…können, da sie den Selbstbehalt von € 1,857,19 nicht übersteigen. Alleinverdiener sei ein Steuerpflichtiger, der mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem in Österreich wohnhaften (unbeschränkt steuerpflichtigen) Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Da diese Voraussetzungen im Falle des Bw…
…4 Z. 1 EStG 1988, dass der Steuerpflichtige mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem "unbeschränkt" steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass der Ehegatte der Bw. im Streitjahr 2011 in Österreich nicht gemeldet und daher…
…befand, ließ es durch die KIAB amtliche Ermittlungen durchführen. Über diese Ermittlungen erging am 14. Oktober 2009 folgender Bericht: "Auf Grund des Ersuchens, den tatsächlichen Wohnsitz und die damit verbundene unbeschränkte Steuerpflicht von Frau XY. festzustellen - sie soll mit Herrn Z. in B., KStr. einen…
…Auch in diesen Fällen ist das Finanzamt davon ausgegangen, dass die Bw. weiter in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war und hier ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen hatte. Dazu war es aus folgenden Gründen nicht berechtigt: Die Bw. hat für die weiteren von ihr angegebenen Wohnsitze in der…
…Herzegowina, reichte am 10. Februar 2009 die "Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008" ein. Sie sei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und beantragte die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für zwei unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehe, als außergewöhnliche Belastung…
…Es sei richtig, dass der Berufungswerber eine Eigentumswohnung in D. habe. Gemäß § 1 EStG sei für die unbeschränkte Steuerpflicht ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Steuerpflichtigen Voraussetzung. Einen Wohnsitz habe gemäß § 26 BAO jemand dort, wo er eine Wohnung innehabe unter Umständen, die darauf schließen…
…der Sohn würden bis dato in Wien leben. Eine Nutzung der ehelichen Eigentumswohnung in Wien sei für ihn jederzeit möglich. Daher unterliege er mit seinen gesamten in- und ausländischen Einkünften in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht. Daraus ergebe sich, dass die Einkünfte aus der Tätigkeit als…
…vom 10. Juni 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Feststellung der unbeschränkten Steuerpflicht entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 7. März 2008 (über Finanz-Online) richtete der Vertreter der Berufungswerberin (Bw.) folgendes Schreiben an das Finanzamt…
…Online) richtete der Vertreter des Berufungswerber (Bw.) folgendes Schreiben an das Finanzamt Salzburg-Land: "Der o. a. Steuerpflichtige ist ab 1.1.2006 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Ich ersuche um Umstellung des Signals auf E1." Nach Erhebungen durch die Betriebsprüfung am 25.2.2008 gem. …
…im Sinne des § 26 Abs. 2 BAO in Österreich. Daraus ergibt sich, dass der Bw. im Jahr 2008 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war (§ 1 Abs. 2 EStG 1988). Die vom Bw. im Jahr 2008 bezogenen Einkünfte unterliegen daher nach den allgemeinen Tarifregeln des § 33 EStG…
…Dezember 2006, 2005/14/0099, entgegenzuhalten, wonach bei Anwendung des Progressionsvorbehalts das Gesamteinkommen nach den Vorschriften des österreichischen Einkommensteuerrechts zu ermitteln ist. Als Folge der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 EStG 1988 des Bw. aufgrund des österreichischen Wohnsitzes ist das Welteinkommen seines österreichischem Steuerrecht…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im berufungsgegenständlichen Fall ist strittig, ob die Berufungswerberin (Bw.) in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und ob ihr der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Die Bw. brachte vor…
…ob der gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtige Bw. auf Grund des Gemeinschaftsrechtes einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag für seine in Polen aufhältige Ehegattin hat. Vom unabhängigen Finanzsenat ist daher ein allfälliger Verstoß gegen das EU-Diskriminierungsverbot in Verbindung mit der Grundfreiheit der…
…keinem der Akte, in die Einsicht genommenen wurde, war ein Schriftstück aufzufinden, aus dem die Behauptung der Bw. eines Wohnsitzes oder Aufenthaltes und/oder die unbeschränkte Steuerpflicht in U. nachgewiesen wurde. Selbst die bekannt gegebene Adresse in L. erwies sich als nicht stichhaltig, da sämtliche…
…dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. ist deutscher Staatsbürger und in Deutschland als Einzelunternehmer für Industrievertretungen unbeschränkt steuerpflichtig. Sein Eigenheim befindet sich in D.,Adr.. Weiters bezieht der Bw…
…ob der Bw. in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist Wie bereits einleitend festgestellt beantragte der Bw. am 9.5.2000 die Erteilung einer Steuernummer und belegte seinen österreichischen Wohnsitz durch Vorlage eines meldeamtlichen Verzeichnisses. In der Folge ergingen am 29.6.2000 Einkommensteuerbescheide für die Jahre…
…Erblasser hatte den Wohnsitz zuletzt in Ungarn, es sei dort bereits das österreichische bewegliche Vermögen der Berechnung der ungarischen Erbschaftssteuer zu Grunde gelegt worden. Das Finanzamt wies die Berufung unter Hinweis auf die unbeschränkte Steuerpflicht des Berufungswerbers als unbegründet ab. Im Vorlageantrag wird ergänzt: Es…
…Tod am 15. Oktober 2004 in einer neurologischen Klinik auf. Im strittigen Einkommensteuerbescheid ging das Finanzamt von der unbeschränkten Steuerpflicht des Erblassers in Österreich aus. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw unter Hinweis auf die oben dargestellten Aufenthaltszeiten in Deutschland aus, dass im…
…Öffentlichkeitsarbeit tätiges Unternehmen betreibt. Als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates fungieren die beiden Schweizer Staatsbürger SM und BM. In den als Folge einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Bescheiden hat das Finanzamt die W-AG entgegen deren Auffassung als im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewertet. Die W-AG sei…
…1 ErbStG abgewiesen. Der Geschenkgeber sei im Zeitpunkt der Hingabe der Erbentfertigung Inländer gewesen, weshalb unbeschränkte Steuerpflicht vorliege. Mit dem im Übergabsvertrag vom 6. April 2001 vereinbarten Auszahlungstermin habe die Berufungswerberin zivilrechtlich eine Forderung gegenüber dem Übernehmer erworben. In dem in der Folge eingebrachten Vorlageantrag…