…abgesetzt werden, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort dann unzumutbar, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben sei. Da bei…
…der Dienstort mit dem Betriebsort des Arbeitgebers zusammenfallen. Wird jedoch der Arbeitnehmer an diesem Betriebsort dienstlich nicht tätig, weil seine tatsächliche ständige Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes liegt, ist jene regelmäßige Einsatzstelle und nicht der Betriebsort als Dienstort des Arbeitnehmers anzusehen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…folgenden Fällen Anspruch auf eine Entfernungszulage. ..." Punkt 6. des Dienstzettels lautet wie folgt (Anmerkung: kursiv = handschriftlich eingesetzt): "Gewöhnlicher Arbeits- (Einsatz-)Ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits- (Einsatz-)Orte: Arbeitsort: Ybbsitz (wechselnde Einsatzorte)" Sowohl § 26 Z 4 EStG 1988 als auch § 1 der Dienstreiseverordnung verweisen…
…bzw. aufhält. Dass der Bw seinen Familienwohnsitz in Österreich allein deshalb aufgibt, weil er an ständig wechselnden Einsatzorten im Ausland beruflich tätig wird, ist aber unglaubwürdig. Der Bw hat vielmehr bereits während der vor dem Jahr 2003 erfolgten beruflichen Auslandsaufenthalte, so etwa während des ca…
…doppelte Haushaltsführung samt Kosten für Familienheimfahrten. (2003/35-38) Der Bw berief mit Schriftsatz vom 6.12.2006 und brachte vor, dass Familienheimfahrten u.a. bei ständig wechselnden Arbeitsstätten anzuerkennen seien, legte eine Ablichtung des AÖFV vom 2.2.2005, 2005/39, laufende Wartung 2004…
…gilt das auch dann, wenn der Abgabepflichtige innerhalb des Einsatzgebietes an ständig wechselnden Tätigkeitsorten (Ortsgemeinden) beschäftigt war. Ob Reisebewegungen in ein Einsatzgebiet stattfinden ist nach der dem Einkommensteuerrecht immanenten wirtschaftlichen Betrachtungsweise selbstverständlich nicht von einem formell zugewiesenen Zuständigkeitsgebiet (Sprengel) abhängig, sondern richtet sich nach der…
…Doralt, EStG-Kommentar, Band II, Tz 37 f zu § 26; VwGH 20.6.2000, 91/14/0212). Bei ständig wechselnder Einsatzstelle (Vertreter, Kundendienst, Monteure, Bauarbeiter usw.) kann der Mittelpunkt der Tätigkeit auch ein mehrere Orte umfassendes, regelmäßig besuchtes Einsatzgebiet sein (vgl. Doralt, EStG-Kommentar, Band…
…nicht angegeben, jedoch die Dienstverrichtungen an (ständig) wechselnden Tätigkeitsorten innerhalb des Zielgebietes Wien erfolgt sein dürften. Auf Grund dieser Ausführungen sind die Reisediäten innerhalb von Wien bzw. nach Wien nicht anzuerkennen, jedoch sind die geltend gemachten Reisediäten zu diversen anderen Einsatzorten in Österreich (S., A…
…aus Wirtschaftlichkeitsgründen direkt zu den Kunden bzw auf die jeweilige Baustelle. Strittig ist daher, ob dem Bw bei Verwendung des arbeitgebereigenen PKW und wechselnden Einsatzorten das Pendlerpauschale im Jahr 2006 zusteht. Gemäß § 16 Abs 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…Zl. 99/13/0001 bestätigte, gilt das auch dann, wenn der Abgabepflichtige innerhalb des Einsatzgebietes an ständig wechselnden Tätigkeitsorten (Ortsgemeinden) beschäftigt war. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die…
…Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist angestellter Handelsvertreter und bereist ständig die Gebiete südliches Niederösterreich, südliches, mittleres und nördliches Burgenland. Ferner erzielt…
…vergleichbar. Denn Monteure und Bauarbeiter kommen ausschließlich auf Baustellen zum Einsatz und sind daher tatsächlich ständig an wechselnden Arbeitsstellen tätig während der Bw nur ausnahmsweise an eine andere Arbeitsstelle entsandt wird. Der Dienstort des Bw ist die Erzeugerfirma in P und sogar während der Auslandsentsendung…
…Betriebsstätte) des Arbeitgebers zusammenfallen. Wird jedoch der Arbeitnehmer an diesem Betriebsort nicht dienstlich tätig, weil seine tatsächliche ständige Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes liegt, ist jene regelmäßige Einsatzstelle (der "Arbeitsplatz") und nicht der Betriebsort als Dienstort des Arbeitnehmers anzusehen (Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 26 Z 4…
…ausreiche. Die Begründung einer ständig wechselnden Arbeitsstätte (Baustelle) als Installateur stelle des weiteren nur dann eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes dar, wenn weitere (dritte) Wohnsitze am Einsatzort von mehr als 120 Km von Wien weg erforderlich wären. In der fristgerechten Berufung wendete der Bw…
…er als Leasingarbeiter tätig sei, daher sein Einsatzort nicht fest bestimmt sei bzw. jederzeit wechseln könne und es ihm somit nicht möglich sei, seinen Wohnsitz dauerhaft an seinen Arbeitsort zu verlegen, ist zu sagen, dass bei ständig wechselnder Arbeitsstätte bzw. bei häufiger Abberufung zu entsprechend…
…gilt das auch dann, wenn der Abgabepflichtige innerhalb des Einsatzgebietes an ständig wechselnden Tätigkeitsorten (Ortsgemeinden) beschäftigt war. Ob Reisebewegungen in ein Einsatzgebiet stattfinden ist nach der dem Einkommensteuerrecht immaneten wirtschaftlichen Betrachtungsweise selbstverständlich nicht von einem formell zugewiesenen Zuständigkeitsgebiet (Sprengel) abhängig, sondern richtet sich nach der…
…hätte. Das Finanzamt ersuchte Herrn Titel. CC in Ergänzung zur Berufung um Stellungnahme zu folgenden Punkten: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei zB unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies sei insbesondere dann der Fall…
…vom 26. Juni 2002, 99/13/0001 - im Übrigen auch dann, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des Einsatzgebietes an ständig wechselnden Tätigkeitsorten beschäftigt ist. Ein Mittelpunkt der Tätigkeit kann daher nicht nur (unbedingt) ein einzelner Ort, sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die…
…Zl. 99/13/0001 bestätigte, gilt das auch dann, wenn der Abgabepflichtige innerhalb des Einsatzgebietes an ständig wechselnden Tätigkeitsorten (Ortsgemeinden) beschäftigt war. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die…
…Diese Mutmaßung kann auch nicht auf Kenntnisse der allgemeinen Lebenserfahrung gestützt werden. Im Bau- und Baunebengewerbe mit erfahrungsgemäß sehr frühen Arbeitsbeginnzeiten und laufend wechselnden Einsatzorten (Baustellen auch in verschiedenen Bundesländern z.B. Wien oder Nö.) ist das berufliche Erfordernis einer Unterkunftnahme im Nahebereich der Arbeitsstätte…