…ob der tatsächliche ständige Aufenthalt im Inland mindestens 60 Kalendermonate gedauert hat. Nicht entscheidend war es, ob dieser Aufenthalt rechtmäßig war. Auch der polizeilichen Meldung kommt nur Indizcharakter zu. Somit kann ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann verneint werden, wenn die Bw. im Streitzeitraum nicht…
…sich auch die Kinder ständig im Inland aufhalten, soll auch ein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sein. Da Sie den ständigen Aufenthalt in Österreich weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht haben, die Anspruchsvoraussetzungen somit nicht erfüllen, war der Berufung der Erfolg zu versagen." Im Vorlageantrag führt die…
…zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels zuletzt die hg. Erkenntnisse vom 12. Oktober 2009, Zl. 2009/16/0208, sowie - darauf verweisend - vom 5. November 2009, Zl. 2009/16/0215 und Zl. 2009/16/0239)." Somit steht fest, dass sich D. und I. ständig im Inland aufhalten…
…2002/13/0079). Auf den in der Berufung angesprochenen Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es somit für die Beurteilung des ständigen Aufenthalts nicht an. Da somit der ständiger Aufenthalt der Tochter nicht im Inland gelegen war, liegt zumindest eine Voraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe (derzeit…
…Schulkosten des Kindes geschickt, weshalb eine wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit der Tochter während der gesamten Zeit gegeben gewesen sei. Ein längerer Auslandsaufenthalt unterbreche nicht automatisch den ständigen Aufenthalt im Inland und verlange der Gesetzgeber keinen ununterbrochenen Aufenthalt im Inland. Entscheidend sei vielmehr, ob aus den…
…mit September 1998 bzw. September 2000 schulpflichtig gewordenen Kinder die Schule in Ägypten besuchen würden, weshalb kein ständiger Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben sei und gemäß § 5 Abs.3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Rückforderungsbescheid vom 8. März 2002 eingebrachte Berufung…
…cit ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Inland unerlässlich. Wie jedoch bereits ausgeführt, war im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass sich der Sohn der Ast. zumindest seit August 2006 nicht mehr in Inland aufhielt. Die Gewährung der Familienbeihilfe war somit ab diesem Zeitpunkt auch aus…
…Sohnes zu mir, noch über seinen Aufenthalt im In- oder Ausland und meiner durchgehenden Unterhaltspflicht zu ihm, aus. Die Familienbeihilfe steht mir nach den oben angeführten Gesetzesbestimmungen nämlich seit seiner Geburt zu, da mein Sohn erstens nicht ständig im Ausland lebt bzw. gelebt hat und…
…in diesen auch Urlaubsreisen in das Ausland mit dem Bw. unternahmen. Damit ist aber eindeutig, dass die beiden minderjährigen Kinder des Bw. im Streitzeitraum ihren ständigen Aufenthalt in Polen hatten. Wenn der Bw. diesbezüglich einwendet, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der beiden Mädchen stets in…
…Auslandsaufenthalt den geforderten ständigen Aufenthalt im Inland unterbricht (VwGH 13.10.1982, 82/13/0135), womit die Frist neu zu laufen beginnt (Ritz, BAO-Kommentar § 108 Kz 8). Ausgehend davon, dass für den Zeitraum einer nicht bestehenden Beschäftigung bei einem Dienstgeber im Bundesgebiet nicht österreichische…
…der Türkei. Im Studienjahr 2013/14 habe sie dabei ein Studium in Istanbul absolviert und in einen Studentenheim gewohnt. Seit 18.8.2014 habe sie ein Studium in Konya/Türkei absolviert und in der eigenen Wohnung Ihrer Familie gewohnt. Die Frage des ständigen Aufenthaltes iSd §…
…Kommentar, § 155, p. 1264). Wie bereits oben ausgeführt, sprechen die Ergebnisse des sehr aufwändigen Ermittlungsverfahrens und die allgemeine Lebenserfahrung im Streitzeitraum für einen ständigen Aufenthalt der Kinder des Bw. in Österreich. Der Bw. hatte daher Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für seine fünf minderjährigen Kinder…
…Obiger Berufung wird der Erfolg versagt, da sich Ihre Kinder ständig in Ägypten aufhalten und mit Ägypten kein entsprechendes Sozialabkommen gegeben ist. Gelegentliche Aufhalte der Kindern im Inland (Ferien usw.) sind nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt der Kinder im Ausland, wo sie auch die Schule…
…die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Gelegentliche Aufenthalte eines Kindes an einem inländischen Wohnsitz z.B. während der Schulferien, sind jedoch nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt im Ausland, wo während des Schuljahres die Schule besucht…
…In der dagegen fristgerecht durch den bevollmächtigten Vertreter eingebrachten Berufung wird im Wesentlichen unter Hinweis auf vorhandene Meldebestätigungen der ständige Aufenthalt und Lebensmittelpunkt der Kinder im Inland, sowie die Unbilligkeit der Rückforderung behauptet. Im anschließenden umfangreichen Verwaltungsverfahren wurden nachstehende Sachverhalte festgestellt und folgende Unterlagen aktenkundig…
…des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen den Familienbeihilfenanspruch für Kinder verneint, die im Ausland eine Schule besuchen und sich nur in der Ferienzeit im Inland bei den Eltern aufhalten (vgl. z…
…auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Daher unterbricht auch das Verbringen der Ferien in Österreich den ständigen Aufenthalt im Ausland nicht. (u.a. VwGH 28.11.2007, 2007/15/0055, VwGH 20.06.2000, 98/15/0016). Begibt sich eine Person, die sich im Inland aufhält…
…01.01.2011 bis 16.09.2021 der ständige Aufenthalt im Inland iSd FLAG von Kind für den Beschwerdezeitraum nicht zweifelsfrei belegt sei, da zwischen den Arztbesuchen teilweise Zeitabstände von mehreren Monaten aufscheinen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 05.12.2022 teilte der Beschwerdeführer im Zsh…
…Schulbesuches ständig im Ausland bei der Mutter aufhält, da er einen Teil als Freilerner im Inland absolviert. Daher ist § 5 Abs.3 des FLAG auch nicht anzuwenden. Auch kann die Mutter nicht vorrangig als einzige Anspruchsperson herangezogen werden und dann wegen ihrem ständigen Aufenthalt im…
…im Ausland und wurde durch den circa einmonatigen Aufenthalt im Inland im Dezember 2012 nicht unterbrochen. Da der ständige Aufenthalt von B. bis zum 15.09.2012 im Ausland war, hatte der BF von Dezember 2012 bis August 2013 keinen Beihilfenanspruch. Mit der Einreise im…