…Verfahrensgang Zwischen den Parteien ist die Frage der Zulässigkeit der steuerfreien Behandlung von Zuschlägen iSd § 68 Abs. 2 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mehrdienstleistungen (in der Folge kurz: MDL) der Bundeslehrer strittig. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge…
…I. Verfahrensgang Zwischen den Parteien ist die Frage der Zulässigkeit der steuerfreien Behandlung von Zuschlägen iSd § 68 Abs. 2 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mehrdienstleistungen (in der Folge kurz: MDL) der Bundeslehrpersonen strittig. Mit Erkenntnis vom 10.01.2022 zur GZ. RV…
…4 EStG 1988 die Begünstigung des Abs. 2 leg.cit. zu Unrecht berücksichtigt worden und deshalb zur Nachversteuerung zu bringen sei. Für eine steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen sei nämlich - so die Bp. - erforderlich, dass tatsächliche Überstunden nachweislich erbracht wurden, welche über die übliche Normalarbeitszeit hinausgehen…
…Erkenntnis zum Ausmaß der Normalarbeitszeit, allfälliger Überstunden und Überstundenzuschläge nicht die Abweisung der Beschwerde. Diese Feststellungen werden vom Bundesfinanzgericht im fortgesetzten Verfahren zu treffen sein." Nun erging dieses Erkenntnis zwar im Zusammenhang mit der steuerfreien Behandlung von Zuschlägen für Mehrdienstleistungen von Bundeslehrern, dessen Inhalt ist…
…vgl. dort die Rzen 26 und 31 mit weiteren Nachweisen): Das Höchstgericht führt darin in Bezug auf die wöchentliche Lehrverpflichtung von 20 Werteinheiten nach dem BLVG aus, dass diese alleine nicht die (fiktive) Normalarbeitszeit für die Ermittlung der Überstundenzuschläge iSd § 68 EStG 1988 bildet. Auch…
…geleisteten Überstunden erfolgt (zB Überstunden werden regelmäßig stets nur in 6 Monaten geleistet und die Auszahlung aus steuerlichen Gründen gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt). Siehe auch Beispiel Rz 11162a. Rz 1163: Überstundenzuschläge können nur dann nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden…
…von Freizeit ausgeglichen werden, die Überstundenentgelte für die steuerfreien Zuschläge für die ersten zehn (2024 und 2025: achtzehn) Überstunden samt dem Überstundenentgelt aber ausgezahlt werden (bei Vorliegen einer Gleitzeitvereinbarung siehe Rz 1150a). Wird die Überstunde durch Zeitausgleich abgegolten, der Überstundenzuschlag hingegen ausgezahlt, dann ist eine…
Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…
…werden. Stehen nach Maßgabe der lohngestaltenden Vorschrift für den Sonntag und für den Ersatzruhetag Zuschläge zu, dann sind die Zuschläge für den Sonntag steuerfrei gemäß § 68 Abs. 1 EStG zu behandeln, während jene für den Ersatzruhetag steuerpflichtig sind bzw. Überstundenzuschläge gegebenenfalls nur nach § 68 Abs…
…Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz 1128: Der Freibetrag steht unabhängig von der Zahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitsstunden und vom Ausmaß der Zulagen und Zuschläge zu. Bei mehreren…
…für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F in Frankreich steuerfrei gestellten Gastlehrern Unterstützungen ausgezahlt, unterliegen diese nach der geltenden Rechtslage in Österreich der Einkommensbesteuerung. 28…
…letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt; dies gilt auch in Fällen von österreichisch/deutscher Doppelstaatsbürgerschaft. Eine zu Unrecht in Österreich erhobene Lohnsteuer ist…
…wird die Frist durch die Lehrtätigkeit überschritten, fällt ab Anbeginn die Steuerbefreiung in Österreich weg. Im Fall Sloweniens hingegen bleiben die ersten zwei Lehrjahre auch dann steuerfrei, wenn die Lehrtätigkeit weitergeführt wird. Ziffer 2.4 des Gastlehrererlasses sieht vor, dass von der Vornahme des Lohnsteuerabzuges…
… 20 Abs. 1 NRWO zustehende Entschädigung ist mit 100 Euro begrenzt. Es sind daher nur 100 Euro steuerfrei. Der übersteigende Betrag (20 Euro) ist steuerpflichtig. Die Tätigkeit als Mitglied einer Wahlbehörde stellt ein öffentliches Ehrenamt dar. Die Befreiung kommt daher nicht zur Anwendung für Mitglieder…
In zahlreichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen (siehe den Gastlehrererlass AÖF Nr. 69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür…
…unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 Abs. 3 BAO). Rz 52: Eine nach § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfreie Kaufkraftausgleichszulage (§ 21b Gehaltsgesetz 1956) gebührt, wenn die Kaufkraft des Euro in diesem Gebiet geringer ist als in Österreich. Erwachsen dem Auslandsbeamten zusätzliche Kosten, gebührt diesem Beamten zum…
20 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988) 20.1 Allgemeines Rz 1126: Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der im § 68 EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge liegen nur dann vor, wenn derartige Zulagen und Zuschläge neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden…
Ein als Grenzgänger bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule beschäftigter Lehrer erbringt seine Dienstleistungen einer schweizerischen staatlichen Einrichtung, sodaß seine Bezüge gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz in der Schweiz besteuert werden dürfen; die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 4 kommt daher nicht zur Anwendung. Durch die…
Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…
Bezüge, die ein Arbeitgeber bei Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung in der dreijährigen Ruhephase zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS…