Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…
Hat ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger mit einem ungarischen Unternehmen einen Anstellungsvertrag als Berater und Sales Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel…
…den Einkommensteuerbescheid 2006 form- und fristgerecht Berufung. Begründend führte er aus, dass entgegen der Ansicht des Finanzamtes für seine tageweise Tätigkeit bei dem Sicherheitsdienstunternehmen ein Hund wohl notwendig gewesen sei, weil er als Hundeführer verwendet worden sei. Zum Nachweis legte er eine Bestätigung des Unternehmens…
…Kesselanlage (EAS 2082); durch Holzrückearbeiten mit einem mobilen Container (EAS 2244); durch tageweise Tätigkeiten eines Filmcutters (EAS 2099); durch einen bloßen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter (EAS 469). Auch ein fahrendes Schiff begründet für das Schifffahrtsunternehmen keine Betriebsstätte (BFH 3.7.1997, IV R 58…
…vorzulegen. Der Bw beantwortete die Fragen mit Schreiben, beim UFS eingelangt am 8.3.2013, wie folgt: - Entsendungsvertrag vom 1.7.2008 - 30.6.2011 (davor sei eine tageweise Tätigkeit im Inland versteuert worden ab 1.4.2008) - Arbeitgeber im Gastland: X. Y. Bank Z.…
…den Anspruch auf die ihm zustehende Pendlerpauschale und zugleich erhöhte Lebenshaltungskosten auf Grund des berufsmäßigen Aufenthaltes in F. geltend. Außerdem sei für seine tageweise berufliche Tätigkeit in G. die anteilsmäßige Pendlerpauschale zu berücksichtigen. 3. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab: Gemäß …
…bislang vorgelegten Unterlagen Unklarheit darüber bestehe, welche konkrete Tätigkeit der Beschwerdeführer tatsächlich tageweise wo bzw. wie lange ausgeübt hat und ob er diese Tätigkeit ununterbrochen für einen Zeitraum von mehr als einen Monat ausgeübt hat oder diese unterbrochen wurde. Es ergeben sich Widersprüche zwischen den…
…er auch in der Projektbetreuung des erstenProjektes (Herstellung einer temporären Kommunikationsanlage für die Bauphase) tätig. Eine tageweise Zuordnung der Tätigkeit von HerrnDIbf ist im Nachhinein nicht mehr möglich, da er auch für die kaufmännischen Agenden dieser Projekte zuständig war und von seinem Arbeitsplatz in der…
…dass durch das regelmäßige Tätigwerden in bestimmten Einsatzgebieten (z.B. bei ÖBB-Bediensteten das gesamte Schienennetz) ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde und folglich keine Differenzwerbungskosten zustehen würden. Mit Eingabe vom 25. August 2006 wurde ein Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
10.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand Rz 721: Bei einer Dienstreise, bei der der Arbeitnehmer so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden…
Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…
…in den kommenden Jahren doch benötigen sollte, unstrittig die Möglichkeit bestand, diesen kostengünstig tageweise - wie jeder fremde Dritte auch - von der MEG anzumieten. Der hohe Mietaufwand in Verbindung mit dem geringen Auftragsvolumen sind die wesentlichsten Umstände warum die Bw. im Vergleich mit anderen gleichartigen Betrieben…
…nach wie vor über ein Wohnrecht im Bauernhaus verfügte. Diese wirkten sich auch auf die Vermietung aus. Ab 2015 bot die BF die Wohnungen und Zimmer aufgrund ihrer nichtselbständigen Tätigkeit in Salzburg nicht mehr tageweise (ab zwei oder drei Tagen), sondern nur mehr wöchentlich an…
…der Bf. sich z.B. tageweise in Dörfern des ländlichen Raumes aufgehalten habe, die klassische Gruppentouristen eher nicht besuchten, um deren spezielle Wirtschafts- und Lebensformen zu untersuchen, könne kein stundenweiser Nachweis der Tätigkeit geliefert werden, außer durch die vorgelegten Rechnungen für Transport und Unterbringung. Der…
…Bf. sei in ***Bf1-AG1-Ort** beschäftigt. Sein Wohnsitz befinde sich aber nach wie vor in ***Bf1-Wohnort*** in Vorarlberg. Um die Fahrten zwischen dem Wohnsitz und dem Tätigkeitsort während der Woche zu vermeiden, habe der Bf. in ***Bf1-AG1-Ort** eine Wohnung gemietet. Er…
…den Angaben in der Anlage 1 der deutschen Einkommensteuererklärung für 1995 nahm der Bw. mit Wirkung ab 9. Juli 1991 seine Tätigkeit bei der C E - GmbH auf und zog daher am 9. Juli 1991 von Österreich nach Deutschland. Der Familienwohnsitz wurde in Österreich beibehalten…
…Umstand, dass für eine selbständig ausgeübte Tätigkeit nach der Verwaltungspraxis Lohnzettel auszustellen sind. Vielmehr sei richtig, dass der Bw. im Rahmen der Engagements jeweils nur tageweise für Proben und dann für tatsächliche Vorstellungen in Österreich gewesen sei. Zwischen den einzelnen Tätigkeiten habe der Bw. seine…
…bei österreichischen Unternehmern bzw. Unternehmer aus alten EU-Staaten bestünden nach dem Wissen der Bw. bei gleichartiger Tätigkeit niemals Zweifel an der Selbständigkeit. Die unterschiedliche Rechtsanwendung wäre sowohl verfassungs- als auch gemeinschaftsrechtswidrig. Die Rechtsansicht des FA sei deshalb unzutreffend, weil eine illegale Ausländerbeschäftigung nicht automatisch…
…dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden könne (2. Tatbestand der Dienstreise nach der Legaldefinition) sei davon auszugehen, dass der Arbeitsort (Einsatzort) erst nach einem Zeitraum von 6 Monaten zum Mittelpunkt der Tätigkeit werde (vgl. Lohnsteuerrichtlinien zu § 26 Z…
…seine dienstliche Tätigkeit überwiegend auf schwedischem Staatsgebiet aus, wobei auf österreichischem Staatsgebiet lediglich Kurzaufenthalte für Firmenbesprechungen uä. stattfinden, so steht das Besteuerungsrecht an den österreichischen Lohnbezügen gemäß Artikel 2 Abs. 1 DBA-Schweden grundsätzlich Schweden zu. Zu beachten ist allerdings, dass jene Bezugsteile (tageweise Aliquotierung…