…dass es sich bei den sogenannten Akontozahlungen um inoffizielle Geschäftsführerbezüge handelt. Diese Akontozahlungen auf mögliche Gewinnausschüttungen sind tatsächlich geflossene Geldbeträge, über die der Geschäftsführer daher jederzeit verfügen konnte. Da keinerlei Vereinbarung über etwaige Rückzahlungen vorliegt, ist davon auszugehen, dass es sich um tatsächliche Ausschüttungen handelt…
…dar, dass seitens des Kreditinstitutes aus der gesamten Ausschüttung die Kapitalertragsteuer einbehalten worden war, tatsächlich aber nur eine Versteuerung mit 25% ( Zufluss nach dem 1. April 2004) vom ausschüttungsgleichen Betrag in Höhe von 430,80 € erfolgen hätte dürfen. Eine entsprechende Eintragung in der Steuererklärung…
…iHv S 7.243 geltend gemacht, denen Ausschüttungen erklärtermaßen von S 0 (Kz 409) gegenüberstehen. Mit Vorhalt vom 10.3.2003 wurde die Bw. um Nachreichung des Rentenversicherungsvertrages ersucht und gefragt, ob es für den Fonds tatsächliche Ausschüttungen gegeben habe. Der Auszug des BMfF wäre…
…Soweit eine tatsächliche Ausschüttung des Jahresgewinnes unterbleibt, gelten mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer (§ 13 dritter Satz) und nach Abzug der dafür anfallenden Kosten sämtliche im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallene, nicht ausgeschüttete Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds…
…dem Grunde nach steuerpflichtig, der Besteuerungszeitpunkt werde allerdings letztlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung des Investmentfondsanteiles (bzw. der tatsächlichen Ausschüttung der Substanzgewinne) verschoben. Insofern bestehe bereits von Gesetzes wegen ein systemkonformer Aufschub der Steuerbelastung bei inländischen Thesaurierungsfonds hinsichtlich jener Erträge des Investmentfonds, welche Substanzgewinne darstellen…
…dem Grunde nach steuerpflichtig, der Besteuerungszeitpunkt werde allerdings letztlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung des Investmentfondsanteiles (bzw. der tatsächlichen Ausschüttung der Substanzgewinne) verschoben. Insofern bestehe bereits von Gesetzes wegen ein systemkonformer Aufschub der Steuerbelastung bei inländischen Thesaurierungsfonds hinsichtlich jener Erträge des Investmentfonds, welche Substanzgewinne darstellen…
…Kursentwicklung niederschlagen. Der Ansatz eines fiktiven jährlichen Mindestertrages in Höhe von 10 % des Substanzwertes könne damit aber nicht gerechtfertigt werden. Wenngleich im Wege des Nachweises der ausschüttungsgleichen Erträge (durch einen inländischen Vertreter) eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Besteuerung erlangt werden könne, sei darauf hinzuweisen, dass…
…tatsächlich realisierte Einnahmen - niemals negativ sein. Dass den Inhabern von Anteilen an thesaurierenden Investmentfonds mit dieser Bestimmung die Möglichkeit eröffnet werden sollte, einen allfälligen Überhang der im Zusammenhang mit ihren Fondsanteilen stehenden Ausgaben über die im Zusammenhang mit ihren Fondsanteilen stehenden Einnahmen als "negativen ausschüttungsgleichen…
…des § 42 InvFG für ausländische Investmentfonds im Vergleich zur Besteuerung inländischer Investmentfonds als Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit und insoweit als aufgehoben zu werten seien. Nach einhelliger Auffassung des Schrifttums werde der Nachweis der tatsächlich erwirtschafteten "ausschüttungsgleichen" Erträge bei schwarzen Fonds nicht nur durch den steuerlichen Vertreter…
…es Sache der Gesellschafter, nachzuweisen, ihnen seien keine bzw. in einem ihren Beteiligungsverhältnissen nicht entsprechenden Ausmaß verdeckte Ausschüttungen zugeflossen. Mehrgewinne sind auch dann nach dem allgemeinen Schlüssel zu verteilen, wenn der tatsächliche Nutznießer nicht feststeht (vgl. VwGH 10.3.1982, 81/13/0072; VwGH 8…
…dass es sich bei der empfangenden Gesellschaft R um ein vermögensverwaltendes Unternehmen handle. Die Befreiungsbestimmung gemäß § 94a EStG 1988 sei daher nicht anzuwenden und Kapitalertragsteuer von der Ausschüttung i.H.v. öS 198.116.000,- d.s. öS 49.529.000,- vorzuschreiben. Das Finanzamt Wien…
…GmbH unter Anwendung eines groben Schätzungsmaßstabes (Zeitaufwand je mehr) ermittelt werden. Die über die tatsächliche Leistungsbeziehung hinaus gehenden Zahlungen (Gutschriften) stellen verdeckte Ausschüttungen zugunsten des H F. dar. | | 1992 | 1993 | 1994 | 1995 | angemessene Entlohnung | 800.000,00 |…
…werde festgelegt, dass die Urheberrechte an den Organisationshandbüchern an die K GmbH weitergegeben würden. Tatsächlich seien die weitestgehend "wortgetreu gleichen" Handbücher zum Teil gesondert, zum Teil im Rahmen von Kooperationsverträgen sowohl von der H-AG als auch von der C-AG auch an andere, der…
…erfolgt. Zu klären ist allerdings noch, wie das tatsächliche Ausbezahlen dieser Rechnungsbeträge steuerlich zu beurteilen ist und ob es sich dabei, wie von der BP angenommen, um eine verdeckte Ausschüttung handelt. Unter einer verdeckten Ausschüttung versteht man im Allgemeinen, alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen…
…jährlich die aufgelaufenen Zinsen zugebucht. Ein Anwachsen des Verrechnungskontos des Bw. könne aus diesem Blickwinkel nicht als schädlich eingestuft werden, weil in wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein Unterschied zur Buchung von Nullkuponanleihen zu erkennen sei. Eine verdeckte Ausschüttung könne nur angenommen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt seien…
…Richtigkeit der Vorschreibung bekämpft worden wäre. Auf Grund der inzwischen nachträglich erstellten Bescheide, die zwar mit 16. Februar 2000 datiert, tatsächlich aber erst am 20. März 2000 zugestellt worden wäre, könne die Fälligkeit weder am 23. März noch am 16. Februar 2000 gewesen sein. Insofern…
…Die einzigen Belege seien die von Herrn H.Z. durchgeführten Abbuchungen vom Bankkonto. Es lägen daher verdeckte Ausschüttungen an Herrn H.Z. vor. Das Finanzamt folgte der Feststellung des Prüfers und erließ dieser Feststellung Rechnung tragende Bescheide, mit denen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% vorgeschrieben…
…zugänglich, wann diese Zahlen tatsächlich dem Sachverständigen zugemittelt wurden, zumal dieser in der Zwischenzeit verstorben ist. Abgesehen würde auch selbst ein Eingeständnis allfälliger Kalkulationsirrtümer bei der Ermittlung der vom seinerzeitigen Betrieb der Bw. gelieferter Daten, bei der Ermittlung der Höhe allfälliger verdeckter Ausschüttungen nicht weiterhelfen…
…von Verträgen, Rechtsbeziehungen und Vorgängen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu erfolgen, um über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer verdeckten Ausschüttung entscheiden zu können. Das Entstehen einer zivilrechtlichen Forderung der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter reicht nach dieser Judikaturlinie nicht aus, um…
…führte weiters aus, dass seines Erachtens dann, wenn Rückzahlungen tatsächlich erfolgen, nicht vom Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen werden könne, zumal die Körperschaftsteuerrichtlinien den Tatbestand einer verdeckten Ausschüttung dann erst als gegeben ansehen, wenn Kapital der Gesellschaft für nicht betriebliche Zwecke verwendet wird, oder die…