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UFSW FSRV/0061-W/05Privataufwendungen unter Betriebsausgaben, Einleitungsbescheid, subjektive Tatseite, Ermittlungsumfang, umfangreiche Ergänzung des Vorerhebungsverfahrens,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.12.2005

…der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz derzeit nach der reinen Aktenlage der Verdacht der vorsätzlichen Abgabenverkürzung in einer die Vorgaben des § 25 FinStrG übersteigenden Größenordnung nicht zu begründen. Zur Feststellung der subjektiven Tatseite betreffend die beanstandeten Ausgaben ist demnach noch eine umfangreiche Ergänzung des Vorerhebungsverfahrens zu veranlassen…

UFSW FSRV/0176-W/03Prüfungsfeststellungen, Umsatzzuschätzung, Sicherheitszuschlag, umfangreiche weitere Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.01.2005

…auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist zu dem Schluss gekommen, dass die Aussage der Betriebsprüferin sowie die Gegendarstellung des Bf…

UFSW FSRV/0052-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

… 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die…

UFSW FSRV/0102-W/04Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…Aufgabenstellung eines zweitinstanzlichen Verfahrens und es sind diese Erhebungen als umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens im Sinn des § 161 Abs.4 FinStrG zu werten. Bei Bekräftigung der in der nunmehr vom Verwaltungsgerichtshof aufgehobenen Berufungsentscheidung vertretenen Rechtsansicht des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion über die Teilaufhebung für die Monate…

UFSW FSRV/0054-W/10Aufhebung und Zurückverweisung der Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zwecks umfangreicher Ergänzung des (wegen mangelnder Mitwirkung des Beschuldigten) in erster Instanz unvollständig gebliebenen Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…erfolgten. Da, wie dargestellt, trotz umfangreicher und zielorientierter Ermittlungstätigkeit der Finanzstrafbehörde erster Instanz, insbesondere wegen der bisher mangelnden Mitwirkung des Bw., noch eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens durch Einvernahme und Gegenüberstellung mehrerer Zeugen zur Klärung der Frage, ob der Bw. als Angestellter der Firma M…

UFSW FSRV/0082-W/07Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

… 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die…

UFSL FSRV/0113-L/10Grunderwerbsteuerhinterziehung durch Angabe eines geringeren Kaufpreises im Kaufvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)07.12.2012

…1 zufolge im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 156 zu einer Entscheidung in der Sache selbst verpflichtete Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich…

UFSL FSRV/0052-L/05Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages nach Schätzung druch die Betriebsprüfung; Tilgungsfristen zwischen erster und zweiter Instanz abgelaufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008Teil 2/2

…die Verschaffung einer fortlaufenden Einnahmequelle für die Jahre 1998 bis 2000 zu erbringen. Das vom Bw. abgelegte Geständnis (das ein wesentlicher Milderungsgrund bei der Strafbemessung ist) macht eine umfangreiche Ergänzung des Beweisverfahrens entbehrlich. Zusammengefasst besteht somit kein Zweifel an einer gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung der genannten Jahre…

UFSK RV/0104-K/07Haftungsbescheid, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2010

…als Haftungspflichtiger für die Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen werden kann, weil er durch die Bezahlung der Zug um Zug Geschäfte bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der Abgabenschuldigkeiten eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Gläubiger begangen und zu verantworten hat. Der Geschäftsführer hat zwei Saldenlisten (Stichtag 30.09 und…

UFSI RV/0170-I/02Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…6.11.2002 wurde eine umfangreiche Ergänzung des Berufungsvorbringens und Stellungnahme zu den Berufungsvorentscheidungen erstattet. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Mit der Frage, ob eine Tätigkeit, wie sie die Bw. in den strittigen Jahren ausgeübt hat, in abgabenrechtlicher Hinsicht als gewerblich im Sinne des …

UFSL FSRV/0084-L/05Aufhebung und Zurückverweisung eines Einleitungsbescheides wegen umfangreicher Ergänzung des Ermittlungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.08.2006

…Ermittlungen selbst vorzunehmen oder sie vornehmen zu lassen, (auch) die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache iSd. Abs. 1 an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 161 Abs…

UFSW FSRV/0122-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens (§ 161 Abs. 4 FinStrG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008

…Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit seines Verteidigers, der Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin A.M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Aus Anlass der Berufung wird das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung der erforderlichen umfangreichen Ergänzung des…

UFSI FSRV/0044-I/04Einleitungsbescheid, Aufhebung unter Zurückverweisung zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.12.2004

…4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die…

UFSW FSRV/0067-W/10Höhe der Abgabenverkürzungen und subjektive Tatseite strittig. Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die zugrunde liegenden Abgabenbescheide unerledigt. Umfangreiche Sachverhaltsergänzungen erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…erforderlichen umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 23. Oktober 2009, SpS, wurde K.G. (Bw.) der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des…

UFSW FSRV/0090-W/08Objektive und subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten - umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes notwendig - Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG seitens seiner steuerlichen Vertretung zur Bezahlung mitgeteilt wurden bzw. aus welchen Gründen diese nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden (werden konnten) und ob eine Entrichtung durch den Bw. in Kenntnis der Fälligkeitstage unterblieben ist. Dazu bedarf es einer umfangreichen Ergänzung…

UFSI FSRV/0004-I/06Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde I. Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.09.2007

…1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im…

UFSF FSRV/0012-F/11Bescheidmäßige Verwarnung eines Verbandes; Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.01.2012

…cit. kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte…

UFSF FSRV/0013-F/12Verbandsverantwortlichkeit bei Nichtstellung eines T1 durch einen Mitarbeiter; Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde 1. Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2013

… 161 Abs. 4 erster Satz kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an…

UFSI FSRV/0041-I/06Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG, Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückverweisung zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)28.11.2006

…Satz FinStrG kann die Berufungsbehörde jedoch auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Im berufungsgegenständlichen Fall spricht neben dem Umfang der Ermittlungen die Tatsache für die Aufhebung…

UFSW FSRV/0056-W/04Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen der Erforderlichkeit umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…des Beschuldigten, der Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung der Amtsbeauftragten des Finanzamtes Wien 4/5/10 wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung erforderlicher umfangreicher Ergänzungen des…