…1988 angesehen werden." Der Bw. ist Vater der im September 1997 unehelich geborenen X.. Der Bw. ist seit 1988 an der auf Seite 1 der Entscheidung angeführten Anschrift in W. aufrecht gemeldet (Zentralmelderegisterabfrage). Er war der Freund der Kindesmutter. Diese war, soweit aus dem Zentralmelderegister…
…im Wesentlichen angeführt, dass der leibliche Vater nie das Kindergeld bezogen habe. Es handle sich um ein uneheliches Kind, das gleich nach der Geburt der Kindesmutter zur Fürsorge anvertraut worden sei. Die Berufungswerberin habe bis August 2010 das Kindergeld in der Slowakei bezogen, weil sie…
…ein uneheliches Kind, woraus sich ergibt, dass der Vater niemals das alleinige oder auch nur das geteilte Obsorgerecht für das Kind innehatte. Er hat ein solches Obsorgerecht auch zu keinem Zeitpunkt beantragt. Aus seinen, wie dargelegt, ganz geringfügigen Betreuungsleistungen ergab sich übrigens, dass der Kindesvater…
…stammenden Kinder des Ehegatten dieser Person und die unehelichen Kinder dieses Ehegatten (vgl. Novotny in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz. 20, m.w.N.). (Vgl. hiezu auch Punkt 12 der Ausfüllhilfe (Beih 38a) zum Antrag (Formblatt Beih 38): Als Ihr "Stiefkind" gilt das Kind…
…m2. An Miete bezahle die Bw. 125,00 € pro Monat inklusive Betriebskosten, dazu komme noch Strom und Internet (dies werde zu 80% schulisch genutzt - Supplierplan, Webmail...). Auf Grund ihrer privaten Situation (uneheliches Kind, Single, sie wisse derzeit nicht, wie ihre Zukunft aussehen solle, kein…
…geschiedene Frau, seine jetzige Lebensgefährtin, fünf eigene Kinder sowie für die Ehefrau und die beiden Kinder seines Sohnes, der noch die Schule besuche, aufkommen. Zudem habe der Bw. seit kurzem auch noch Unterhaltszahlungen für ein uneheliches Kind in Rumänien zu leisten. Der Bw. hätte zwar…
…maximal 110.000 € vorhanden, die der Besicherung eines Fremdwährungskredites in Höhe von 247.200 CHF (derzeit zirka 152.500 €) diene. Der Bw. sei für ein uneheliches Kind sorgepflichtig. Im Jahr 2005 habe die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfolglos gegen den Bw. Exekution geführt. …
…zu verschaffen. Die Bw. sei in Stadt als uneheliches Kind geboren worden und bereits mit zwei Monaten zu ihrer Großmutter in Land1 gekommen, wo sie bis zum zwölften Lebensjahr aufgewachsen sei. In dieser Zeit sei es zu häufigem sexuellem Missbrauch durch Verwandte der Bw. gekommen…
…dem Sohn, P., 10. 10. 1989 geb., Mutter: K.H. um ein uneheliches Kind handelt, während bei der Tochter, E., 10.8.2001 geb., die Ehegattin (M., geborene K.) die Mutter ist. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2.9.2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die…
…es sich um eine Kleinwohnung, die für Besuchszwecke seiner Kinder und als Unterkunft für alle Fälle gedient habe. Die Trennung zwischen den Eheleuten sei erfolgt, weil ihr Ehemann ein außereheliches Verhältnis habe, aus dem mittlerweile auch ein uneheliches Kind entstanden sei. Die Trennung sei im…
…darin ausgeführt: Betr.: KM, Vers. Nr.: 11 Untersuchung am: 2007-07-11 08:30 im BK Anamnese: Herr Kö. wuchs als uneheliches Kind auf, hat seinen leiblichen Vater nie kennen gelernt. Die Mutter heiratete kurz nach seiner Geburt, er war bei verschiedenen Pflegepersonen untergebracht und…
…gestanden seien. Frau L. war in ihrer Darstellung vor Gericht in einem Unterhaltsprozess sehr daran interessiert, einen Unterhalt für ein uneheliches Kind so hoch als möglich zu lukrieren. Frau E.G. war ebenfalls in einen Unterhaltsprozess sehr daran interessiert, einen möglichst hohen Unterhaltsanspruch zu erwirken…
…Zeitpunkt (d.h. seit September 2003) Student an der Fachhochschule Aalen. Er war damals unterhaltspflichtig für ein uneheliches und zwei eheliche Kinder sowie für seine damals sich im Erziehungsurlaub befindliche Ehegattin. Neben diesen Unterhaltsverpflichtungen hatte er seinen Angaben nach noch Bankverbindlichkeiten abzustatten. Der laufende Lebensunterhalt…
…Zusätzlich weise er darauf hin, dass Frau O in dem Bezugszeitraum des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld einer Beschäftigung nachgegangen sei. Er sehe sich in keiner Weise verpflichtet, den Zuschuss zurückzuzahlen, da er seit der Geburt des unehelichen Kindes Alimentationszahlungen leiste. Selbstverständlich habe er seinen Rechtsvertreter mit…
…darstellen würden. Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung schließt nicht nur laufende Unterhaltsleistungen an den Ehegatten und eheliche Kinder, an geschiedene Ehegatten, Kinder aus geschiedenen Ehen, uneheliche Kinder oder sonstige nahe Angehörige, sondern auch einmalige, aus dem Familienrecht entspringende Leistungen…
…gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kinder (geschiedene Ehen, uneheliche Kinder) den Anforderungen entsprechen, die der Gerichtshof in seiner bisherigen Judikatur zur Familienbesteuerung aufgestellt hat. Die Rechtslage ist in diesem Bereich dadurch gekennzeichnet, dass die Transferleistungen, die der Gesetzgeber zur Berücksichtigung von Kinderlasten vorgesehen hat (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag)…
…im § 34 Abs. 7 gewählte Umschreibung schließt es aus, nicht nur laufende Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und eheliche Kinder, an geschiedene Ehegatten (wenn es sich nicht um die Bedeckung von Krankheitskosten handelt), Kinder aus geschiedenen Ehen, uneheliche Kinder, mittellose Eltern oder sonst nahe Angehörige, sondern…
…0237). Ursprüngliche diente diese Bestimmung der Versorgung von unverheirateten, nicht übernehmenden Geschwistern bzw. der Versorgung unehelicher Kinder im landwirtschaftlichen Bereich. Einsparungen dieser Art sollten in der Hand desjenigen Erben oder Vermächtnisnehmers, dem sie der Erblasser zu verdanken hat, von der Erbschaftssteuer verschont bleiben, aus den…
…hat, durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit b abgegolten sind. Daraus ist abzuleiten, dass laufende Unterhaltsleistungen an eheliche und uneheliche Kinder von einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich ausgeschlossen sind (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0054; VwGH 23.3.1999…
…versteht man somit die aus einer früheren Ehe stammenden Kinder des Ehegatten dieser Person und die unehelichen Kinder dieses Ehegatten (vgl. Novotny in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz. 20, m.w.N.). Da die Kinder weder bei ihrem leiblichen Vater noch bei ihrer leiblichen…