…angeforderten Beweise, der an ihn gestellten Fragen, der Beschwerde und der Mitteilung vom 14. Oktober 2004 nicht erschließbar. Es fehlen substantiierte Einwendungen, die Vorlage der Unterlagen selbst und die Beantwortung der an den Bf. gerichteten Fragen wäre dem Bf. nicht zumutbar gewesen. Der Bf. hat…
…werde. Dass ihm der Nachweis nach den Umständen nicht zumutbar war, ist der Aktenlage nicht erschließbar. Es fehlen substantiierte Einwendungen und die Vorlage von Unterlagen, die die Berufungs- und Beschwerdevorbringen belegen hätten können. Der Bf. hat einerseits seine wirtschaftliche Lage als derart angespannt dargestellt, dass…
…nunmehr angefochtenen Bescheid als auch in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes seinen Niederschlag und wurde dem Bw. mittels Vorhalt des UFS vom 25.4.2012 zur Kenntnis gebracht. Substantiierte Einwendungen, dass der von der Behörde ermittelte fremdenrechtliche Geschehensablauf nicht den Tatsachen entsprechen würde, bringt der Bw…
…00) ausgegangen. Unter Ansatz eines Vorsteuerabzuges von 52 % der Umsatzsteuer durch die Finanzstrafbehörde zu Gunsten der Beschuldigten ergibt sich daraus eine Summe an Zahllasten von € 10.420,00 (Finanzstrafakt Bl. 88). Substantiierte Einwendungen gegen diese Schätzung hat B, nunmehr A, nicht erhoben. Im Vergleich…
…bereits vor einer allfälligen Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. zumindest in der Berufung substantiierte Einwendungen erheben zu können. Sollten dem Bw die Berechnungsgrundlagen bis dato nicht im Einzelnen bekannt gegeben und entsprechend erläutert worden sein, wäre dies jedenfalls nachzuholen. Sollte der Bw allerdings gegen die Stundenaufzeichnungen…
…um den Bw in die Lage zu versetzen, vor Erlassung der Bescheide bzw im Rahmen der Berufung bzw. des Vorlageantrages an den unabhängigen Finanzsenat (kurz UFS) substantiierte Einwendungen erheben zu können. Soweit Tagesberichte ohne Name seitens des Prüfers aufgrund von Schriftvergleichen dem Bw zugerechnet wurden…
…Feststellung, ob die Vergabe tatsächlich verbilligt war, ist der Wert der Zuwendung in der jeweiligen Besteuerungsperiode ausschlaggebend (vgl. auch VwGH vom 25.11.1997, 93/14/0109). Substantiierte Einwendungen, warum beim gegenständlichen Sachverhalt für den Bf. kein geldwerter Vorteil im Sinne des § 15 Abs. 2…
…die Einnahmendifferenzen und aufwandswirksame Positionen betrafen, sieht auch das BFG keine Veranlassung die vorgenommene Zurechnung von Sicherheitszuschlägen zu beanstanden. Ebenso wenig hat der Bf substantiierte Einwendungen gegen die weiteren, im AP-Bericht vom 9.Sept.2013 dargestellten Korrekturen seiner Besteuerungsgrundlagen an das BFG herangetragen. In…
…Bf. mit Schreiben vom 13. Juni 2010 bekämpft wurde. In diesem Schriftsatz brachte die Bf. substantiierte Einwendungen gegen die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung unter Bezugnahme auf die rechtlichen Bestimmungen des ZK, der ZK-DVO, des ZollR-DG und der BAO ein. Die Zustellung des Nachforderungsbescheides vom 11…
…eine (ordentliche) Revision nicht zulässig, da es sich um keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Das Bundesfinanzgericht folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu einer Schätzung, substantiierte Einwendungen gegen die Schätzung sind nicht erfolgt. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der…
…Verfügung gestellt wurde, der Rohaufschlag der restlichen 20%igen Umsätze (ohne Leistungserlöse betreffend Impfaktion) auf 46 % fiel, der Wareneinsatz jedoch gleich blieb und der Gewinn stieg. Bisher wurden noch keine substantiierte Einwendungen und Begründungen für diese Abweichungen vorgebracht. Sie werden daher ersucht darzulegen, auf welche…
…das BSA bei einer neuerlichen Beurteilung eine andere gesicherte Einschätzung - wie bislang in den vorliegenden Gutachten festgestellt - ableiten lassen würde. Substantiierte Einwendungen, weshalb die bei ihrem Sohn vom BSA mit Juni 2010 in Höhe von 50% eingeschätzte Behinderung in diesem Ausmaß zu einem früheren Zeitpunkt…
…Ebenso wurde dem Berufungswerber sowohl im Verfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz als auch im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat hinreichend Gelegenheit gegeben, substantiierte Einwendungen gegen die Schätzung zu erheben und sein Vorbringen beweismäßig zu untermauern. Der Berufungswerber hat von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch gemacht…
…ein Verkaufserlös von 9.200,00 € erzielbar gewesen wäre. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Bw bzw. seine steuerliche Vertreterin substantiierte Einwendungen gegen die Schätzung des Entnahmewertes mit dem Buchwert von 9.200,00 € erhoben haben, aus denen sich, ebenso wie aus dem Akteninhalt…
…im Bp-Bericht schlüssig dargestellt und richtig berechnet. Substantiierte Einwendungen gegen die Berechnung wurden vom Bf nicht vorgebracht. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…den Beschwerdeführer in die Lage zu versetzen, substantiierte Einwendungen gegen den Bestand der Abgabenforderungen vorzubringen, da daraus weder der Grund der Schätzung noch die Bemessungsgrundlagen und die tatsächliche Höhe der einzelnen monatlichen Kommunalsteuer ableitbar sind. Wenn die belangte Behörde in ihrer Beantwortung vom 13.4…
…um den Bf. in die Lage zu versetzen, substantiierte Einwendungen gegen den Bestand der Abgabenforderungen vorzubringen. Zudem ist diese Aussage nach der dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage auch nicht verifizierbar. Im gesamten Verfahrensgang wurden dem Bf. seitens der belangten Behörde weder die Abgabenerklärungen des Masseverwalters noch…
…Höhe von 10% als angemessen. Die Umsätze der betroffenen Jahre waren daher in diesem Ausmaß zu korrigieren. Dieses Schätzungsergebnis wurde dem Berufungswerber vorgehalten, es ist ihm allerdings nicht gelungen, dem durch substantiierte Einwendungen glaubhaft entgegenzutreten. Insgesamt war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 14. Juni 2012
…den Unabhängigen Finanzsenat keinerlei Einwendungen erhoben, sondern lediglich neuerlich allgemein auf LStR 2002, Rz 292, verwiesen und den Grund der Dienstzuteilung (Personalengpässe) benannt. Da einer Berufungsvorentscheidung die Wirkung eines Vorhaltes zukommt, wäre es aber Aufgabe der Bw gewesen wäre, substantiierte Einwendungen gegen die Sachverhaltsfeststellungen und…
…zuletzt nicht nachgekommen. Außerdem hat er gegen die Schätzung des Finanzamtes weder substantiierte Einwendungen erhoben, noch hat er sonst irgendwie zur Sachverhaltsklärung beigetragen - geschweige denn die fehlenden Geschäftsunterlagen vorgelegt. In Anbetracht dessen sieht der Unabhängige Finanzsenat in freier Beweiswürdigung daher keine Bedenken, der insgesamt schlüssig…