…selbst unter Androhung der gänzlichen Verwehrung des Betriebsausgabenabzugs, noch nie nachgekommen ist. Damit fehlen jegliche Anhaltspunkte zur Größenordnung der tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, sodass es an der für eine möglichst realitätsnahe Schätzung erforderlichen Orientierungsmöglichkeit fehlt. Zudem ist zu beachten, dass es im Zusammenhang mit dem Kfz…
… 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nur dann zu,....Diese Fahrtkosten sind auch nicht durch das Werbungskostenpauschale abgegolten." Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. April 2012 anerkannte das Finanzamt die geltend gemachten Topf-Sonderausgaben im maßgeblichen Höchstausmaß von 730 € und den Kirchbeitrag in der begehrten…
…gegebenen Sach- und Rechtslage war dem Berufungsbegehren des Bw. auf Zuerkennung tatsächlicher Fahrtkosten (geschätzt in Form des amtlichen Kilometergeldes: € 1.579,20) für wöchentlich zurückgelegte Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte daher kein Erfolg beschieden. 2. Alleinverdienerabsetzbetrag: Dem Berufungsbegehren des Bw…
…etwa 2 mal pro Woche mit dem Pkw fahre. Bei 105 Fahrten im Jahr 2010 und einer täglichen Fahrtstrecke von 76 km würden sich bei Ansatz des amtlichen Kilometergeldes tatsächliche Fahrtkosten von 3.351,60 € ergeben. Rechne man den Verkehrsabsetzbetrag von 291 € bei…
…weiteren) Arbeitsstätte. Diese Reisen seien nicht als beruflich veranlasste Reisen im Sinne des EStG 1988 zu qualifizieren, sondern als Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Tatsächliche Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld) könnten für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Die steuerliche Abgeltung der Aufwendungen erfolge über den Verkehrsabsetzbetrag. Ein allfälliges…
…1 Z 6 EStG 1988 darstellen. Diese Fahrten seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten würden daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden können. Die Werbungskosten wurden daher lediglich mit dem Pauschbetrag von 132,00 € berücksichtigt. Mit Eingabe vom…
…des Arbeitsnehmers erfolgt. Aufgrund der Lehramtsausbildung an der berufspädagogischen Akademie des Bundes in Linz wurde ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Tatsächliche Fahrtkosten in Form eines Kilometergeldes stehen demnach nicht zu. Diese Fahrten stellen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte dar und sind gemäß § 16 Abs…
…1 Z 6 EStG 1988 sind jedoch alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten oder auch Kilometergelder können für derartige Fahrten nach dem Gesetzeswortlaut nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Der Begriff "Arbeitsstätte" ist im Einkommensteuergesetz nicht näher definiert. Die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002…
…tatsächliche Fahrtkosten ab 120 km, gelegentliche Nächtigungskosten) aber nicht höher sein als die Kosten einer zweckentsprechenden Zweitwohnung und die mit dem Pendlerpauschale begrenzten Familienheimfahrten. Das Finanzamt interpretiert Rz 354 der Lohnsteuerrichtlinien gesetzeskonform wie folgt: "Richtigerweise kann diese Erlassregelung nur so verstanden werden, dass zusätzliche Fahrtkosten…
…ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. In den vom Bw vorgelegten Aufzeichnungen sind nur die beruflichen Fahrten verzeichnet. Dies ist auch daraus erkennbar, dass der Anfangskilometerstand…
…Fahrten im Nahebereich führen somit zur gesetzlichen Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtaufwendungen, nicht aber zur Anerkennung eines Tagessatzes (zB VwGH 08.10.1998, 97/15/0073). Ausgehend davon, dass vom Unabhängigen Finanzsenat die für Fahrtkosten geltend gemachten Aufwendungen in Höhe von 24.803,80 S grundsätzlich…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum. Das Pendlerpauschale steht auch für Zeiten des Urlaubs oder Krankenstands zu. Zum Thema "Verkehrsabsetzbetrag", "Pendlerpauschale" und "tatsächliche Fahrtkosten" hat der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Judikaten Stellung genommen. So wurde im Erkenntnis vom 26.5.2004, 98/14/0099, klar ausgesagt…
…an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Verlagert sich das regelmäßige Tätigwerden zu einer neuen Arbeitstätte (Dienstort), sind die Fahrten vom Wohnort zu dieser Arbeitstätte (Dienstort) als Fahrten zwischen Wohnung…
…Arbeitsstätte abgegolten. Arbeitsstätte (Dienstort) ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass zu bestimmten Zeiten keine Parkmöglichkeit gegeben ist, stellt einen steuerlich nicht zu berücksichtigenden Umstand dar (…
…stellt diese eine weitere Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG dar. Tatsächliche Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Tagesgelder: Tagesgelder können nur bei Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 (1) Zi 9 EStG 1988…
…frei, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. In diesem Fall könne aber der Pauschbetrag nicht noch zusätzlich in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Fahrtkosten von ursprünglich S 47.040,00 und nunmehr S 114.669,80 wurde der Bw. im Hinblick darauf, dass…
…das dauernde Tätigwerden an einem Fortbildungsinstitut (zB Entsendung zu einer mehrmonatigen Berufsfortbildung) erfolge. Anstelle der beantragten tatsächlichen Fahrtkosten sei das Pendlerpauschale zu berücksichtigen gewesen. Der Bw erhob mit Schriftsatz vom 25. Jänner 2005 Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 und den Vorauszahlungsbescheid für…
…Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Grundsätzlich sind die daraus erwachsenen Fahrtkosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß …
…erlassen. Deren § 2 hat folgenden Wortlaut: "Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlass einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift (§ 1) vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, bleiben insoweit steuerfrei, als sie der Höhe nach die tatsächlichen Kosten oder bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges die Sätze gemäß § 26 Z 4 lit. a…
…1 Z 6 EStG 1988 sind jedoch alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten oder auch Kilometergelder können für derartige Fahrten nach dem Gesetzeswortlaut nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Der Begriff "Arbeitsstätte" ist im Einkommensteuergesetz nicht näher definiert. Die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002…