…Ausführungen im Hinblick auf die taxativ zu erfüllenden Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 5 ErbStG fest, dass damit der Zweck der Zuwendung in Form des tatsächlichen Bezuges des Einfamilienhauses jedenfalls nicht in der geforderten Zweijahresfrist (Ablauf 29. April 2004) erfüllt wurde. Die Begünstigung nach § 3 Abs…
…824,76 | | Investition | 86.922,08 | Kompensation | VSt | 17.384,00 | Kompensation | Sollbezug | 720.000,00 | | tatsächlicher Bezug | 580.481,00 | In der Folge erging ein Ergänzungsersuchen des UFS: "Sie haben dargelegt…
…davon, ob er die Familienbeihilfe auch tatsächlich bekommt, er einen grundsätzlichen Anspruch auf Bezug dieser Leistung haben muss und er sie nur deshalb nicht erhält, weil er in seinem Wohnsitzstaat eine vergleichbar Leistung bekommt. Die Grundvoraussetzungen zum Bezug von Familienbeihilfe knüpfen aber an den Wohnsitz…
…im Zusammenhang mit der Schneefräse und dem Geräteschuppen unter der Annahme "dem zu 100 % dem Betriebsvermögen zuzurechnenden Flächenanteil des Parkplatzes" mit 40 % "ermittelten" Privatanteil stehen somit jedenfalls die obigen Ausführungen bezüglich tatsächlicher Parkplatznutzung entgegen. Bezüglich des Privatanteiles von den Anschaffungskosten der "Wasseraufbereitungsanlage" hat der Bw…
… 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Schenkungssteuerschuld in dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt (VwGH 11.7.2000, 97/16/0222). Eine "wirkliche Übergabe" von Nutzungsrechten und…
…Einnahmen) betragen hätten. Die Abgabenbehörde führe weiters aus, dass ein Unternehmerrisiko bei starken Schwankungen der Bezüge und tatsächlicher Rückzahlung der monatlichen Akontozahlungen vorliege, jedoch "vom Geschäftsführer frei verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge hätten mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein…
…dem wirtschaftlichen Erfolg) der Gesellschaft bestehen. Vom Geschäftsführer frei verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge haben mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein. Treten in den Bezügen des Geschäftsführers tatsächlich ganz außerordentliche Schwankungen auf, kann aus der Tatsache der Unterschiedlichkeit der…
…14/0066 habe der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass dann, wenn die vertragliche Regelung zu so starken Schwankungen der Jahresbezüge und gelegentlichem Ausfallen dieser Bezüge mit tatsächlicher Rückzahlung führe, trotz Zusage einer Betriebspension und Ersatzes der Reisekosten von einem Wagnis auszugehen sei, wie es für Unternehmer eigentümlich…
…Erkenntnis vom 21.12.1999 in seiner Entscheidung darauf verwiesen habe, dass bei einer Reduzierung des Bezuges auf deutlich weniger als die Hälfte eines wesentlich Beteiligten ein Unternehmerrisiko tatsächlich treffen könne. Auch sei nach den Aussagen des VwGH in diesem Erkenntnis vom 21.12.1999…
…in erster Linie nach der tatsächlichen Abwicklung der Entlohnung zu beurteilen: Im gegenständlichen Fall steht fest, dass A.P. ein monatliches Gehalt von etwa S 30.000.- bezogen hat (mögen sie auch als Akontozahlungen bezeichnet werden). Dieses monatliche Gehalt von S 30.000.- ist…
…aus Frust eher tatsächlich bestehende Umstände aus, ohne formelle Gegebenheiten bzw. Konstellationen zu berücksichtigen. Auch der Hinweis des Bw. in der mündlichen Verhandlung, er sei kein Jurist und er habe "ihm das einfach geschrieben", vermag seine Rolle als tatsächlicher Machthaber in Bezug auf die Fa…
…4., und 5., (6., 7., und 8.) ihre sämtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf ihre von A treuhändig gehaltenen Geschäftsanteile an der Bw. mit sofortiger Wirkung an A ab, der hiemit die Annahme erklärt. Es gilt als vereinbart, dass damit A seinen gesamten Geschäftsanteil…
…Erwerbsvorgang) tatsächlich vereinbarten Kaufgegenstand "berichtigt" wird. Eine zur Durchführung des seinerzeit vereinbarten Verpflichtungsgeschäftes erforderliche "Grundbuchsberichtigung" unterliegt nicht neuerlich der Steuer. Zusammenfassend war bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles im Wesentlichen davon auszugehen, dass die streitgegenständliche auf die Autoabstellplätze bezogene formaliter geschlossene "Tauschvereinbarung" nach den tatsächlichen…
…Doppelbesteuerung kommt. Es wird lediglich Ihr tatsächlicher Pensionsbezug laut Kennzahl 245 (Lohnzettel) mit dem Durchschnittsteuersatz versteuert. Bei der Berechnung des Durchschnittsteuersatzes ist der Zeitraum vom 1. März 2001 bis 30.4.2001 allerdings sowohl bei der Hochrechnung (Hochrechnung erfolgt ausgehend vom Bezug lt. KZ 245…
…dass für eine Nichtbeschäftigung Lohn gezahlt werde. Folge man der BVE, müsste die Bw Steuern für einen tatsächlich nie erhaltenen Geldbetrag bezahlen. Die Anmeldung bei der Fa. war lt. Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis vom 15.3.2006 bis 30.11.2006. Das erste "angebliche Gehalt" habe…
…Entscheidungsgründe Die Bw. ist Journalistin und erklärte aus dieser Tätigkeit für das Jahr 2001 sowohl Einkünfte aus selbständiger als auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit wurden die tatsächlichen Ausgaben in Höhe von S 58.372,03 geltend gemacht, bei den…
…Akteneinsicht mit, dass der Akteninhalt (Ordner dunkelgrau) tatsächlich durch Trennblatter in "Abteilungen" geteilt werden würde. Die von der SV Bezug genommene Abteilung mit den neuen Beilagen meint offensichtlich das Registerblatt türkisfarbig mit dem RegisterNr1 "OZ1 'neu'". In dieser Abteilung seien tatsächlich die vorn Bw. vorgelegten…
…ist klar, dass im konkreten Fall Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit nicht vorliegt. Die Prüfung der Frage, ob Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung vorliegt, erübrigt sich gegenständlich, da der Berufungswerber laut Aktenlage nicht dauernd stark gehbehindert ist und Derartiges auch nicht behauptet hat. Bezüglich der Frage, ob Unzumutbarkeit…
…4680382-1, in Höhe von 88.114,60 € zugegangen. Die Auszahlung erfolgte an SW (Lebensgefährtin) als namentlich genannte Bezugsberechtigte. Hiefür hat das Finanzamt mit Bescheid vom 19. November 2008 Erbschaftssteuer in Höhe von 26.401,20 € (Steuerklasse V, 30 %) festgesetzt. Gegen diesen Bescheid…
…Das tatsächliche Ausmaß an Privatfahrten hätte nicht ermittelt werden können. Nach den üblichen Gepflogenheiten sei ein gänzliches Fehlen privater Fahrten nicht glaubwürdig. Eine derartige Vorgangsweise bringe eine Nachweisverpflichtung bzw. ernstzunehmende Kontrollmaßnahmen des untersagenden Arbeitgebers mit sich. In der dagegen erhobenen Berufung wird bezüglich der DB…