…2002, Zl. 100/36104/2002-5 bescheidmäßig zurückgewiesen worden, weil diese verspätet eingebracht worden sei. Im Zuge der Erledigung des Aussetzungsantrages habe somit bereits die maßgebliche, vom Gesetz geforderte Voraussetzung gefehlt, da die Zollbehörde über die eingebrachte Berufung in der Sache selbst bereits entschieden hatte…
…6. 2007) war daher keine Berufung mehr anhängig, von deren Ausgang die Höhe der haftungsgegenständlichen Abgaben abhängt. Es entspricht somit der Rechtslage, wenn das Finanzamt den nach der Erledigung der Berufung gegen den Haftungsbescheid unerledigten Aussetzungsantrag als unbegründet abgewiesen hat (vgl. Ritz, BAO-Kommentar/3, …
…Berufung des Bw. gegen den Haftungsbescheid vom 9. Jänner 2013 als unbegründet abgewiesen wurde. Der nach Berufungserledigung noch unerledigte Aussetzungsantrag war daher als unbegründet abzuweisen, weil im Zeitpunkt der Entscheidung über den gegenständlichen Antrag eine Berufung, von deren Erledigung die Höhe einer Abgabe abhing, nicht …
…zurückzuweisen. Der Aussetzungsantrag bezieht sich ausschließlich auf die vom Bw. eingebrachte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, somit auf keine aufrechte Berufung und ist daher als unzulässig zurückzuweisen. Die Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung, dass hinsichtlich der Einkommensteuer 2007 eine noch unerledigte Berufung vorliegt…
…Gutschrift (21. Mai 2008) am 23. Mai 2008 am Abgabenkonto des Bw verbucht wurde. Aufgrund der noch unerledigten Aussetzungsanträge hinsichtlich der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2006 wäre bei Verbuchung der Vorauszahlung vor Verbuchung der Zahlung des Betrages von € 7.152,00 dem Rechtschutzgedanken des §…
…oder auf unerledigte Herabsetzungsanträge (Vorauszahlungen) berufe, sei bemerkt, dass diese für sich alleine keine Einbringungshemmung entfalten könnten. Die Herabsetzungsanträge hätten dazu mit entsprechenden Stundungsansuchen gemäß § 212 BAO verbunden werden müssen. Bei der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 war zweifellos (und richtigerweise) auch ein Aussetzungsantrag nach…
…27. September 2002 und 22. Mai 2003, da ein nach Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist (vgl. VwGH vom 3. Oktober 1996, 96/16/0200). Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Bescheid, der eine beantragte Aussetzung der Einhebung verweigert, außerdem ab dem Zeitpunkt…
…16.10.2001 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Haftungsbescheid als verspätet zurück. Mit Bescheid vom 18.10.2001 wurde der Aussetzungsantrag unter Hinweis auf den Zurückweisungsbescheid vom 16.10.2001 abgewiesen. Mit Eingaben vom 26.11.2001 wurde gegen diese beiden Bescheide Berufung…
…0200). Über die dem verfahrensgegenständlichen Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung wurde mit dem eingangs angeführten Zurückweisungsbescheid gemäß § 273 BAO vom 24. November 2004 entschieden, wodurch diese Berufung abschließend erledigt wurde (vgl. VwGH 18. 12. 1997, 97/15/0179). Der noch unerledigte Aussetzungsantrag war sonach abzuweisen. Der…
…I 2002/97) wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 2003 der unabhängige Finanzsenat (UFS) als neue Abgabenbehörde zweiter Instanz installiert. Da die konkrete Säumniszuschlagsberufung zu diesem Zeitpunkt noch unerledigt war, ist damit am 1. Jänner 2003 die Entscheidungskompetenz für sie auf den UFS übergegangen. Anlässlich der…
…BGBl I 2002/97) wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 2003 der unabhängige Finanzsenat (UFS) als neue Abgabenbehörde zweiter Instanz installiert. Da die gegenständliche Säumniszuschlagsberufung zu diesem Zeitpunkt noch unerledigt war, ist für sie damit die Entscheidungskompetenz am 1. Jänner 2003 auf den UFS übergegangen. Im…
…89/13/0047; 25.3.1999, 97/15/0030). Zur Beseitigung der gemäß § 230 Abs. 6 bestehenden Hemmungswirkung eines noch unerledigten Aussetzungsantrages darf ein Vollstreckungsbescheid nur erlassen werden, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit (iSd § 212a Abs. 2 lit. c) gerichtet…
…89/13/0047; 25.3.1999, 97/15/0030). Zur Beseitigung der gemäß § 230 Abs. 6 bestehenden Hemmungswirkung eines noch unerledigten Aussetzungsantrages darf ein Vollstreckungsbescheid nur erlassen werden, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit (iSd § 212a Abs. 2 lit. c) gerichtet…
…Bescheid über die Abweisung des Aussetzungsantrages mit der Begründung berufen, dass über die Berufung vom 11.6.2010 gegen den Haftungsbescheid noch nicht entschieden worden sei, weil der diesbezügliche Vorlageantrag noch unerledigt sei. Mit dieser Berufung gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages war wiederum ein Antrag…
…nach der Berufungserledigung ein Aussetzungsantrag unerledigt, ist er als unbegründet abzuweisen. Eine positive Erledigung eines zum Zeitpunkt der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung unerledigten Aussetzungsantrages könnte nur bei Vorliegen eines entsprechenden Rechtsschutzinteresses des Berufungswerbers in Betracht kommen, etwa wenn die Abweisung eines Aussetzungsantrages im Einzelfall zur Folge…
…9 BAO sind AE-Zinsen für Zeiträume zu entrichten, in denen aufgrund eines noch unerledigten Aussetzungsantrages die Einbringung gehemmt ist oder aufgrund einer entsprechenden Aussetzungsbewilligung die Einhebung der in Betracht kommenden Abgabenschuldigkeiten ausgesetzt ist. Wurde eine Aussetzung der Einhebung bewilligt (wie hier mit Bescheid vom…
…Ausführungen seinem Berufungsbegehren nicht zum Erfolg verhelfen, da die Bestimmung des § 212a Abs. 9 BAO eine klare gesetzliche Anordnung zur Vorschreibung von Aussetzungszinsen in den angeführten Fällen (Vorliegen eines unerledigten Aussetzungsantrages - lit. a, Zahlungsaufschub infolge einer Aussetzung der Einhebung - lit. b) darstellt und der Abgabenbehörde…
…auch Aussetzungszinsen für den Zeitraum 27. März 2002 bis 27. November 2002 im Betrag von 51,37 € vorgeschrieben. Dabei sind für den Zeitraum des noch unerledigten Aussetzungsantrages vom 27. März 2002 bis 22. April 2002 keine Aussetzungszinsen bzw. für die Zeit ab Aussetzungsbescheidzustellung vom…
…Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Auf Grund dieser Bestimmung sind daher Aussetzungszinsen sowohl für Zeiträume, in denen auf Grund eines noch unerledigten Aussetzungsantrages die Einbringung für die antragsbetroffenen Abgaben gehemmt war (§ 230 Abs. 6 BAO)…
…ermöglichen. Zur Beseitigung der gemäß § 230 Abs. 6 bestehenden Hemmung (eines noch unerledigten Aussetzungsantrages) darf ein Vollstreckungsbescheid nur erlassen werden, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist. Ob eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung vorliegt, wird regelmäßig nur auf Grund…