…ob der tatsächliche ständige Aufenthalt im Inland mindestens 60 Kalendermonate gedauert hat. Nicht entscheidend war es, ob dieser Aufenthalt rechtmäßig war. Auch der polizeilichen Meldung kommt nur Indizcharakter zu. Somit kann ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann verneint werden, wenn die Bw. im Streitzeitraum nicht…
…sich auch die Kinder ständig im Inland aufhalten, soll auch ein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sein. Da Sie den ständigen Aufenthalt in Österreich weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht haben, die Anspruchsvoraussetzungen somit nicht erfüllen, war der Berufung der Erfolg zu versagen." Im Vorlageantrag führt die…
…zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels zuletzt die hg. Erkenntnisse vom 12. Oktober 2009, Zl. 2009/16/0208, sowie - darauf verweisend - vom 5. November 2009, Zl. 2009/16/0215 und Zl. 2009/16/0239)." Somit steht fest, dass sich D. und I. ständig im Inland aufhalten…
…2002/13/0079). Auf den in der Berufung angesprochenen Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es somit für die Beurteilung des ständigen Aufenthalts nicht an. Da somit der ständiger Aufenthalt der Tochter nicht im Inland gelegen war, liegt zumindest eine Voraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe (derzeit…
…Schulkosten des Kindes geschickt, weshalb eine wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit der Tochter während der gesamten Zeit gegeben gewesen sei. Ein längerer Auslandsaufenthalt unterbreche nicht automatisch den ständigen Aufenthalt im Inland und verlange der Gesetzgeber keinen ununterbrochenen Aufenthalt im Inland. Entscheidend sei vielmehr, ob aus den…
…mit September 1998 bzw. September 2000 schulpflichtig gewordenen Kinder die Schule in Ägypten besuchen würden, weshalb kein ständiger Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben sei und gemäß § 5 Abs.3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Rückforderungsbescheid vom 8. März 2002 eingebrachte Berufung…
…cit ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Inland unerlässlich. Wie jedoch bereits ausgeführt, war im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass sich der Sohn der Ast. zumindest seit August 2006 nicht mehr in Inland aufhielt. Die Gewährung der Familienbeihilfe war somit ab diesem Zeitpunkt auch aus…
…Sohnes zu mir, noch über seinen Aufenthalt im In- oder Ausland und meiner durchgehenden Unterhaltspflicht zu ihm, aus. Die Familienbeihilfe steht mir nach den oben angeführten Gesetzesbestimmungen nämlich seit seiner Geburt zu, da mein Sohn erstens nicht ständig im Ausland lebt bzw. gelebt hat und…
…in diesen auch Urlaubsreisen in das Ausland mit dem Bw. unternahmen. Damit ist aber eindeutig, dass die beiden minderjährigen Kinder des Bw. im Streitzeitraum ihren ständigen Aufenthalt in Polen hatten. Wenn der Bw. diesbezüglich einwendet, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der beiden Mädchen stets in…
…Auslandsaufenthalt den geforderten ständigen Aufenthalt im Inland unterbricht (VwGH 13.10.1982, 82/13/0135), womit die Frist neu zu laufen beginnt (Ritz, BAO-Kommentar § 108 Kz 8). Ausgehend davon, dass für den Zeitraum einer nicht bestehenden Beschäftigung bei einem Dienstgeber im Bundesgebiet nicht österreichische…
…Kommentar, § 155, p. 1264). Wie bereits oben ausgeführt, sprechen die Ergebnisse des sehr aufwändigen Ermittlungsverfahrens und die allgemeine Lebenserfahrung im Streitzeitraum für einen ständigen Aufenthalt der Kinder des Bw. in Österreich. Der Bw. hatte daher Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für seine fünf minderjährigen Kinder…
…Obiger Berufung wird der Erfolg versagt, da sich Ihre Kinder ständig in Ägypten aufhalten und mit Ägypten kein entsprechendes Sozialabkommen gegeben ist. Gelegentliche Aufhalte der Kindern im Inland (Ferien usw.) sind nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt der Kinder im Ausland, wo sie auch die Schule…
…die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Gelegentliche Aufenthalte eines Kindes an einem inländischen Wohnsitz z.B. während der Schulferien, sind jedoch nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt im Ausland, wo während des Schuljahres die Schule besucht…
…In der dagegen fristgerecht durch den bevollmächtigten Vertreter eingebrachten Berufung wird im Wesentlichen unter Hinweis auf vorhandene Meldebestätigungen der ständige Aufenthalt und Lebensmittelpunkt der Kinder im Inland, sowie die Unbilligkeit der Rückforderung behauptet. Im anschließenden umfangreichen Verwaltungsverfahren wurden nachstehende Sachverhalte festgestellt und folgende Unterlagen aktenkundig…
…des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen den Familienbeihilfenanspruch für Kinder verneint, die im Ausland eine Schule besuchen und sich nur in der Ferienzeit im Inland bei den Eltern aufhalten (vgl. z…
…Ferienzeit im Inland bei den Eltern aufhalten (vgl. z.B. VwGH 20.6.2000, 98/15/0016; VwGH 2.6.2004, 2001/13/0160, u.a.). In diesem Fall gilt das Verbringen der Ferien in Österreich nur als vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Aufenthalt im Ausland…
…Verbringen der Ferien in Österreich damit nur als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, durch die der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird. Auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Im Erkenntnis vom 15.11.2005, 2002/14/0103…
…des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen den Familienbeihilfenanspruch für Kinder verneint, die im Ausland eine Schule besuchen und sich nur in der Ferienzeit im Inland bei den Eltern aufhalten (vgl. z…
…drei Monate und zwei Wochen in Österreich. Zudem bezieht sich die 6-Monats-Regelung des § 26 Abs. 1 zweiter Satz BAO auf das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht, nicht jedoch auf den Begriff des "ständigen Aufenthaltes" im Sinne des FLAG 1967 (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, 2. Auflage, …
…Bestimmungen dieser Verordnung nichts anderes vorsehen. Da der Bw. in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fällt und im Inland wohnt, sind auf ihn die gleichen rechtlichen Vorschriften wie auf österreichische Staatsbürger anzuwenden. Es sind dementsprechend für ihn die Vorschriften des FLAG 1967 in…