…1 ergebenden Betrages, soweit unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften offene Ausschüttungen auf Grund eines den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vornehmen. Dabei sind Ausschüttungen dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, für das sie gewährt worden sind. Nachträgliche Ausschüttungen für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre sind dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, das der Beschlussfassung unmittelbar vorausgeht…
…1 ergebenden Betrages, soweit unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften offene Ausschüttungen auf Grund eines den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vornehmen. Dabei sind Ausschüttungen dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, für das sie gewährt worden sind. Nachträgliche Ausschüttungen für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre sind dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, das der Beschlussfassung unmittelbar vorausgeht…
…1 ergebenden Betrages, soweit unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften offene Ausschüttungen auf Grund eines den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vornehmen. Dabei sind Ausschüttungen dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, für das sie gewährt worden sind. Nachträgliche Ausschüttungen für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre sind dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, das der Beschlussfassung unmittelbar vorausgeht…
…beschränkt Steuerpflichtige nicht anzuwenden ist, ist eine KESt-Entlastung in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 94a EStG 1988 (Beteiligung im Ausmaß von mindestens 10% für mindestens 1 Jahr) möglich. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt es zu einer ungleichen Behandlung von Ausschüttungen an…
…steuerpflichtige Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Nach § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege einer offenen oder verdeckten Ausschüttung verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Unter einer verdeckten Ausschüttung…
…sind, sei eine teleologische Auslegung oder eine Auslegung unter Anwendung von Analogie, wie sie im Erkenntnis des VwGH vom 21.11.1995 versucht worden sei, unzulässig. Gerade weil der Steuerpflichtige niemals in der Lage sein könne, die Bemessungsgrundlage zu ermitteln, sei der Schluss berechtigt, dass…
…für ER bereits bezahlt worden wäre. Eine Haftung als Schuldner für die Einbehaltung der Kapitalertragssteuer könne daher nicht zum Tragen kommen, da der Steuerpflichtige selbst dafür schon vor Jahren die vollständigen Erklärungen eingereicht und die Steuern bezahlt habe. Gegen die Bescheide, mit welchen die "verdeckten…
…der o.a. VO als erfüllt anzusehen sind und kein Anwendungsfall des § 94a Abs. 2 EStG 1988 vorliegt. Ausschüttung an die Minderheitsgesellschafterin J § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 lautet: Beschränkt steuerpflichtig sind: ...3. Körperschaften im Sinne des Abs. 2, soweit sie nach § 5…
…steuerpflichtige oder -befreite) Einkünfte, als diese nach dem Erwerb der Papiere erwirtschaftet worden sind. Der Betrag des Ausgabepreises, der auf den Ertragsausgleich entfällt, zählt nicht zu den Anschaffungskosten der Anteile. Er ist vielmehr als "Einsatz" des Anteilszeichners anzusehen, der ihm in der Folge durch Ausschüttungen…
…Geldzuflüssen stammten, da sich der Abgabepflichtige auf "schwarze Sparbücher" und auf das Darlehen von der AI festgelegt habe und auch die Behörde keine Hinweise oder Feststellungen in Richtung anderer steuerfreier Geldflüsse habe. Es würden daher bisher nicht erklärte steuerpflichtige Einkünfte angenommen. Der Bw. sei im…
…da ab dem 1. Jänner 1991 die A GmbH keine handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Reingewinne ausgewiesen hat und andererseits die Liquidität der A GmbH selbst aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wenn man schon den handelsrechtlich völlig unvertretbaren Standpunkt, dass die B Holding…
…erhält, zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Voraussetzung hiefür ist, dass die Vorteilszuwendung einem Einkunftstatbestand des EStG 1988 zugerechnet werden kann. Insbesondere kommt hiefür § 27 EStG 1988 in Betracht. Es ist allerdings zu beachten, dass die in Frage kommenden Einkunftstatbestände den Begriff der verdeckten Ausschüttung nicht kennen…
…der Ehegattin des Bw. ursprünglich erklärten Gesamtausgaben und auf den daraus zu erschließenden Anteil des Bw. durchaus angemessen. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 1 Abs 2 KStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Nach § 27 Abs. 2 BAO ist…
…Aus dieser ist zu entnehmen, dass im Jahr 2006 Ausschüttungen an Konkursgläubiger in der Höhe von € 2.652,34 erfolgten und Zahlungen in der Höhe von € 110 geleistet wurden. Mit Bescheid vom 24. Mai 2007 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr…
…im Zivilrecht nicht amtswegig und die Gesellschafter sahen wegen der tatsächlichen Leistung von der Verjährungseinrede ab. Der Amtsvertreter beantragte ertragsteuerlich den gebuchten Aufwand auszuscheiden und verwies auf die ständige Rechtsprechung des VwGH zur Angehörigenjudikatur, welche derartige Aufwendungen als verdeckte (Gewinn-) Ausschüttungen betrachte. Die Bw. vermeinte…
…Im Ausmaß dieser wurden bei der Bw. Mehrgewinne angenommen und als verdeckte Ausschüttungen der Kapitalertragsbesteuerung unterzogen. Aufgrund dieser Feststellungen ergingen für den Zeitraum Jänner 2002 bis Juli 2002 entsprechende Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide sowie der Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer. Die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum März 2002 bis…
…stornieren. In der weiteren Folge seien, da die Bw. eine unentgeltliche Kapitalhingabe an eine ihrem Alleingesellschafter nahestehende GmbH getätigt habe, in Höhe des Fremdfinanzierungsaufwandes verdeckte (Gewinn-) Ausschüttungen anzunehmen. In ihrer Berufung wendet die Bw. ein, durch die oa. Entscheidung des VwGH vom 24.2.2000…
…35.626,65) im Jahr 1993, von S 272.882,00 (€ 19.831,11) im Jahr 1994 und von S 125.080,00 (€ 9.089,92) im Jahr 1995 als verdeckte Ausschüttungen zu beurteilen und der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen (Tz. 30 BP-Bericht…
…erst durch die Erhebungen im Zuge der Betriebsprüfung erkennbar und konnte sich das Finanzamt erst dadurch vom Umstand Kenntnis verschaffen, dass der steuerfreie Anteil der Ausschüttung, um welchen der steuerpflichtige Gewinn gekürzt wurde, gerade aus jenen Anlage-Fondsanteilen stammte, hinsichtlich derer ein Veräußerungsverlust erklärt wurde…
…Begründung nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen erfolgt wäre, sondern einzig und allein in gesellschaftsrechtlichen Beziehungen gelegen sei. Die im Jahr 2008 erfolgte Abschreibung des Forderungsbetrages in Höhe von € 75.834,94 stelle somit eine verdeckte Ausschüttung dar. Tz. 2 Darlehen K. CZ s.r.o. …