…Leistungen gelten sohin als nicht erbracht. V Nicht oder nicht in voller Höhe eingehende Honorare gehen zur Lasten des Auftraggebers. VI Diese Vereinbarung ist von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit kündbar. Hieran anknüpfend wurde in Benennung der Gründe für diese Gestaltung festgehalten…
…wollen, ist diese nach sorgfältiger Abwägung nicht geeignet, als außersteuerlicher Grund mit der erforderlichen Überzeugungskraft die ungewöhnliche rechtliche Gestaltung der wechselseitigen Vermietung in einer nachhaltigen und befriedigenden Weise zu erklären. Der einzige plausible Grund für die gewählte Vorgangsweise ist in der steuerlichen Sphäre zu erblicken…
…an Dividenden bei gleichzeitiger Einräumung des Stimmrechtes. Die Motivation für die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes habe keinen Einfluss auf die steuerliche Anerkennung des Fruchtgenussrechtes. Die ursprünglich in Aussicht genommene Zeitdauer für dieses Fruchtgenussrecht sei durchaus ausreichend. Zum behaupteten Missbrauch: Es liege keine ungewöhnliche rechtliche Gestaltung vor…
…Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen PKW´s an einen Arbeitnehmer für Privatfahrten bereits dem Grunde nach keine ungewöhnliche oder unangemessene rechtliche Gestaltung darstellt, was die Anwendbarkeit des § 22 BAO von vornherein ausschließt. Zudem kann mit einer derartigen Gestaltung - wie sich aus der zitierten Rechtsprechung des VwGH ergibt - die…
…vom zuständigen Richter mit der Erstellung der Gutachten beauftragt werden konnte. Mit anderen Worten: Dieser "ungewöhnlich" erscheinende Weg war bei der gegebenen Sachlage in der Tat die einzig mögliche (rechtliche) Gestaltungsvariante und lässt sich diese Weitererteilung der Gutachtenserstellung also auch in "wirtschaftlicher Betrachtungsweise" nachvollziehen. Auch…
…angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären (Abs. 2). Was unter "Missbrauch" im Sinne des § 22 BAO zu verstehen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen formuliert: danach muss es sich um eine rechtliche Gestaltung handeln, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und…
…von der Z Finance Ltd., Jersey erzielten Erträge von der Bw. selbst erzielt worden wären (=angemessene rechtliche Gestaltung bei Vorliegen von Missbrauch): Die gegenständliche Gestaltung ist ungewöhnlich und unangemessen, weil im Zusammenhang mit der Gründung der Z Finance Ltd., Jersey beträchtliche zusätzliche Kosten angefallen sind…
…Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass die geringste Steuerbelastung erzielt werde. Er führt dazu aus, dass im Falle einer rechtlichen Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung…
…gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste Steuerbelastung erzielt. Als Missbrauch ist hingegen eine rechtliche Gestaltung anzusehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet…
…mit ca. 5,6% p.a. fest verzinste Kassenobligationen 1997 - 2003. Die dargestellte rechtliche Gestaltung ist ungewöhnlich und unangemessen und ist nur aus dem Ziel der Erlangung von Steuervorteilen ersichtlich. Außersteuerliche Gründe für die Gestaltung liegen nicht vor. Die Bw plante, ihre Geschäftsanteile an der…
…Abgabenbehörde berechtigt und verpflichtet, bei der Erhebung der Abgaben von der Gestaltung der Vertragsparteien abzugehen. Ein Missbrauch ist eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet; es ist…
…a.a.O., Rz 5 zu § 22). Ein Missbrauch ist eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet; es ist dann zu prüfen, ob der gewählte Weg noch…
…wirtschaftliche Beziehungen so zu gestalten, dass der bestmögliche Erfolg bei geringster gesetzlich vorgesehenen Abgabenbelastung erreicht wird, allerdings liegt bei einer rechtlichen Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung letztlich nur in der Absicht der Steuervermeidung findet, Missbrauch…
…vorliegt. Eine rechtliche Gestaltung ist eine unzulässige Steuergesetzumgehung, wenn sie im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und nur zum Zweck der Steuervermeidung vorgenommen wurde. Eine Rechtsgestaltung ist ungewöhnlich, wenn sie im allgemeinen Rechtsverkehr nicht üblich ist. Eine ungewöhnliche Rechtshandlung ist…
…zieht, darf eine rechtliche Gestaltung nach herrschender Rechtsprechung des VwGH nicht im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen sein und ihre Erklärung einzig in der Absicht der Steuervermeidung finden. Der VwGH spricht in solchen Fällen von "Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten". Es…
…anzusehen, wenn für den eingeschlagenen ungewöhnlichen Weg zu einem vorgegebenen Ziel, von der angestrebten steuerlichen Auswirkung abgesehen, keine wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen Gründe vorliegen und daher dieser Weg unter Außerachtlassung der angestrebten Auswirkungen auf die Abgabepflicht unverständlich wäre. Ein Missbrauch ist eine rechtliche Gestaltung, die…
…Als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO versteht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aber eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der…
…0118). Für die Beurteilung der Gesellschafterstellung des Treugebers bzw. des Treuhänders ist die rechtliche Gestaltung des Treuhandvertrages bzw. die im Einzelfall getroffene Vereinbarung (maßgebliche Kriterien: die Weisungsbefugnis sowie der jederzeitige Herausgabeanspruch des Treugebers) und die tatsächliche Durchführung derselben ausschlaggebend (siehe dazu Jappel, Treuhandschaften, Schriften zum…
…rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung - vor dem Hintergrund des mit der Regelung des Abgabengesetzes verfolgten Zieles - ungewöhnlich und unangemessen ist und die nur auf Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Können beachtliche außersteuerliche Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche…
…6.1983, 82/13/0239; 23.5.1990, 89/13/0272). Ein Missbrauch läge vor, wenn die rechtliche Gestaltung im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Abgabenvermeidung findet (Ritz, BAO4, § 22 Tz 2). Die Schenkenden…