…In der gesonderten Begründung zu dieser Berufungsvorentscheidung vom 15. Oktober 1998 (OZ 16/1997) wird ausgeführt, dass die im Jahr 1988 gebildete Mietzinsreserve (wohl gemeint: steuerfreier Betrag) gemäß § 116 EStG nach Ablauf von neun Jahren aufzulösen sei; die Einkünfte daher anteilig um die gebildete Mietzinsreserve…
…gemäß § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid vom 25. September 1998 bezog das Finanzamt auch die steuerfreien Beträge von 1.176.829 S in die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein, womit sich insgesamt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 1.307.921 S ergaben. In einer…
…299 BAO der Feststellungsbescheide für die Jahre 1995, 1996 und 1997 ein. Die in den Jahren 1986 bis 1988 zu Unrecht gebildeten steuerfreien Beträge gem. § 28 EStG seien bei der Veranlagung der Jahre 1995 bis 1997 aufgelöst worden. Da die Bildung der Mietzinsrücklage 1986 bis…
…2 ein oder erfolgt eine Übertragung der Abfertigungsansprüche an eine MV-Kasse, sind die entstehenden Aufwendungen (Ausgaben) gleichmäßig verteilt auf fünf Jahre abzusetzen. Die lit. a bis c gelten sinngemäß für steuerfreie Beträge nach § 14 Abs. 6. Die EB zur Regierungsvorlage (1131 BlgNR XXI.GP…
…2 ein oder erfolgt eine Übertragung der Abfertigungsansprüche an eine MV-Kasse, sind die entstehenden Aufwendungen (Ausgaben) gleichmäßig verteilt auf fünf Jahre abzusetzen. Die lit. a bis c gelten sinngemäß für steuerfreie Beträge nach § 14 Abs. 6. Die EB zur Regierungsvorlage (1131 BlgNR XXI.GP…
…zur Regierungsvorlage in ÖStZ 7/1996, S 179 f). Die vom Finanzamt im angefochtenen Bescheid vorgenommene einkünfteerhöhende Auflösung der in den Jahren 1991 bis 1995 gebildeten steuerfreien Beträge war daher zwingend. Hinsichtlich des von der berufungswerbenden Hausgemeinschaft im Zusammenhang mit der Aufhebung des § 28 Abs…
…in den Gewerbesteuererklärungen der Jahre 1990 und 1991 in den Einkünften aus Gewerbebetrieb dieser Jahre enthaltene, gemäß § 23 InvFG steuerfreie Beträge von 266.144 S bzw. 259.258 S aus. Die Veranlagung zur Einkommensteuer und Gewerbesteuer dieser Jahre erfolgte mit Bescheiden vom 13.8.1991…
…das Jahr 1999 wurden seitens des Finanzamtes die Einkünfte der ehemaligen Miteigentümer der Liegenschaft N.gasse 55, 1020 Wien gem. § 188 BAO festgestellt und die steuerfreien Beträge gem. § 28 Abs. 5 EStG 1988 für die Jahre 1990 bis 1995 aufgelöst. Gegen diesen Feststellungsbescheid erhoben zwei…
…unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 1999 wurden die für das Mietwohnhaus 1080 Wien, L-Gasse1, gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 für die Jahre bis einschließlich 1995 gebildeten steuerfreien Beträge, insoweit sie nicht bis 31. Dezember 1999 bestimmungsgemäß verrechnet worden waren, gemäß § 116 Abs…
…innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob auf Antrag des Steuerpflichtigen eine gleichmäßigere Auflösung von steuerfreien Beträgen im Sinne des § 28 Abs 5 EStG 1988 erwirkt werden kann. Die Berufungswerberin (Bw) erzielte in den Streitjahren…
…1988 idF des StruktanpG 1996 gilt für bis 1995 gebildete Mietzinsrücklagen und steuerfreie Beträge folgendes: Diese sind bis 31.12.1999 in folgender Reihenfolge zu verrechnen: | Z 2 | lit. a.) Instandsetzungsaufwendungen, soweit sie nicht durch steuerfreie Subventionen | gedeckt sind. | | lit…
…sie in den Jahren 1990 bis 1994 gemäß § 28 Abs. 5 EStG steuerfreie Beträge in Höhe von insgesamt 5,813.313,02 S gebildet hat. Mit Einantwortungsurkunde vom 15. Juni 1998 wurde der Nachlass auf Grund des Testamentes vom 29. Oktober 1996 ihrer Tochter A…
…Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Der abrupte Entzug der Steuerbegünstigung für Mietzinsrücklagen durch das StruktAnpG 1995 in Form der vorzeitigen Zwangsauflösung nicht verwendeter steuerfreier Beträge von 6 Jahren auf einmal komme in der Praxis einem rückwirkenden Gesetz gleich und bedeute einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Folge…
…Arbeit im Betrag von € 17.145,43 geltend. Das Finanzamt ersuchte den Berufungswerber unter anderem um Beantwortung folgender im zweitinstanzlichen Verfahren strittiger Fragen: Um Aufgliederung der Diäten und Kilometergelder zu den geltend gemachten Reisen; Vom Arbeitgeber seien gemäß § 26 EStG steuerfreie Beträge in der…
…Weiters sei bei Auszahlung einer Pensionsabfindung ein Drittel steuerfrei. In der Folge wurde eine abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen, die die beanstandeten Zahlen erläuterte: | Pensionskassenauszahlung | 19.354,13 € (Anm.: = 2/3 des ausbezahlten Betrages) | Bruttolohn | 27.598,72 € | Sonderzahlungen…
…Grenzbetrages sei der Gesamtbetrag aller Einkünfte, wobei allerdings steuerfreie Einkünfte (mit bestimmten taxativ aufgezählten Ausnahmen) generell außer Ansatz blieben. Demnach betrage bei der Ehegattin des Bw. der Gesamtbetrag aller (steuerpflichtigen) Einkünfte für den Streitzeitraum 2002 € 4.176,54. Zu untersuchen sei lediglich die Befreiungsbestimmung…
…gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte in den Streitjahren 1994 und 1995 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Liegenschaft 3400 Klosterneuburg, R-Weg1. Sie bildete für das angeführte Mietobjekt für die Jahre 1994 und 1995 steuerfreie Beträge gemäß § 28 Abs…
…als "Verbindlichkeit Abfertigung" eingestellt, wobei 4/5 des Betrages außerbilanziell wieder hinzugerechnet wurden. Im Jahr 2005 wurden im Zuge der steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen die restlichen 4/5 aufwandsmäßig geltend gemacht. Wird von der steuerfreien Auflösung der Abfertigungsrückstellung Gebrauch gemacht, sind später anfallende Abfertigungsansprüche steuerlich…
…um den Nachweis ersucht, dass es sich bei den geltend gemachten Fahrten um andere Fahrten gehandelt hat als jene, für die steuerfreie Beträge (Kilometergelder) ausbezahlt wurden. In einem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die strittigen Aufwendungen nicht anerkannt würden, sofern ein Nachweis nicht erbracht werde…
…könne der Bw. nicht als Verschulden für die Uneinbringlichkeit angelastet werden. Die haftungsgegenständlichen Abgaben seien zum Zeitpunkt der Geschäftsführung nicht existent gewesen. Bei der Schätzungsprüfung seien einfach steuerfreie Beträge aberkannt worden, obwohl in der Buchhaltung bzw. Lohnabrechnung sämtliche Tages- und Nachtgelder für die Dienstnehmer des…