…einer Erholungsreise, des Unterrichtes und der Berufsausbildung, der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. Die tatsächlichen Unterhaltskosten eines Kindes sind grundsätzlich unter Mitwirkung des Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Kindern) bzw. bei volljährigen Kindern unter deren Mitwirkung konkret zu ermitteln, gegebenenfalls zu schätzen. Nicht…
Wenn der Bw. nun vorbringt, er habe mit seinen an seine Tochter geleisteten Zahlungen überwiegend zu deren Unterhaltskosten beigetragen, so irrt er. Obwohl der Bw. bereits seitens des Finanzamtes aufgefordert wurde bekanntzugeben, ob neben den monatlichen Überweisungen an seine Tochter weitere Zahlungen an sie geleistet…
…dass ab März 2013 die Unterhaltsleistungen der Mutter auch unter Berücksichtigung der Zurverfügungstellung von Wohnraum die des Vaters überstiegen haben. Von den tatsächlichen Unterhaltskosten der Kinder hat im Beschwerdezeitraum ab März 2013 den überwiegenden Teil der Vater getragen. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus…
…Begründung, es läge keine überwiegende Kostentragung seitens des Bw. vor, weil dem monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von € 457,00 tatsächliche Unterhaltskosten von mehr als € 914,00 gegenüberstehen, wies das Finanzamt den Antrag ab. In der dagegen erhobenen Berufung führt der Bw. aus, das…
…zumindest PLN 1.515,00 leisten. Ein Betrag für tatsächliche Unterhaltskosten (Unterhaltsbedarf) der Tochter von monatlich PLN 3.029,00 wäre unrealistisch. Für das BFG liegt es im Einklang mit den allgemein bekannten Verhältnissen Polens und ist daher glaubhaft, dass die Kindesmutter keinen oder so…
…stellt keine ungewollte Lücke im Gesetz dar, sondern ergibt sich daraus unzweifelhaft, dass Leistungen insbesondere Dritter bei der Feststellung der Höhe der tatsächlichen Unterhaltskosten zu berücksichtigen sind (vgl dazu auch die Ausführungen in UFS 14.7.2006, RV/0187-I/06, UFS 4.2.2008…
…begehrt außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Söhne G und R in Salzburg für das Jahr 2001 in der Höhe des gesetzliche Pauschbetrages anzuerkennen. Hilfsweise macht er tatsächliche Unterhaltskosten (Instrumentenversicherung, Heimkosten, Spezialkurse) als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs…
…5.2016 mit: Um beurteilen zu können,ob Sie den überwiegenden Unterhalt leisten, müssen Sie die monatlichen Unterhaltskosten für das Kind bekannt geben und die tatsächlich geleisteten Beträge nachweisen.Bisher liegt ein Nachweis nur für die Monate 7+8 /2015 und 10+11/2015 vor…
…keinerlei Nachweise über die tatsächliche Höhe der Kosten erbracht. Betreffend Ihrer eigenen Einnahmen haben Sie angegeben, dass diese zwischen € 0,00 und € 300,00 pro Monat lagen und es wurden Sozialversicherungsauszüge vorgelegt. Nachweise über die tatsächliche Deckung Ihrer Unterhaltskosten wurden ebenfalls nicht vorgelegt…
…des Ausmaßes der im Jahr 2010 erzielten Einkünften von rund 13.000 € die Tragung der Unterhaltskosten von 300 € pro Monat als außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegend zu erachten ist, die tatsächliche Verausgabung von Unterhaltskosten im gesamten Verwaltungsverfahren gänzlich unbelegt geblieben ist. Wenn die Bw…
…Betrieb veranlasst sind. Kfz-Kosten sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Ob nun die PKW-Aufwendungen mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind oder ob das amtliche Kilometergeld geltend gemacht werden kann, hängt davon ab, ob der PKW Gegenstand des Betriebsvermögens ist (VwGH vom…
…belegen, dass: 1. Kindesmutter seit 2010 in Wien wohnt und arbeitet und die Kinder ihrem Haushalt nicht angehören (Beilage 1 - Gerichtsprotokoll 1) 2. die Unterhaltskosten werden von den Eltern im Verhältnis von 27% (Mutter)/ 73% (ich) getragen (Beilage 2 - Gerichtsbeschluss, Seite 7, gelb markiert) 3…
…von 1-12/2002, 4053 an Stelle des Pauschbetrages tatsächliche Kosten iHv. 2.535,80 €. Im in der Folge ergangenen Einkommensteuerbescheid 2002 wurde hinsichtlich der Abweichungen gegenüber dem Antrag auf die vorjährige Begründung verwiesen (auch im Vorjahr hatte die Bw. die Anerkennung - damals des…
…Unter Bezugnahme auf diesen Beschluss wies das Finanzamt die verfahrensgegenständliche Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.6.2020 ab. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 10.8.2020. Tatsächlich liege im gegenständlichen Fall noch keine rechtskräftige Entscheidung darüber vor, "zu welchem Haushalt das Kind gehören soll"…
… 2 Abs. 2 FLAG 1967 will sicherstellen, dass die Familienbeihilfe jener Person zugute kommt, die entweder Naturalunterhalt leistet oder die überwiegenden (tatsächlichen) Unterhaltskosten trägt. Die Regelung des § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 in Bezug auf in Anstaltspflege befindliche Kinder lässt sich auf andere…
…die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten überwiegend für das Kind trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Nach § 2 Abs. 5…
…wurden, die vom KV in Geld tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeiträge (samt Nachzahlungen) gegenüber, ist unter Bedachtnahme auf die Höhe des Betrages davon auszugehen, dass der KV mit seinem Geldunterhalt von monatlich € 360,00 die überwiegenden Unterhaltskosten seiner Tochter bestritten hat. Die Beschwerde wird daher, soweit…
…Höhe der gesamten Unterhaltskosten für ein Kind in einem bestimmten Zeitraum und andererseits von der Höhe der im selben Zeitraum tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeträge ab, ob eine Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend getragen hat. Die Abgabenbehörden haben von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen…
…10.2015 wies das Finanzamt den Antrag vom 10.11.2014 mit der Begründung ab, die Bestätigungen über die monatlichen Unterhaltszahlungen könnten nicht als Beweis für die tatsächliche Kostentragung anerkannt werden, zumal nach den Erfahrungen des täglichen Lebens derartige Zahlungen aufgrund der Einkommensverhältnisse des Bf…
…100). Die tatsächlichen Unterhaltskosten für Lisa im Beschwerdezeitraum stehen nicht fest. Es bedarf aber keiner weiteren Ausführungen, dass mit Zahlungen von etwa 100 € monatlich und weiteren kleineren Zahlungen für Mobilfunkgebühren und sonstige Aufwendungen durch den Bf von einer Tragung der überwiegenden Kosten des Unterhalts…