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UFSW RV/0563-W/051. Hochrechnung von Einkünften gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 2. Steuerpflicht von Unfallrenten für das Veranlagungsjahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2005

…versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…

UFSW RV/0763-W/05Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2005

…1988) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge…

UFSW RV/3938-W/09Umrechnung von Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…zögen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei würden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezugs der Einkommensersätze weiterbezogen worden wären. Daraus werde ein Umrechnungszuschlag ermittelt, der zur Berechnung…

UFSW RV/0200-W/12Hochrechnung gänzjährig bezogener Einkünfte?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2012

…versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…

UFSW RV/1687-W/04Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug infolge Diebstahles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2007

…des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - seien zuerst die steuerpflichtigen Einkünfte der Bw. auf den Jahresbetrag umgerechnet worden, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittsteuersatz ermittelt und auf das errechnete Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante)…

UFSW RV/2513-W/08Besonderer Progressionsvorbehalt bei Notstandshilfebezügen und nichtselbständigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2010

…ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhaltes der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezuges der Einkommensersätze weiterbezogen worden wären. Daraus wird ein Umrechnungszuschlag ermittelt, der zur Berechnung…

UFSW RV/0922-W/07steuerliche Behandlung der Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren und Pflichtveranlagung von mehreren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…Hinweise zur Berechnung - sei von den Einkünften der Bw. aus nichtselbstständiger Arbeit ein Betrag von € 11.884,59 durch 336 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert worden. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften sei das Einkommen rechnerisch mit € 18.017…

UFSW RV/0716-W/08Für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes sind die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit auf einen Jahresbetrag umzurechnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs.2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezugs der Einkommensersätze weiterbezogen worden wären. Daraus wird ein Umrechnungszuschlag ermittelt…

UFSW RV/1075-W/03Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2003

…letzterer wurde anschließend auf einen Jahresbetrag umgerechnet. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Jänner 2003 gab das Finanzamt der Berufung teilweise statt; begründend führte es ua. aus: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von…

UFSW RV/1273-W/07Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei konzerninterner Entsendung in die Slowakei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2008

…wurde ausgeführt: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf Ihr Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante)…

UFSW RV/2304-W/08Bezug von Insolvenz-Ausfallgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2008

…laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…

UFSW RV/0058-W/071. Krankheitskosten (Zahnbehandlungskosten) der Ehegattin als außergewöhnliche Belastung. 2. "Besonderer Progressionsvorbehalt" bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2007

…Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Nach §…

UFSW RV/1158-W/04"Besonderer Progressionsvorbehalt " des § 3 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2004

…unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 201/1996 ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind…

UFSW RV/2137-W/05Progressionsvorbehalt, Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2006

…versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…

UFSW RV/0626-W/06Einbeziehung eines Veräußerungsgewinnes in die Umrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2007

…3 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen und ist das Einkommen mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…

UFSW RV/1954-W/04Günstigkeitsvergleich bei Kapitalertragsteueranrechnung bzw. -erstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2009

…bis 3 EStG 1988 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…

UFSI RV/0131-I/03Umrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2003

…versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…

UFSI RV/0466-I/11Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung im Aussetzungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2012

…versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…

UFSW RV/1776-W/07Hoch-/Kontrollrechnung bei Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2007

…wurde damit begründet, dass bei der Ermittlung des Steuersatzes zuerst die steuerpflichtigen Einkünfte auf einen Jahresbetrag umgerechnet worden seien, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge seien berücksichtigt worden und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer sei ein Durchschnittssteuersatz ermittelt worden und auf das Einkommen…

UFSG RV/0338-G/07Besonderer Progressionsvorbehalt bei Arbeitslosenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…