…einer Erholungsreise, des Unterrichtes und der Berufsausbildung, der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. Die tatsächlichen Unterhaltskosten eines Kindes sind grundsätzlich unter Mitwirkung des Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Kindern) bzw. bei volljährigen Kindern unter deren Mitwirkung konkret zu ermitteln, gegebenenfalls zu schätzen. Nicht…
Wenn der Bw. nun vorbringt, er habe mit seinen an seine Tochter geleisteten Zahlungen überwiegend zu deren Unterhaltskosten beigetragen, so irrt er. Obwohl der Bw. bereits seitens des Finanzamtes aufgefordert wurde bekanntzugeben, ob neben den monatlichen Überweisungen an seine Tochter weitere Zahlungen an sie geleistet…
…Begründung, es läge keine überwiegende Kostentragung seitens des Bw. vor, weil dem monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von € 457,00 tatsächliche Unterhaltskosten von mehr als € 914,00 gegenüberstehen, wies das Finanzamt den Antrag ab. In der dagegen erhobenen Berufung führt der Bw. aus, das…
…begehrt außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Söhne G und R in Salzburg für das Jahr 2001 in der Höhe des gesetzliche Pauschbetrages anzuerkennen. Hilfsweise macht er tatsächliche Unterhaltskosten (Instrumentenversicherung, Heimkosten, Spezialkurse) als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs…
…des Ausmaßes der im Jahr 2010 erzielten Einkünften von rund 13.000 € die Tragung der Unterhaltskosten von 300 € pro Monat als außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegend zu erachten ist, die tatsächliche Verausgabung von Unterhaltskosten im gesamten Verwaltungsverfahren gänzlich unbelegt geblieben ist. Wenn die Bw…
…Betrieb veranlasst sind. Kfz-Kosten sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Ob nun die PKW-Aufwendungen mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind oder ob das amtliche Kilometergeld geltend gemacht werden kann, hängt davon ab, ob der PKW Gegenstand des Betriebsvermögens ist (VwGH vom…
…von 1-12/2002, 4053 an Stelle des Pauschbetrages tatsächliche Kosten iHv. 2.535,80 €. Im in der Folge ergangenen Einkommensteuerbescheid 2002 wurde hinsichtlich der Abweichungen gegenüber dem Antrag auf die vorjährige Begründung verwiesen (auch im Vorjahr hatte die Bw. die Anerkennung - damals des…
…Auf Grund der Höhe dieser Zahlungen ist somit vorläufig davon auszugehen, dass damit die Unterhaltskosten überwiegend von Ihrem geschiedenen Gatten getragen werden und ihm somit tatsächlich die Familienbeihilfe zusteht. Es wird Ihnen Gelegenheit geboten, hierzu innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens Stellung zu…
…Gesetz unrichtig anwendet. Bei der Beurteilung der überwiegenden Kostentragung werden laut Gesetz und ständiger Judikatur des VwGH sowie auch des UFS allein tatsächliche Unterhaltsgeldleistungen gewürdigt. Betreuung, Erziehung und Pflege sind nicht durch den Begriff der Unterhaltskosten deckt. Da die Mutter der Kinder nach § 2 Abs…
…wie hoch die gesamten tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind in einem bestimmten Zeitraum waren und in welchem Ausmaß im selben Zeitraum von der unterhaltspflichtigen Person Unterhaltsbeiträge tatsächlich geleistet wurden. Die Höhe der gesamten Unterhaltskosten ist dabei als Tatfrage nach den Verhältnissen des Landes zu klären…
…Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Da Ihre Kinder X und Y seit 1.7.2007 nicht mehr…
…September bis Dezember 2004 nur € 280,00 monatlich betragen habe. Daher habe sie nicht überwiegend (in Bezug auf die tatsächlichen Unterhaltskosten) Unterhalt geleistet. In der Berufung gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes stellte die Bw. den Unterhaltsbedarf ihres Sohnes A von € 700,00 für…
…von der H-Bank aufgefordert worden, seine bestehenden Verpflichtungen abzudecken. Ebenfalls sei gegen den Sohn von Seiten der BH B wegen bisher nicht bezahlter Unterhaltskosten für dessen außereheliches Kind exekutiert worden. Da der Sohn des Bw. wegen dessen geringen Einkommens nicht in der Lage gewesen…
…Relevanz sind die Gründe für eine allfällige Einkommenslosigkeit der zweiten Partners und ebenso wenig, ob im Falle von zwei Einkommensbeziehern, auch tatsächlich beide Partner einen angemessenen Beitrag leisten. Dies obliegt der freien Vereinbarung bzw. privaten Lebensgestaltung der Beteiligten). Dem AEAB liegt der Gedanke zu Grunde…
…Einkünfte bzw. kein entsprechendes Einkommen verfügt haben. Dass die vom Bw. geleisteten Unterhaltsbeträge den minderjährigen, in Bosnien-Herzegowina lebenden Enkelkindern im antragsgegenständlichen Zeitraum tatsächlich zugekommen seien, werde auch mit jeweils von der Gemeinde Sipovo beglaubigten eidesstättlichen Erklärungen der jeweiligen Kindeseltern zusätzlich bestätigt. Gemäß Art. 23…
…Belastungen seien Mehraufwendungen für behinderte Kinder, für die nach § 8 Abs.4 FLAG erhöhte Familienbeihilfe gewährt werde, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit monatlich € 262,00 zu berücksichtigen, wobei diese nicht nur in reinen Geld- bzw. Unterhaltsleistungen bestehen müssten, sondern auch Aufwendungen des täglichen…
…Die Kindesmutter habe den Berufungswerber zur Ausübung der pflegeelterlichen Rechte ermächtigt. Ihm sei die Pflege der beiden Kinder tatsächlich übertragen worden und er habe diese Aufgaben in überwiegendem Ausmaß auch selbst erfüllt. Der Lebensmittelschwerpunkt der beiden Kinder sei - und dies nicht bloß vorübergehend - eindeutig zu…
…eine Person die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend getragen hat, hängt, einerseits von der Höhe der gesamten Unterhaltskosten für ein den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelndes Kind in einem bestimmten Zeitraum und andererseits von der Höhe der im selben Zeitraum von dieser Person tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeiträge…
…Unterhaltskosten wurde nicht bekannt gegeben und Zahlungsnachweise wurden ebenfalls nicht vorgelegt. Die diesbezüglichen Nachweise können auch durch die vorgelegte Bestätigung der Tochter, mit welcher sie erklärte, dass ihre Eltern für ihren Unterhalt aufgekommen seien, nicht ersetzt werden, da es völlig unglaubwürdig ist, dass - wenn tatsächlich…
…überprüfen ist also, wer ab März 2009 überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind getragen hat. Aus dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 2 FLAG ergibt sich, dass es sich hierbei um tatsächliche Unterhaltsleistungen handeln muss. Basis für die Unterhaltsleistung an ein Kind bildet § 140 ABGB…