RIS AI
7 207 Treffer229 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0193-G/04Vorsteuerberichtigung bzw. Ausschluss vom Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Großreparaturen und unecht steuerfreien Umsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2004

…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft, die auf dem Gebiet der Grundstücksverwaltung tätig ist und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Im Jahr 1997 hat sie unter anderem Teile der Liegenschaft Adresse3 unecht steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit…

UFSK RV/0352-K/08Vorliegen eines steuerfreien Grundstücksumsatzes (Lieferung eines Grundstückes samt erst zu errichtendem Gebäude) oder eines steuerpflichtigen Umsatzes (Lieferung eines Gebäudes)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.10.2012

…Z. 9 lit. a UStG 1994 steuerfreie Grundstücksumsätze (Lieferung von Grundstücken samt zu errichtenden Gebäuden) oder steuerpflichtige Umsätze (Errichtung von Gebäuden) ausgeführt hat. Im Anschluss an eine bei der Bw. abgeführten Außenprüfung hielt der Prüfer in diesem Zusammenhang in seinem Bericht Folgendes fest: " Die Bw…

UFSL RV/0250-L/02Steuerschuld kraft Rechnungslegung nach § 12 Abs. 14 letzter Satz UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2003

… 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht steuerfreie Grundstücksumsätze. Aufgrund einer bei der Bwin durchgeführten UVA-Prüfung wurde die Umsatzsteuervorauszahlung für Februar 1996 mit 2.052.673,60 S festgesetzt. Diese Festsetzung erfolgte aufgrund der Feststellung der Betriebsprüferin, dass die Bwin in…

UFSL RV/0615-L/03Schätzung und Vorsteuerkürzung im Baugewerbe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2005

…seien als unecht steuerfreie Lieferungen von Grundstücken gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 behandelt worden. Es sei somit beim Kauf des Gebäudes kein Vorsteuerabzug erfolgt und der Verkaufserlös sei nicht umsatzversteuert worden. Da die Lieferung der einzelnen Wohnungen unecht steuerfrei behandelt…

UFSW RV/1134-W/02Aufteilungsschlüssel für den Vorsteuerabzug, Besserungsvereinbarungen, Rückstellung für Gewährleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2010Teil 1/2

…berufungsgegenständlichen Zeitraum sowohl steuerpflichtige als auch gemäß § 6 Z 9 lit. a UStG 1994, BGBl Nr. 663/1994, unecht steuerfreie Umsätze tätigte. § 12 Abs. 4 und Abs. 5 UStG 1994 normieren: (4) Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges führen, auch Umsätze…

UFSL RV/0316-L/03kein Vorsteuerabzug für Aufschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit steuerfreien Grundstückslieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2005

…4 UStG - nicht darauf an, ob der Unternehmer neben anderen Umsätzen auch unecht steuerfreie Umsätze bewirkt, sondern ob Vorsteuern gegeben sind, die mit unecht steuerfreien Umsätzen im Zusammenhang stehen. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind nicht nur Vorsteuerbeträge, bei denen ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den zum…

UFSF RV/0004-F/04Liebhaberei bei Vermietung einer Wohnung: Versagung des Vorsteuerabzugsrechts gemeinschaftsrechtskonform
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2005

…der LVO kann daher in richtlinienkonformer Interpretation als unechte Steuerbefreiung iSd Artikel 13 Teil B Buchstabe b der 6. EG-RL angesehen werden. Die berufungsgegenständliche Vermietungstätigkeit des Berufungswerbers ist daher in richtlinienkonformer Auslegung als unecht steuerfreie Tätigkeit einzustufen. Die Mietumsätze sind somit steuerfrei zu behandeln…

UFSS RV/0570-S/02Vorsteueraufteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2003

…16 Gemäß § 12 Abs. 4 bis 7 UStG 1994 wird die Vorsteuer aus nicht eindeutig zuordenbaren Aufwand im selben Verhältnis auf unecht steuerfreien zu steuerpflichtigen Umsätzen verteilt, wie in der Uberschussermittlung (Tz 22). Nachfolgend angeführte, direkt den unecht befreiten Umsätzen, zuordenbare Vorsteuerbeträge, welche bisher zum…

UFSW RV/2955-W/02Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern in Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2005Teil 1/2

…055,28 für das Jahr 1995, S 575 für das Jahr 1996, S 3.373,35 für das Jahr 1997 und S 8.362,21 für das Jahr 1998 - in Zusammenhang mit künftig zu erwartenden (unecht) befreiten Grundstücksumsätzen stünden, seien sie aufgrund der Ausführungen der…

UFSW RV/2955-W/02Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern in Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2005Teil 2/2

…67.863,09 stehe nicht in Zusammenhang mit den von der Betriebsprüfung versteuerten steuerpflichtigen Erlösen. Allenfalls bestehe ein Konnex mit den in Tz 19 begründeten und zu erwartenden unecht befreiten Grundstücksumsätzen. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung vom 17. November 2004 brachte der Liquidator der Bw…

UFSW RV/2910-W/02Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern in Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2005Teil 1/2

…Verkauf von Wohnungen gerichtet gewesen sei und sei, stünden sämtliche bisher angefallene und geltend gemachte Vorsteuern in Zusammenhang mit künftigen (unecht) befreiten Grundstücksumsätzen. Den auf Grundlage der obigen Feststellungen ergangenen Bescheiden wurde in der Berufung vom 2. Oktober 2000 in Verbindung mit dem in Erfüllung…

UFSK FSRV/0006-K/03USt-Verkürzungen eines Immobilienmaklers, Generalprävention
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2003

…Der Prüfer erachtete im Schätzungswege gemäß § 184 BAO zwei Drittel dieser Kosten als im Zusammenhang mit den unecht steuerbefreiten Grundstücksumsätzen stehend und kürzte die Vorsteuerbeträge um ATS 68.449,33 ( 1994), ATS 72.400,84 ( 1995) und ATS 138.864,21 ( 1996). Der Spruchsenat folgte…

UFSW RV/0487-W/03Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft: Vorsteuerabzug? Entnahme?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2005Teil 1/2

…Eine derartige Äußerung unterblieb. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2005 schränkte die Bw. durch ihre Vertreterin die Berufung gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide dahingehend ein, dass die Anerkennung von Vorsteuern unter Berücksichtigung des (unecht) steuerbefreiten Grundstücksumsatzes Dr. S. (Kaufvertrag vom 28. Juni 2001) wie folgt beantragt werde: …

UFSL RV/0877-L/05Umsatzsteuerpflicht bei der Lieferung von Gebäuden im Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2006

…3. Stellungnahme der BP (undatiert) zur Berufung vom 12. Juli 2005 (Auszug): a. Nach Ansicht der BP seien nur jene Projekte als unecht befreiter Grundstücksumsatz anzusehen, bei denen auch der Grund und Boden mit dem Haus von der E. KG an den Erwerber geliefert werde…

UFSS RV/0268-S/13Bauträger erbringen im Ergebnis Bauleistungen an ihre Leistungsempfänger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013Teil 1/7

…Es ist richtig, dass unsere Mandantschaft im Prüfungszeitraum zwei Einfamilienhäuser in Salzburg veräußert hat Der Sachverhalt stellt sich im Detail so dar, dass laut bezughabender Kaufverträge die Grundstücke samt noch zu errichtender Gebäude (Bauwerk) zu einem Fixkaufpreis unecht steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9…

UFSS RV/0788-S/09Unternehmereigenschaft eines Bauträgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012Teil 1/6

…Es ist richtig, dass unsere Mandantschaft im Prüfungszeitraum zwei Einfamilienhäuser in Salzburg veräußert hat Der Sachverhalt stellt sich im Detail so dar, dass laut bezughabender Kaufverträge die Grundstücke samt noch zu errichtender Gebäude (Bauwerk) zu einem Fixkaufpreis unecht steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9…

UFSL RV/0884-L/04Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Straße, die sodann ins öffentliche Gut überführt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…die Errichtung der Straße nicht für das Unternehmen der Berufungswerberin erfolgte, sondern weil die Vorsteuern mit unecht befreiten Grundstücksumsätzen in Zusammenhang stehen. Zu der entschädigungslosen Übergabe der Straße in das öffentliche Gut ist anzumerken, dass der Bundesweite Fachbereich für Umsatzsteuer nach Absprache mit dem Bundesministerium…

UFSL RV/0434-L/04Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei steuerpflichtig behandelter Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2006

…UStG 1994 sind Umsatzsteuerbeträge für Lieferungen, sonstige Leistungen und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung unecht steuerfrei Umsätze verwendet, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das Gesetz selbst trifft - im Gegensatz zur Regelung bei den Grundstücksumsätzen nach § 6 Abs. 1 Zi 9 lit…

UFSL RV/0883-L/05Umsatzsteuerpflicht bei der Lieferung von Gebäuden im Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2006

…3. Stellungnahme der BP (undatiert) zur Berufung vom 12. Juli 2005 (Auszug): a. Nach Ansicht der BP seien nur jene Projekte als unecht befreiter Grundstücksumsatz anzusehen, bei denen auch der Grund und Boden mit dem Haus von der E. GmbH an den Erwerber geliefert werde…

UFSW RV/1603-W/05Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht befreite Grundstücksumsätze, Vorsteuerabzug, Verbindlichkeiten als Betriebsvermögen, Entnahmen, Betriebsausgaben, Sponsorzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2007Teil 1/2

…1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht befreite Grundstücksumsätze Umsätze im Zusammenhang mit Grundstücken sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, (unecht) steuerfrei. Unecht steuerfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Umsatz nicht der Umsatzsteuer unterliegt…