Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch WT, vom 1.) 29. Juli 2008, 2.) 30. Juni 2010 und 3.) 3. April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 1.) 1. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer und Anspruchszinsen für 2006, 2…
…Österreich nicht mehr auffindbar. Teilweise waren aber auch seitens der Finanzverwaltung die UID-Nummern der Subunternehmer bereits begrenzt. Diese Subunternehmen hatten das typische Erscheinungsbild von "Briefkasten-GmbH's". Es handelte sich um die im Baugewerbe verbreiteten und in der Branche bekannten substanzlosen, kurzlebigen Einmann-GmbH…
…keine - wie immer geartete - Geschäftstätigkeit entfaltet worden ist. Diese Subunternehmen hatten das typische Erscheinungsbild von "Briefkasten-GmbH,s" und sind zum Teil schon bei Kontrollen der BP-SEG Bau bekannt geworden. Es handelte sich um die im Baugewerbe verbreiteten und in der Branche bekannten substanzlosen…
…überhaupt jede Begründung fehle. Die oben dargestellten Ausführungen könnten auch nicht als "schlüssige Begründung" verstanden werden; vielmehr handle es sich um völlig substanzlose und nicht näher dargestellte Behauptungen der Abgabenbehörde, die dem gesetzlichen Erfordernis einer schlüssigen Begründung in keiner Weise genüge tun. Darüber hinaus ermangle…
…verfüge aufgrund des positiven Eigenkapitals in Verbindung mit einem positiven Cash-Flow über eine solide wirtschaftliche Grundlage, ändert darin nichts. Vielmehr zeigt sich die Substanzlosigkeit der Behauptung, eine Refinanzierung der zu erwartenden Abgabennachforderung aus Eigenmitteln sei "durchaus im Bereich des Möglichen" gelegen, letztlich auch darin…
…im Reisebus an derselben Stelle versteckt ins Zollgebiet eingebracht und gewinnbringend weiterverkauft habe. Seine nunmehr gegenteiligen Aussagen seien nur substanzloses Bestreiten. Gegen die am 9.1.2007 zugestellte Berufungsvorentscheidung wurde am 19.1.2007 im Faxweg der Rechtsbehelf der Beschwerde eingebracht. Darin wird geltend gemacht…
…zu den Feststellungen lasse der angefochtene Bescheid vermissen. In Analogie zu den Bestimmungen der Strafprozessordnung sei jedenfalls davon auszugehen, dass die bloßen Anführungen und der substanzlose Gebrauch der verba legalia nicht ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Darüber hinaus sei die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß…
…erloschen waren, andererseits sei allein daraus ein Geschäftsführergehalt ableitbar. Völlig substanzlos wird letztlich die Feststellung: "Diese mindestens € 100.000,00 werden auch im Jahr 2007 (keine Lizenzeinkünfte für DI WK ) über das Verrechnungskonto DI WK bezogen". Wenn 2007 keine Patente aufrecht sind, wird 2007…
…der Bw. als Vertreter der Fruchtnießer und als Vertreter der Fruchtgenussbestellerin mache es in Wirklichkeit unmöglich, die "einzelnen im Zusammenhang mit der Wohnung getroffenen Entscheidungen unzweifelhaft den Fruchtnießern zuzuordnen": Hierzu wird bemerkt: Dieses Vorbringen ist nach Ansicht des Referenten substanzlos. Es ist nicht erkennbar, welche…
…Substanzerfordernisse anknüpfe. 1.3.3. Zusammenfassung Substanz Das Finanzamt unterstelle zu Unrecht, dass die Bw. substanzlos sei. Zudem müsse das Substanzerfordernis stets in Zusammenhang mit der jeweiligen Funktion der Gesellschaft gesehen werden, und deshalb bei einer Holding eingeschränkt sein. Überdies sei das Vorliegen von Substanz…
…Die Kritik, es werde kein betragsmäßiges Begehren gestellt, ist daher ohne Grundlage, substanzlos und obsolet." Im Rechtsmittelverfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Bw. mit Ergänzungsersuchen vom 6. Februar 2006 hinsichtlich der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 (Berufung vom 21. Februar 2002) zur Stellungnahme…
…oben B1) im Kopf. 7) Es ist nicht nachvollziehbar warum die Dienste seiner demokratischen Behörde weder ein Protokoll noch ein Wortprotokoll anfertigen und trotzdem derart vorsätzlich vollkommen substanzlos mit vorhandenen klaren Gegenbeweisen in ihren eigenen Unterlagen derart vorsätzlich weiter lügen. Es passt voll zu Punkt…
…die den Vorwurf einer Veruntreuung erhärtet hätten. Die Angestellte wurde insoweit frei gesprochen. Die Behauptungen des Bw. erscheinen substanzlos und der UFS sieht sich lediglich aus Zeitmangel (Säumnisbeschwerde) veranlasst, diese Feststellung weiter zu hinterfragen. Für den gegenständlichen Streitpunkt ist festzuhalten, dass der Bw. selbst einräumt…
…dass sich sämtliche Begründungen auf Behauptungen aus einer Anzeige stützen, welche in keiner Weise belegt worden seinen, sohin bis dato als substanzlos zu qualifizieren seien. Der Finanzstrafbehörde erster Instanz habe nämlich die persönliche Beziehung zwischen dem Anzeiger und GW nicht überprüft. Hätte man das getan…
…G/05). Hinsichtlich des Einleitungsbescheides wird vorgebracht, die Begründung des Bescheides stütze sich auf Behauptungen einer Strafanzeige, die in keinster Weise belegt worden und bis dato als substanzlos zu qualifizieren seien. Insbesondere habe es die Behörde unterlassen, die persönlichen Beziehungen der Bf. und dem Anzeiger…
…dass sich sämtliche Begründungen auf Behauptungen aus einer Anzeige stützen, welche in keiner Weise belegt worden seinen, sohin bis dato als substanzlos zu qualifizieren seien. Der Finanzstrafbehörde erster Instanz habe nämlich die persönliche Beziehung zwischen dem Anzeiger und GW nicht überprüft. Hätte man das getan…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spruchgemäß abzuweisen war. Diese Begründung geht sowohl am Wiedereinsetzungsantrag als auch am diesbezüglichen Spruch völlig vorbei und ist daher ebenso rechtlich substanzlos wie nicht nachvollziehbar. Am Spruchpunkt 1.) geht die Begründung deshalb vorbei, weil hier inhaltlich nicht zu Spruchpunkt 1.)…
…für die gar kein Softwareprogramm existiert, ist substanzlos und stellt in dieser Form keinen Betriebsgegenstand und keine Weiterführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit dar. Die Vorlage von Informationsmaterial zu Projekten wie z.B. von Sol xxxxxx oder der NC zeigt die Beschäftigung mit Fremdenverkehrsthemen bei den Firmen…
…BGHS ein Verfahren anhängig sei, das die hier aufgeworfene Problematik zum Gegenstand habe. Den Bw. treffe somit keinerlei Versäumnis, sodass die diesbezügliche Annahme in der Berufungsvorentscheidung völlig substanzlos sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§…
…Der Bw. hat sich jenseits einer substanzlos gebliebenen Bestreitung seines Verschuldens am Unterlassen der Entrichtung lohnabhängiger Abgaben der Sache nach auf die Bekämpfung seiner Heranziehung zur Haftung auch für die Umsatzsteuerschuld für den Kalendermonat August 1995 beschränkt und dazu vorgebracht, dass diese Schuld erst zu…