…abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben, Teilbetrieben oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (Z. 1 lit. a). Ist in den Fällen der lit. a und b der…
… 16 Abs. 1). Voraussetzung ist weiters, daß das übertragene Vermögen am Einbringungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. Ist der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder Vermögensteile gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste oder Fehlbeträge derart vermindert, daß nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht…
…erklärten hohen Umsätze jedenfalls von noch vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln ausgegangen werden müsse, habe der Berufungswerber nicht nur die behauptete quantitative Unzulänglichkeit an Gesellschaftsmitteln und sein Vorbringen, dass erklärte Umsätze der Monate Oktober und November 1998 bei der Gesellschaft wegen Bestreitung tatsächlich gar nicht eingegangen wären…
…übernehmenden Körperschaft nur abzugsfähig, wenn sie dem übertragenen Vermögen zugerechnet werden könnten. Voraussetzung sei weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sei. Wenn der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder Vermögensteile gegenüber jenem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert sei, dass nach dem…
…im konkreten von Verschmelzungen, auch die Abzugsfähigkeit der eigenen Verluste der übernehmenden Körperschaft nur insoweit erhalten bleibt, als das Verluste verursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag noch tatsächlich vorhanden ist. Gemäß § 21 Z 2 UmgrStG ist diese Bestimmung (§ 4 Z 1 lit b und c UmgrStG) für…
…dieser Körperschaft, als sie dem übertragenen Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, daß das übertragene Vermögen am Einbringungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. § 4 Z 1 lit. c und d ist anzuwenden. Im Falle der Einbringung durch eine Gesellschaft, bei…
… 4 UmgrStG den Verlustabzug nur zulasse, wenn das Vermögen, das die Verluste verursachte, am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden wäre. Dieser Ansicht folgend erließ das Finanzamt für Körperschaften am 13. Oktober 1997 einen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1995, in dem es die Körperschaftsteuer mit S 177.134…
…16 zu Art. 201). Wann eine Aliudware vorliegt, d.h. eine zollschuldrechtlich relevante Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, ist jedoch eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Witte, Zollkodex5, Rz 9 zu Art. 204). Im vorliegenden Fall ist in diesem Zusammenhang von…
…5. Aufl., Art. 204 Rz.10) könne von einem Entziehen (der tatsächlich vorhandenen Ware) aus der zollamtlichen Überwachung - wenn man von 2 kleinen unbedeutenden Warenposten absieht - im Sinne von Art. 203 ZK gesprochen werden. Eine solche krasse Fehlbezeichnung liege im vorliegenden Fall nicht vor, wo…
…2 FinStrG dann ein, wenn die geschuldeten Beträge ohne Verzug tatsächlich entrichtet werden oder die selbst deklarierte Abgabenschuld gemäß § 214 Abs. 1 BAO von der Finanzbehörde mit einer tatsächlich vorhandenen Gutschrift auf dem gemäß § 213 BAO zu führenden Gebarungskonto des Abgabepflichtigen zu verrechnen ist (vgl…
…verstehen, dass ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen…
…oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. b) ... c) Ist in den Fällen der lit. a und b der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag…
…der Begründung der Berufungsvorentscheidung lediglich allgemein die Art und Weise der Einheitswert-Ermittlungen und -Feststellung dargestellt wurde. Die tatsächlich gegebenen bzw. natürlich vorhandenen Ertragsbedingungen wurden jedoch völlig unzureichend berücksichtigt bzw. nicht inhaltlich gesetzeskonform bewertet. Nach meinen letzten Informationen ist sogar auch bei dem für meine…
…keine Pensionszusagen bestehen b) zum Einbringungsstichtag die in der angeführten Einbringungsbilanz ausgewiesenen Aktiven tatsächlich vorhanden sind c) außer den in dieser Bilanz angeführten Passiven dem Grunde und der Höhe nach keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen und eine Änderung der Verbindlichkeiten seit dem Stichtag der Einbringungsbilanz lediglich…
…die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet worden seien, nur dann abziehen könne, wenn die verlustverursachenden Betriebe am Verschmelzungsstichtag tatsächlich noch in vergleichbarem Umfang vorhanden seien. Daher sei zu prüfen, ob der zum 31.12.1998 bestehende Betrieb mit dem verlustbringenden Betrieb der…
…Finanzsenates - deshalb (noch) ein tatsächlicher wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne des oben zitierten Erkenntnisses. Es entspräche auch nicht den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, wenn die Anerkennung von Begräbnisaufwendungen als außergewöhnliche Belastung davon abhängig gemacht werden könnte, ob tatsächlich vorhandene Vermögenswerte in den Nachlass fallen oder…
…Hand seien ebenso und in gleicher Weise wie sämtliche übrigen Gläubiger befriedigt worden. Eine nähere Darstellung der tatsächlich vorhandenen Mittel sowie der aliquoten Mittelverwendung unterblieb ebenso wie der vom Finanzamt geforderte Nachweis durch geeignete Unterlagen. Seltsam mutet in diesem Zusammenhang die als "Beilage" zur Stellungnahme…
…werden, bei dem zum Schaden des Betriebes (Gefährdung der Liquidität) Entnahmen durchgeführt wurden - angewendet werden sollte, da es dem Unternehmer grundsätzlich freistehen muss, das tatsächlich vorhandene Eigenkapital (allenfalls im Wege nicht entnommener Gewinne) dem Betrieb zu entziehen bzw. durch Fremdkapital zu ersetzen (kein Thesaurierungszwang). Es…
…der WS. Diese habe zum Zeitpunkt der Verschmelzung noch vorgelegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. August 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Voraussetzung der Übernahme von Verlusten der übertragenden Körperschaft sei das tatsächliche Vorhandensein des verlusterzeugenden Vermögens (§ 4 Z 1 lit. b UmgrStG). Nun sei…
…Verluste dieser Körperschaft, als sie dem übertragenen Vermögen zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. Die Verluste sind um Teilwertabschreibungen auf die Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft zu kürzen, die in Wirtschaftsjahren vorgenommen wurden, die nach dem…