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UFSI RV/0122-I/02Steuerfreiheit für Zuschläge für Sonntagsüberstunden im Gastgewerbe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…und deren zeitliche Lagerung einwandfrei hervor. Das Finanzamt stützte die Nachversteuerung neben den seiner Meinung nach fehlenden Grundaufzeichnungen auf die Rechtsansicht, dass Überstundenzuschläge im Gastgewerbe wegen des kollektivvertraglich vorgesehenen Ersatzruhetages nur dann steuerfrei ausbezahlt werden könnten, wenn ein Arbeitnehmer an diesem Ersatzruhetag entsprechende Arbeitleistungen erbringt…

UFSF RV/0096-F/05Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2005

…den gesamten Berufungssenat. Über die Berufung wurde erwogen: Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 insgesamt bis 360,00 € monatlich steuerfrei. Als Nachtarbeit gelten gemäß § 68 Abs…

UFSL RV/0548-L/08Steuerfreiheit Überstundenzuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2012

…Vorsprache in Ihrer Informationsstelle wurde mir mitgeteilt, dass ich für die nicht berücksichtigten steuerfreien Überstundenzuschläge und der Pendlerpauschale für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2006 eine Bestätigung vom IAF Service benötige. Seites des IAF Service und der Arbeiterkammer Z , welche die Bezüge überprüften und zur…

UFSW RV/1147-W/03Nachversteuerung von Überstundenzuschlägen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…monatlich, steuerfrei (§ 68 Abs. 2 leg. cit.). Gemäß § 68 Abs. 6 EStG 1988 gelten als Nachtarbeit zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen. Die steuerliche Behandlung der Überstundenzuschläge hängt davon ab, ob…

UFSG RV/0389-G/04Überstundenzuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…550); DB € 824,18 und DZ € 84,25 von einem hochgerechneten Bruttobetrag. Die zweite Feststellung betraf Überstundenzuschläge, die an Arbeitnehmer bezahlt wurden, die dem Kollektivvertrag für Baugewerbe unterlagen. Die laut Kollektivvertrag ausbezahlten Überstundenzuschläge wurden von der Bw zur Gänze steuerfrei belassen. Das Finanzamt…

UFSG RV/0412-G/10Berichtigung des Lohnzettels - Richtigstellung der steuerfreien Zuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2012

…und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. | (2) | Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 43 Euro monatlich, steuerfrei. | (3…

UFSI RV/0222-I/09Befreiungstatbestand für Altersteilzeitgeld betrifft Arbeitgeber, nicht Arbeitnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

… 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes von der Einkommensteuer befreit ist, kann daher nur beim Empfänger dieser Leistung verwirklicht werden. Dies ist jedoch der Arbeitgeber. Erhält ein Arbeitgeber steuerfreie Beihilfen, die er für seine Arbeitgeber verwendet bzw. verwenden muss, liegt hingegen bei den Arbeitnehmern zur Gänze steuerpflichtiger Arbeitslohn…

UFSI RV/0358-I/02Zuschläge nach § 68 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2003

…geleisteten Überstunden keine genauen Aufzeichnungen vorliegen würden. Aus diesem Grund wären die steuerfrei belassenen Überstundenzuschläge im Schätzungswege im Ausmaß von 25% der Besteuerung zu unterziehen. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung vertrat der Steuerpflichtige durch seinen steuerlichen Vertreter die Auffassung, dass der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des…

UFSF RV/0016-F/03Für Überstundenzuschläge steht die Steuerfreiheit dann nicht zu, wenn der Grundlohn in Form von Zeitausgleich abgegolten worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

… 3b EStG Anm. 4) bringt der vom Verwaltungsgerichtshof verwendete Begriff "Arbeitsentgelt" klar zum Ausdruck, dass Überstunden - um bezahlte Überstundenzuschläge steuerfrei behandeln zu können - stets zunächst grundlohnmäßig in Geld abzugelten sind. 2) Pauschbeträge für Erwerbsminderung und Krankendiätverpflegung: Gemäß § 35 Abs. 1 EStG 1988 steht dem Steuerpflichtigen…

UFSF RV/0059-F/03Überstundenzuschläge, Fahrtkosten, Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2004

…stellt keine Konkretisierung neuer Tatsachen dar, da bereits im Lohnausweis 1999 der Betrag in Höhe von 65.451,00 S als steuerfreie Überstundenzuschläge geltend gemacht wurde und die Tatsache, dass das Überstundenguthaben erst im Dezember 1999 ausbezahlt wurde für sich betrachtet auf die Frage der…

UFSI RV/0155-I/02Überstundenzuschläge können nicht nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerbegünstigt behandelt werden, wenn keine Aufzeichnungen über die Leistung von Überstunden vorgelegt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2003

…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Der Berufungswerber unterhielt in den Berufungsjahren einen gastgewerblichen Betrieb und beschäftigte Arbeitnehmer, welche an sechs Tagen pro Woche und dabei auch an Sonntagen…

UFSI RV/0352-I/07Steuerfreiheit von Zuschlägen nach § 68 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.04.2008

…gegeben." Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 68 EStG 1988 wies der Prüfer (das Finanzamt) darauf hin, dass Überstundenzuschläge steuerfrei wären, wenn die tatsächlich geleisteten Überstunden an Hand von zeitnah erstellten Aufzeichnungen nachgewiesen werden würden. Unter zeitnaher Aufzeichnung sei nach ständiger Rechtsprechung "ein Zeitraum innerhalb…

UFSW RV/2431-W/02Nachversteuerung einer Abfertigung und von Überstundenzuschlägen; Geltendmachung der Haftung des Arbeitgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…Nichtbeachtung der im § 68 Abs. 1 EStG 1988 normierten Grenze von ATS 4.940,00 monatlich überhöhte Überstundenzuschläge steuerfrei zur Auszahlung gelangten. Die daraus resultierende Lohnsteuernachforderung wurde mit ATS 23.612,00 ermittelt. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers dadurch, dass es die Bw…

UFSL RV/0018-L/12Qualifizierte Überstunden - kein Nachweis durch Systemausdruck der Ein- und Ausschaltzeiten eines Computers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2012

…der LStR Rz 1143 kommt der Prüfer in diesem Beiblatt zum Schluss, dass die im Sinne des § 68 Abs 1 ESTG 1988 steuerfrei belassenen Überstundenzuschläge nachversteuert werden mussten, da die erforderlichen Aufzeichnungen nicht vorgelegt wurden bzw. der zwingende betriebliche Grund nicht nachgewiesen werden konnte. Auf…

UFSW RV/0299-W/05Nachversteuerung von Überstundenzuschlägen bei Gesamtlohnvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2011

…und dass - da der Dienstnehmer leitender Angestellter sei - die Bestimmungen des Arbeitszeit - und des Arbeitsruhegesetzes keine Anwendung finden. Von der Bw. wurden für den Dienstnehmer A bei der laufenden Lohnverrechnung Überstundenzuschläge steuerfrei belassen. Diese Zuschläge betragen laut Lohnzettel im Kalenderjahr 1999 S 11.060,00…

UFSW RV/0423-W/06Steuerbegünstigte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit und Fehlen des entsprechenden Zuflusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2006

…zusammenhängende Überstundenzuschläge steuerfrei bis insgesamt 360 € (4.940 S). Gem. § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind zusätzlich zu Abs. 1 Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 43 € (590 S) monatlich steuerfrei…

UFSW RV/2644-W/06Schmutzzulage an Fahrer eines Entsorgungsdienstleistungsbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2007

…Verwaltungsgerichtshofes war über die Berufungen abermals zu entscheiden. Über die Berufungen wurde erwogen: 1.) Zur Schmutzzulage dem Grunde nach Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge steuerfrei (BGBl. 1993/818 ab 1994). Gemäß § 68 Abs…

UFSW RV/3094-W/08Haftung, Umsatzsteuer, Lohnabgaben nach einer Prüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…Nach den im Prüfungsbericht dokumentierten Feststellungen konnten in allen Prüfungsjahren steuerfreie Überstundenzuschläge aufgrund mangelhaft geführter Unterlagen nur zum Teil anerkannt werden und blieben im Jahr 2006 Aushilfen unversteuert. Weiters wurden Abfuhrdifferenzen aufgrund der Jahreslohnkontensummen ermittelt. Von den Abfuhrdifferenzen entfallen folgende Beträge auf die Monate 7…

UFSW RV/3927-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen unrichtiger Besteuerung von Überstundenzuschlägen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

…eingebracht, nachdem sie davon Kenntnis erlangt habe, dass die Überstundenzuschläge für die ersten 5 Überstunden fälschlicherweise der Lohnsteuer unterzogen worden seien. Es sei somit der Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme eingebracht worden. Mit Bescheid vom 12. März…

UFSW RV/1063-W/0424-Stunden Wechseldienst - Anwendung des erhöhten Freibetrages gem. § 68 Abs. 6 EStG 1988?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.10.2005

… 68 Abs. 1 EStG 1988 idF BGBl I 2001/59 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360,-- monatlich steuerfrei. Gem. Abs. 4 gilt als Überstunde jede über die Normalarbeitszeit hinaus…