…4) und nichtselbständige Tätigkeit (z.B. 12) bereits mit dem Pendlerpauschale die zusätzlichen tatsächlichen Fahrtkosten für die selbständige Tätigkeit des Stpfl. auf der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits in vollem Umfang berücksichtigt wurden. Anders als beim Zusammentreffen von unselbständiger und selbständiger Arbeit an der…
…Arbeitsstätte und einem weiteren Ort der Dienstverrichtung führten in ihrer tatsächlichen Höhe, in der Regel bemessen durch das amtliche Kilometergeld, zu Werbungskosten. Werbungskosten lägen in diesem Fall aber nur insoweit vor, als die Kosten nicht durch den Arbeitgeber ersetzt würden, denn solche Fahrtkostenvergütungen seien gem…
…Ausgaben für Kraftstoff, Unterhalt und Reparaturen betreffe, in keiner Weise den tatsächlichen Kosten eines Fahrzeuges für die genannte Wegstrecke. Er bitte "um Anerkennung des Pendlerpauschales" (gemeint ist wohl: des "großen" Pendlerpauschales). Seitens des Finanzamtes wurde in der Folge eine abweisende Beschwerdevorentscheidung erlassen, in der gesetzesgemäße…
…selbst unter Androhung der gänzlichen Verwehrung des Betriebsausgabenabzugs, noch nie nachgekommen ist. Damit fehlen jegliche Anhaltspunkte zur Größenordnung der tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, sodass es an der für eine möglichst realitätsnahe Schätzung erforderlichen Orientierungsmöglichkeit fehlt. Zudem ist zu beachten, dass es im Zusammenhang mit dem Kfz…
… 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nur dann zu,....Diese Fahrtkosten sind auch nicht durch das Werbungskostenpauschale abgegolten." Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. April 2012 anerkannte das Finanzamt die geltend gemachten Topf-Sonderausgaben im maßgeblichen Höchstausmaß von 730 € und den Kirchbeitrag in der begehrten…
…gegebenen Sach- und Rechtslage war dem Berufungsbegehren des Bw. auf Zuerkennung tatsächlicher Fahrtkosten (geschätzt in Form des amtlichen Kilometergeldes: € 1.579,20) für wöchentlich zurückgelegte Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte daher kein Erfolg beschieden. 2. Alleinverdienerabsetzbetrag: Dem Berufungsbegehren des Bw…
…etwa 2 mal pro Woche mit dem Pkw fahre. Bei 105 Fahrten im Jahr 2010 und einer täglichen Fahrtstrecke von 76 km würden sich bei Ansatz des amtlichen Kilometergeldes tatsächliche Fahrtkosten von 3.351,60 € ergeben. Rechne man den Verkehrsabsetzbetrag von 291 € bei…
…dass dem Bf. in den Streitjahren beruflich veranlasste (und als Werbungskosten beantragte) Fahrtkosten (Kilometergelder) für 23.660/22.180/21.520/27.990/21.880 km (siehe oben unter den Punkten e) und h) in der Darstellung des Verfahrensganges) tatsächlich entstanden sind, wird dadurch freilich…
…dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten zwischen…
…Da dieser den Pauschbetrag für Werbungkosten nicht übersteigt, werden € 132,00 berücksichtigt. Erfolgen Fahrten zur Bildungseinrichtung (die sich nicht im Betrieb befindet) gesondert von den Fahrten zur Arbeitsstätte, können die tatsächlichen Fahrtkosten berücksichtigt werden. An Tagen, an denen sowohl die Arbeitsstätte als auch die…
…weiteren) Arbeitsstätte. Diese Reisen seien nicht als beruflich veranlasste Reisen im Sinne des EStG 1988 zu qualifizieren, sondern als Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Tatsächliche Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld) könnten für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Die steuerliche Abgeltung der Aufwendungen erfolge über den Verkehrsabsetzbetrag. Ein allfälliges…
…1 Z 6 EStG 1988 darstellen. Diese Fahrten seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten würden daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden können. Die Werbungskosten wurden daher lediglich mit dem Pauschbetrag von 132,00 € berücksichtigt. Mit Eingabe vom…
…des Arbeitsnehmers erfolgt. Aufgrund der Lehramtsausbildung an der berufspädagogischen Akademie des Bundes in Linz wurde ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Tatsächliche Fahrtkosten in Form eines Kilometergeldes stehen demnach nicht zu. Diese Fahrten stellen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte dar und sind gemäß § 16 Abs…
…an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Im gegenständlichen Fall hat der Bf. die Aufzeichnungen des mittels PC geführten Fahrtenbuchs durch die Vorlage der Uraufzeichnungen (Kalenderaufzeichnungen etc.) belegt und untermauert…
…1 Z 6 EStG 1988 sind jedoch alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten oder auch Kilometergelder können für derartige Fahrten nach dem Gesetzeswortlaut nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Der Begriff "Arbeitsstätte" ist im Einkommensteuergesetz nicht näher definiert. Die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002…
…tatsächliche Fahrtkosten ab 120 km, gelegentliche Nächtigungskosten) aber nicht höher sein als die Kosten einer zweckentsprechenden Zweitwohnung und die mit dem Pendlerpauschale begrenzten Familienheimfahrten. Das Finanzamt interpretiert Rz 354 der Lohnsteuerrichtlinien gesetzeskonform wie folgt: "Richtigerweise kann diese Erlassregelung nur so verstanden werden, dass zusätzliche Fahrtkosten…
…ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. In den vom Bw vorgelegten Aufzeichnungen sind nur die beruflichen Fahrten verzeichnet. Dies ist auch daraus erkennbar, dass der Anfangskilometerstand…
…Fahrten im Nahebereich führen somit zur gesetzlichen Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtaufwendungen, nicht aber zur Anerkennung eines Tagessatzes (zB VwGH 08.10.1998, 97/15/0073). Ausgehend davon, dass vom Unabhängigen Finanzsenat die für Fahrtkosten geltend gemachten Aufwendungen in Höhe von 24.803,80 S grundsätzlich…
…km), sondern auch solche für Fahrten von der Arbeitsstätte zur Wohnung (Strecke T - X) durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein eventuell zustehendes Pendlerpauschale abgegolten und könnten daher nur für durch Kundenbesuche bedingte Mehrkilometer tatsächliche Fahrtkosten (Kilometergelder) als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Abschließend sei noch erwähnt…
…2.568,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) für eine einfache Wegstrecke von mehr als 40 km bis 60 km] und zusätzlich die Anerkennung von tatsächlichen Fahrtkosten (Kilometergelder) iHv 11.563,00 € als Werbungskosten; weiters die Gewährung eines Pendlereuro in Höhe von…