…den Einkommensteuerbescheid 2006 form- und fristgerecht Berufung. Begründend führte er aus, dass entgegen der Ansicht des Finanzamtes für seine tageweise Tätigkeit bei dem Sicherheitsdienstunternehmen ein Hund wohl notwendig gewesen sei, weil er als Hundeführer verwendet worden sei. Zum Nachweis legte er eine Bestätigung des Unternehmens…
…vorzulegen. Der Bw beantwortete die Fragen mit Schreiben, beim UFS eingelangt am 8.3.2013, wie folgt: - Entsendungsvertrag vom 1.7.2008 - 30.6.2011 (davor sei eine tageweise Tätigkeit im Inland versteuert worden ab 1.4.2008) - Arbeitgeber im Gastland: X. Y. Bank Z.…
…dass durch das regelmäßige Tätigwerden in bestimmten Einsatzgebieten (z.B. bei ÖBB-Bediensteten das gesamte Schienennetz) ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde und folglich keine Differenzwerbungskosten zustehen würden. Mit Eingabe vom 25. August 2006 wurde ein Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…in den kommenden Jahren doch benötigen sollte, unstrittig die Möglichkeit bestand, diesen kostengünstig tageweise - wie jeder fremde Dritte auch - von der MEG anzumieten. Der hohe Mietaufwand in Verbindung mit dem geringen Auftragsvolumen sind die wesentlichsten Umstände warum die Bw. im Vergleich mit anderen gleichartigen Betrieben…
…den Angaben in der Anlage 1 der deutschen Einkommensteuererklärung für 1995 nahm der Bw. mit Wirkung ab 9. Juli 1991 seine Tätigkeit bei der C E - GmbH auf und zog daher am 9. Juli 1991 von Österreich nach Deutschland. Der Familienwohnsitz wurde in Österreich beibehalten…
…Umstand, dass für eine selbständig ausgeübte Tätigkeit nach der Verwaltungspraxis Lohnzettel auszustellen sind. Vielmehr sei richtig, dass der Bw. im Rahmen der Engagements jeweils nur tageweise für Proben und dann für tatsächliche Vorstellungen in Österreich gewesen sei. Zwischen den einzelnen Tätigkeiten habe der Bw. seine…
…bei österreichischen Unternehmern bzw. Unternehmer aus alten EU-Staaten bestünden nach dem Wissen der Bw. bei gleichartiger Tätigkeit niemals Zweifel an der Selbständigkeit. Die unterschiedliche Rechtsanwendung wäre sowohl verfassungs- als auch gemeinschaftsrechtswidrig. Die Rechtsansicht des FA sei deshalb unzutreffend, weil eine illegale Ausländerbeschäftigung nicht automatisch…
…dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden könne (2. Tatbestand der Dienstreise nach der Legaldefinition) sei davon auszugehen, dass der Arbeitsort (Einsatzort) erst nach einem Zeitraum von 6 Monaten zum Mittelpunkt der Tätigkeit werde (vgl. Lohnsteuerrichtlinien zu § 26 Z…
…zuzurechnen; "der Mittelpunkt der gesamten Einkünfte" des Abgabepflichtigen liege außerhalb des Arbeitszimmers. Dagegen wendete der Berufungswerber mit Berufung vom 7. September 2006 ein, die Tätigkeiten der Ehegattin stellten für ihn keine Selbstverständlichkeit dar, welche sie ohne Bezahlung im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht leisten sollte. Das…
…von ihm in den Streitjahren 1998 und 1999 an den einzelnen RSC kein Mittelpunkt der Tätigkeit, also keine weitere Arbeitsstätte begründet worden sei. Als Nachweis zur Glaubhaftmachung legte der Bw. dem Finanzamt und dem UFS aus dem Kalenderjahr 2003 einen tageweise geführten Terminkalender (mit Orts-…
…oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat; b) eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt; …
…an der Praxisgemeinschaft nicht teilnahm, hat der Abgabepflichtige allein die Wohnung angemietet und versucht, die Räumlichkeiten, die er nicht benötigt (aufgrund seiner geringfügigen Tätigkeit als prakt. Arzt in der Ordination) auch an Nichtärzte zu vermieten. Der Abgabepflichtige ist hauptsächlich Arzt im KH Z. (Strahlentherapien usw.…
…€ 3.449. Der gegenständliche Diensthund sei während seiner "Aktivzeit" im Eigentum des BMI/Republik Österreich gestanden und der Bw. für ihre berufliche Tätigkeit als Polizeidiensthundeführerin vom Arbeitgeber zugewiesen worden. Die Haltung und Pflege des Diensthundes in ihrem privaten Wohnungsverband gehöre zu ihrer Berufspflicht. Alters-…
…die Dauer ihres befristeten Dienstverhältnisses bis zum Jahre 2008 sprechen. Die steuerrechtlichen Fristen zur Verlegung des Familienwohnsitzes wären entgegen ihren Berufungsvorbringen nur bei stark fluktuierenden Tätigkeiten (z.B. Baugewerbe) nicht bindend. Eine Berücksichtigung der beantragten Werbungskosten konnte daher für die Streitjahre 2003 und 2004 nicht…
…9.1997, 93/08/0171). Aus dem Gesamtbild der Tätigkeit ergibt sich, dass Pflegedienstleistungen in einem Krankenhaus/einer Pflegeanstalt ihrer Ausprägung nach eine selbständige Erbringung nicht zulassen. Dies auch dann nicht, wenn die Pflegeleistungen nur tageweise oder stundenweise erbracht werden. Arbeitgeber Arbeitgeber ist nach § 47…
…ein nicht zu vernachlässigendes, einnahmenseitiges Unternehmerrisiko spricht in diesem Zusammenhang jedenfalls der den vorliegenden Rechnungen zu entnehmende, tageweise stark schwankende Auftragsbestand mit entsprechend unterschiedlicher Einnahmenhöhe. Über allfällige Abzüge wegen verspäteter Auftragserledigung oder beschädigter Lieferware, die ebenfalls Ausdruck eines einnahmenseitigen Unternehmerrisikos wären, lassen die Rechnungsinhalte keine…
…die Jahre 2007 bis 2011 machte die Berufungswerberin (Bw.) neben ihren nichtselbständigen Einkünften beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus ihrer Tätigkeit als H-Kommissionär in folgender Höhe geltend: 2007: Einkünfte in der Höhe von € - 7.793,13 2008: Einkünfte in…
…des Dienstgebers für Fallbesprechungen oder sonstige Meetings sind daher Dienstreisen und keine Familienheimfahrten, welche mit dem Pendlerpauschale begrenzt wären. Hinsichtlich des Verpflegungsmehraufwandes und der Nächtigungsgelder ist jedenfalls ein Zeitraum von 6 Monaten (tageweise Berechnung von 183 Tagen) zu berücksichtigen, auch wenn eine Wohnung in K…
…der im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bezog, machte im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als selbständiger Lehrer am M. (X) durch eine doppelte Haushaltsführung bedingte Mehraufwendungen (Mietaufwand sowie Betriebskosten in Höhe von insgesamt 17.850,00 S (1.297,21 €)) als Betriebsausgaben…
…für denselben Verein tätigen Personen exakt die gleichen monatlichen Beträge zugeflossen seien. Die begehrten (steuerfreien) Tagessätze könnten nur anerkannt werden, wenn die Auszahlung jeweils unter Berücksichtigung von tageweise geführten Aufzeichnungen entsprechend dem tatsächlichen Zeiteinsatz erfolge. Eine nachträglich vorgenommene Aufgliederung von Pauschalersätzen in Tagessätze, Kilometergelder etc…