…angeforderten Beweise, der an ihn gestellten Fragen, der Beschwerde und der Mitteilung vom 14. Oktober 2004 nicht erschließbar. Es fehlen substantiierte Einwendungen, die Vorlage der Unterlagen selbst und die Beantwortung der an den Bf. gerichteten Fragen wäre dem Bf. nicht zumutbar gewesen. Der Bf. hat…
…werde. Dass ihm der Nachweis nach den Umständen nicht zumutbar war, ist der Aktenlage nicht erschließbar. Es fehlen substantiierte Einwendungen und die Vorlage von Unterlagen, die die Berufungs- und Beschwerdevorbringen belegen hätten können. Der Bf. hat einerseits seine wirtschaftliche Lage als derart angespannt dargestellt, dass…
…nunmehr angefochtenen Bescheid als auch in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes seinen Niederschlag und wurde dem Bw. mittels Vorhalt des UFS vom 25.4.2012 zur Kenntnis gebracht. Substantiierte Einwendungen, dass der von der Behörde ermittelte fremdenrechtliche Geschehensablauf nicht den Tatsachen entsprechen würde, bringt der Bw…
…bereits vor einer allfälligen Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. zumindest in der Berufung substantiierte Einwendungen erheben zu können. Sollten dem Bw die Berechnungsgrundlagen bis dato nicht im Einzelnen bekannt gegeben und entsprechend erläutert worden sein, wäre dies jedenfalls nachzuholen. Sollte der Bw allerdings gegen die Stundenaufzeichnungen…
…um den Bw in die Lage zu versetzen, vor Erlassung der Bescheide bzw im Rahmen der Berufung bzw. des Vorlageantrages an den unabhängigen Finanzsenat (kurz UFS) substantiierte Einwendungen erheben zu können. Soweit Tagesberichte ohne Name seitens des Prüfers aufgrund von Schriftvergleichen dem Bw zugerechnet wurden…
…das BSA bei einer neuerlichen Beurteilung eine andere gesicherte Einschätzung - wie bislang in den vorliegenden Gutachten festgestellt - ableiten lassen würde. Substantiierte Einwendungen, weshalb die bei ihrem Sohn vom BSA mit Juni 2010 in Höhe von 50% eingeschätzte Behinderung in diesem Ausmaß zu einem früheren Zeitpunkt…
…Ebenso wurde dem Berufungswerber sowohl im Verfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz als auch im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat hinreichend Gelegenheit gegeben, substantiierte Einwendungen gegen die Schätzung zu erheben und sein Vorbringen beweismäßig zu untermauern. Der Berufungswerber hat von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch gemacht…
…ein Verkaufserlös von 9.200,00 € erzielbar gewesen wäre. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Bw bzw. seine steuerliche Vertreterin substantiierte Einwendungen gegen die Schätzung des Entnahmewertes mit dem Buchwert von 9.200,00 € erhoben haben, aus denen sich, ebenso wie aus dem Akteninhalt…
…Höhe von 10% als angemessen. Die Umsätze der betroffenen Jahre waren daher in diesem Ausmaß zu korrigieren. Dieses Schätzungsergebnis wurde dem Berufungswerber vorgehalten, es ist ihm allerdings nicht gelungen, dem durch substantiierte Einwendungen glaubhaft entgegenzutreten. Insgesamt war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 14. Juni 2012
…den Unabhängigen Finanzsenat keinerlei Einwendungen erhoben, sondern lediglich neuerlich allgemein auf LStR 2002, Rz 292, verwiesen und den Grund der Dienstzuteilung (Personalengpässe) benannt. Da einer Berufungsvorentscheidung die Wirkung eines Vorhaltes zukommt, wäre es aber Aufgabe der Bw gewesen wäre, substantiierte Einwendungen gegen die Sachverhaltsfeststellungen und…
…zuletzt nicht nachgekommen. Außerdem hat er gegen die Schätzung des Finanzamtes weder substantiierte Einwendungen erhoben, noch hat er sonst irgendwie zur Sachverhaltsklärung beigetragen - geschweige denn die fehlenden Geschäftsunterlagen vorgelegt. In Anbetracht dessen sieht der Unabhängige Finanzsenat in freier Beweiswürdigung daher keine Bedenken, der insgesamt schlüssig…
…Aufzeichnungen und Steuererklärungen gegeben. Die Methode der Schätzung und die Höhe der geschätzten Umsätze und Vorsteuern wurde dem Bw. wiederholt zur Kenntnis gebracht, ohne dass er dagegen substantiierte Einwendungen erhoben hätte. Es ist wie in den Vorjahren davon auszugehen, dass der Bw. neben den bekannten…
…erfolgt wäre. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Bestimmung des § 88 BAO hinzuweisen, wonach eine Niederschrift (soweit nicht Einwendungen erhoben wurden, dies sei im gegenständlichen Fall nicht erfolgt) vollen Beweis darüber liefere, was darin von der Behörde amtlich verfügt oder erklärt werde (vgl. Ritz…
…gravierenden und geringfügigen (die ihrer Art, Schwere, Zahl und Tragweite nach das sachliche Ergebnis nicht berühren) Fehlern zu unterscheiden. Die Finanzverwaltung habe ihre Schätzungsberechtigung auf die Punkte gemäß Tz 6 lit a) und b) gestützt, welche keinesfalls als erheblich, sondern eindeutig als geringfügig zu beurteilen…
…sei. Ein Verbot einer derartigen Erkenntnisgewinnung würde zu dem unhaltbaren Ergebnis führen, dass die Unterlassung einer nachvollziehbaren Buchführung jegliche strafgerichtliche Sanktionierung verhindern könnte. Gerade das Fehlen jeglicher brauchbarerer Unterlagen zwinge die Finanzbehörden, die fiskalisch relevanten Vorgänge auf andere Weise zu rekonstruieren, also zu schätzen. Im…
…vorgelegten Rechnungen bzw. seiner allgemein gehaltenen Tätigkeitsbeschreibung könne dies jedenfalls nicht entnommen werden. Der Bw hat gegen den Standpunkt der Referentin keine substantiierten Einwendungen mehr erhoben bzw. diesen zur Kenntnis genommen. Bezüglich des Büromaterials und der Telefonkosten wurde dem Bw grundsätzlich zugestanden, dass im Rahmen…
…für die von der Bw. für A gebildete Pensionsrückstellung: Dass der in der Tz 16 des Bp-Berichtes getroffenen Aussage, "der Gesamtlohnaufwand einschließlich der Pensionszusage erscheint im Verhältnis zur erbrachten Leistung überhöht" substantiierte Feststellungen fehlen, wurde bereits oben unter A) dargelegt. Der Meinung der Bp…
…erstellen, diese dann in Fremdsprachen zu dolmetschen etc., müsse er auch heute noch feststellen, dass es kaum gelungen wäre. Nicht nur die fehlenden Büroausstattungen wären das Problem gewesen, sondern auch die Tatsache, dass viele der Leute die Urkunden nicht mitgehabt hätten, geschweige denn davon, dass…
…Jahren Schätzungsberechtigung. Entgegen dem Vorbringen des Berufungswerbers ist eine Kalkulationsdifferenz von mehr als 10% nicht Voraussetzung für eine Schätzung. Konkret wurden gegen die Kalkulation des Küchenumsatzes im Jahr 2001 keine Einwendungen eingebracht. Die allgemeine und wenig substantiierte Aussage im Schreiben vom 19. August 2010, dass…
…Bankauszüge vorgelegt wurden, diese jedoch bloß Saldenstände zu Tagen von dem Streitjahr nachfolgenden Jahren und damit Bankverbindlichkeiten bestätigen konnten. Auf Grund welcher substantiierter Einwendungen sich die Annahme der Schätzungsbefugnis des Finanzamts als unhaltbar hätte erweisen sollen, wurde in der Berufung nicht einsichtig gemacht, wenn ein…