert durch die Erben A-B-C, sämtliche vertreten durch X-Wirtschaftstreuhangesellschaft, vom 5. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom…
…Verlustes zu ermöglichen. Im Größenschluss dazu ist also bei einem (wie im berufungsgegenständlichen Fall vorliegenden) seiner Art nach - unbestrittenermaßen - untauglichen Rechenwerk ein Verlustvortrag nicht zu gewähren, zumal durch die Verhängung des Säumniszuschlages das untaugliche Rechenwerk (wie oa.) nicht in dem Maß saniert wurde, dass einzelne…
…der Beihilfenstelle sei die Rückzahlung deshalb erforderlich gewesen, da der Präsenzdienst zwar abgeleistet, aber aufgrund der Beendigung nach 10 Tagen (wegen Krankheit untauglich) nicht anerkannt werden kann. Diese Tatsache sei im Rahmen der Abrechnung von der Beihilfenstelle übersehen worden, wurde mitgeteilt. Dazu möchte sie festhalten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW., vertreten durch die X, vom 23. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, vertreten durch Y, vom 23. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer 2003 (berichtigt gemäß § 295 Abs. 1 BAO) entschieden: Der Berufung wird…
…schlüssigen Zusammenhang zwischen dem abgeleisteten Präsenzdienst und der Studiendauer über das 26. Lebensjahr hinaus werde noch bemerkt, dass durch die Unmöglichkeit des Studienbeginnes und die bekannte Untunlichkeit, im Zwischensemester ein Studium zu beginnen, die Berufsausbildung ihres Sohnes jedenfalls für ein Jahr unmöglich gemacht worden sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 4. Jänner 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. Dezember 2004, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind X.Y., ab 1. Jänner 2005 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dipl.Vw. Dr. R., Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, P-Str., vom 5. August 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 1. Juli 2002 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich…
…der wahrscheinliche Plan des Beschuldigten, auf rechtswidrige Weise durch entsprechende Scheinrechnungen, Abgabenverkürzungen herbeizuführen, als bloß - in der Gesamtschau relativ untauglicher - Versuch. Hält man sich weiters vor Augen, dass mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit auch die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, dass K infolge Verletzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 18. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 4. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber (Bw…
… 2 Abs. 1 lit. g Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen, weil dieser für den Präsenzdienst untauglich sei und im Oktober 2003 das 26. Lebensjahr vollendet habe. In der dagegen eingebrachten Berufung wird angeführt, dass dies nicht zur Kenntnis genommen werde, weil zum Schreiben der Berufungswerberin vom 11…
…durch die Servitutseinräumung tatsächlich beeinträchtigte Flächenausmaß. Somit sind im Befund die dem Gutachten zu Grunde liegenden Tatsachen nicht vollständig dargestellt, weshalb das Gutachten keiner Schlüssigkeitsprüfung unterzogen werden kann und es ist schon allein deshalb als Beweismittel untauglich (vgl. VwGH 28.5.1998, 96/15/0220).…
…Steuerrecht, 290) eine ermessensrelevante Verletzung von Ordnungsvorschriften zu erblicken Zu berücksichtigen ist weiters, dass sich im nunmehrigen Verfahren zwei von drei geltend gemachten Wiederaufnahmsgründen als untauglich erwiesen haben. Dies führt auch zu einer deutlichen Reduzierung der steuerlichen Auswirkungen und deutet im Übrigen darauf hin, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Mag. Tino Ricker und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufungen der EBP, ADR, vertreten durch agitas Steuerberater und Wirtschaftsprüfer GmbH, 1030 Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, Ort, Straße, vertreten durch Mag. Norbert Huber, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Adolf Pichler Platz 4/II, vom 24. Jänner 2007 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes FA vom 12. Jänner 2007 betreffend Lohnsteuer für die…
…wurde. Bis einschließlich November 2006 bezog die Mutter des Berufungswerbers für ihn erhöhte Familienbeihilfe. Da dieser eine Lehre zum EDV-Techniker nicht abgeschlossen hat und auch für den Präsenzdienst untauglich war, stellte das Finanzamt die Auszahlung der Familienbeihilfe ab Dezember 2006 ein. Mit Bescheid vom…
…Er übermittelte seinen Lehrvertrag, die Bescheinigung der Stellungkommission, dergemäß er für den Militärdienst untauglich sei, sowie ein Jahres- und Abschlusszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres. Gemäß dem Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung war der Bw. vom 1.9.2006 - 22.2.2008 Arbeiterlehrling im Ausbildungszentrum Lindenhof. Vom 25.2…
…werden müssen. Angesichts der (privaten) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sei die 500 Km-Grenze beinahe erreicht. Die Fahrtenbücher seien als untaugliches Beweismittel gewürdigt worden. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ die angefochtenen Bescheide. In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht, dass…
…15. des auf diese zweitfolgenden Monat - laut seinem Tatplan, der von quartalsweisen Berechnungen ausgegangen ist - vorgeworfen wird, liegen relativ untaugliche Versuche einer Hinterziehung vor, weil tatsächlich diesbezüglich die Fälligkeit bereits zuvor eingetreten war. G hat daher betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis März, April bis Juni…