…Leistungen gelten sohin als nicht erbracht. V Nicht oder nicht in voller Höhe eingehende Honorare gehen zur Lasten des Auftraggebers. VI Diese Vereinbarung ist von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit kündbar. Hieran anknüpfend wurde in Benennung der Gründe für diese Gestaltung festgehalten…
…noch sinnvoll erscheint, wenn der abgabensparende Effekt weggedacht wird, oder ob er ohne das Ergebnis der Steuervermeidung einfach unverständlich wäre. Gestaltungsmissbrauch ist auszuschließen, wenn für die, wenn auch ungewöhnliche rechtliche Gestaltung beachtliche außersteuerliche Gründe angeführt werden können. (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO § 22 E…
…wollen, ist diese nach sorgfältiger Abwägung nicht geeignet, als außersteuerlicher Grund mit der erforderlichen Überzeugungskraft die ungewöhnliche rechtliche Gestaltung der wechselseitigen Vermietung in einer nachhaltigen und befriedigenden Weise zu erklären. Der einzige plausible Grund für die gewählte Vorgangsweise ist in der steuerlichen Sphäre zu erblicken…
…an Dividenden bei gleichzeitiger Einräumung des Stimmrechtes. Die Motivation für die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes habe keinen Einfluss auf die steuerliche Anerkennung des Fruchtgenussrechtes. Die ursprünglich in Aussicht genommene Zeitdauer für dieses Fruchtgenussrecht sei durchaus ausreichend. Zum behaupteten Missbrauch: Es liege keine ungewöhnliche rechtliche Gestaltung vor…
…an Dividenden bei gleichzeitiger Einräumung des Stimmrechtes. Die Motivation für die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes habe keinen Einfluss auf die steuerliche Anerkennung des Fruchtgenussrechtes. Die ursprünglich in Aussicht genommene Zeitdauer für dieses Fruchtgenussrecht sei durchaus ausreichend. Zum behaupteten Missbrauch: Es liege keine ungewöhnliche rechtliche Gestaltung vor…
…| 506,48 | 2.504,54 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.11.2004, 99/14/0013) liegt eine ungewöhnliche und unangemessene rechtliche Gestaltung vor, wenn ein Arbeitnehmer eine ihm gehörende und von ihm bewohnte Immobilie dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem…
…mehrerer rechtlicher Schritte bestehen (VwGH 30.4.2015, 2012/15/0162, VwGH 26.6.2014, 2011/15/0080 unter Hinweis auf Stoll, BAO-Kommentar, 248 oder VwGH 22.9.2005, 2001/14/0188). Können beachtliche außersteuerliche Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt…
…Gericht unergründlich. Das einzig erkennbare Motiv des Beschwerdeführers für die von ihm gewählte ungewöhnliche und unangemessene rechtliche Gestaltung des Verlosungsvorganges in Form der von den Veranstaltern erst anzunehmenden Anbote liegt demnach eindeutig in der Absicht der Vermeidung einer Belastung mit der vom Bf. als Lossteuer…
…Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen PKW´s an einen Arbeitnehmer für Privatfahrten bereits dem Grunde nach keine ungewöhnliche oder unangemessene rechtliche Gestaltung darstellt, was die Anwendbarkeit des § 22 BAO von vornherein ausschließt. Zudem kann mit einer derartigen Gestaltung - wie sich aus der zitierten Rechtsprechung des VwGH ergibt - die…
…vom zuständigen Richter mit der Erstellung der Gutachten beauftragt werden konnte. Mit anderen Worten: Dieser "ungewöhnlich" erscheinende Weg war bei der gegebenen Sachlage in der Tat die einzig mögliche (rechtliche) Gestaltungsvariante und lässt sich diese Weitererteilung der Gutachtenserstellung also auch in "wirtschaftlicher Betrachtungsweise" nachvollziehen. Auch…
…beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet…
…angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären (Abs. 2). Was unter "Missbrauch" im Sinne des § 22 BAO zu verstehen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen formuliert: danach muss es sich um eine rechtliche Gestaltung handeln, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und…
…von der Z Finance Ltd., Jersey erzielten Erträge von der Bw. selbst erzielt worden wären (=angemessene rechtliche Gestaltung bei Vorliegen von Missbrauch): Die gegenständliche Gestaltung ist ungewöhnlich und unangemessen, weil im Zusammenhang mit der Gründung der Z Finance Ltd., Jersey beträchtliche zusätzliche Kosten angefallen sind…
…99/14/0209, VwGH 25.2.2009, 2006/13/0111) eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. Es ist demnach zu prüfen, ob der gewählte Weg…
…Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird als Missbrauch im Sinn des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich…
…Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird als Missbrauch im Sinn des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich…
…Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass die geringste Steuerbelastung erzielt werde. Er führt dazu aus, dass im Falle einer rechtlichen Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung…
…weil hier der idR zwischen fremden Vertragspartnern bestehende Interessengegensatz fehlt; durch rechtliche Gestaltungen können steuerliche Folgen abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend beeinflusst werden (vgl nur VwGH 5.5.2023, Ra 2022/15/0029). Die Rsp über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen…
…gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste Steuerbelastung erzielt. Als Missbrauch ist hingegen eine rechtliche Gestaltung anzusehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet…
…mit ca. 5,6% p.a. fest verzinste Kassenobligationen 1997 - 2003. Die dargestellte rechtliche Gestaltung ist ungewöhnlich und unangemessen und ist nur aus dem Ziel der Erlangung von Steuervorteilen ersichtlich. Außersteuerliche Gründe für die Gestaltung liegen nicht vor. Die Bw plante, ihre Geschäftsanteile an der…