…Vorbereitung die erklärte Absicht bestanden habe, in die aktive Phase einzutreten und damit steuerbare Umsätze zu erzielen. Im vorliegenden Fall habe die Vermietungsabsicht weder durch bindende Vereinbarungen, noch durch sonstige Umstände, die über die bloße Absichtserklärung hinausgehen, nachgewiesen werden können. Die Vorbereitungshandlungen deuteten nicht eindeutig…
…Einnahmenerzielung sind ebenfalls grundsätzlich abzugsfähig. Eine vorübergehende Unterbrechung der Einnahmenerzielung ist aber ebenso nur dann anzunehmen, wenn die ernsthafte Absicht der späteren Erzielung positiver Einkünfte aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann (Jakom/Laudacher, a.a.O., RZ 61 zu …
…zum notwendigen Betriebsvermögen einzig mit dem Umstand, dass die Wertpapiere zur Besicherung eines für die Anschaffung von Betriebsräumlichkeiten aufgenommenen Kredites verwendet wurden, begründet. Davon abgesehen, geht eine Zuordnung der Wertpapiere zum Betriebsvermögen aber weder aus der (zeitfolgerichtigen) buchmäßigen Behandlung hervor, noch sind sonstige Umstände erkennbar…
…I Nr. 8/1998) ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abgestimmt ist. Eine subjektive Sichtweise ist nicht vorgesehen, d.h. persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist somit lediglich, dass…
…I Nr. 8/1998) ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abgestimmt ist. Eine subjektive Sichtweise ist nicht vorgesehen, d.h. persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von…
…dauernde Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes im gegenständlichen Fall gegeben ist, heranzuziehen sind. Weiters wäre zu prüfen, ob sonstige Umstände vorliegen, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar machen. Unbestritten ist, dass die Ehefrau des Bw. am Familienwohnsitz oder in der Nähe desselben keiner Beschäftigung nachgeht…
…des § 26 FLAG 1967 ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abgestimmt. Eine subjektive Sichtweise ist nicht vorgesehen, d.h. persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist somit lediglich, dass die…
…Sinne des § 26 FLAG ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abgestimmt. Eine subjektive Sichtweise ist nicht vorgesehen, d.h. persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen…
…bekanntgegeben. - im Rahmen des vorausgegangenen Berufungsverfahrens erfolgte neuerlich eine (mehrfache) Aufforderung an die Steuerpflichtige, Pflegeleistende, Pflegepersonen und sonstige Umstände bekanntzugeben. Unterlagen bzw Personen wurden nicht beigebracht. Vielmehr stellte der steuerliche Vertreter in der Erörterung (die Steuerpflichtige war wie in den Jahren zuvor nicht erschienen) den…
…Sinne des § 26 FLAG ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abgestimmt. Eine subjektive Sichtweise ist nicht vorgesehen, d.h. persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen…
…Sinne des § 26 FLAG ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abgestimmt. Eine subjektive Sichtweise ist nicht vorgesehen, d.h. persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist somit lediglich, dass die…
…begründend ausgeführt, die "Vor-Ort-Kontrolle" wäre zwar von einer slowenischen Amtstierärztin verweigert und die Verweigerung schriftlich bestätigt worden, sonstige Umstände würden aber auf weitere Gründe hindeuten. Als weitere Gründe sieht die belangte Behörde die Reaktion des Frächters auf die Ankündigung der Kontrolle, die unterbliebene…
…Vermerke über die Telefonate vorhanden. Auch konnten sich die dortigen Mitarbeiter nur mehr an den Einsatz des Berufungswerbers, nicht mehr an sonstige Umstände erinnern. Im Einkommensteuerbescheid wurde lediglich der erste Unfall als beruflich veranlasst gesehen, nicht der Schaden beim zweiten Unfall, da nach den geschilderten…
…Umstände gewährt, und weiter, dass ein allfälliger Fehler der Behörde bei der seinerzeitigen Gewährung diese Vorgangsweise keinesfalls rechtfertige, kann daraus für die Berufung nichts gewonnen werden. Die Rückzahlungspflicht ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt im vom Bescheid umfassten Zeitraum abgestimmt, persönliche oder sonstige Umstände…
…02.2010 aufgefordert, den Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung nach § 364c ABGB zu erbringen, bzw. sonstige Umstände darzulegen, die das wirtschaftliche Eigentum der Bw. dokumentieren. Ein derartiger Nachweis wurde aber in keiner Lage des Verfahrens erbracht. Die Bestätigung der Nachbarin TJ, wonach die…
…das Finanzamt damit die im Betriebsprüfungsbericht angesprochene Haftung gemäß § 27 Abs. 9 UStG geltend machen wollte. Der Aktenlage ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 UStG oder sonstige Umstände, die eine Berichtigung der Umsatzsteuer erfordern, nicht zu entnehmen. Aus dem Betriebsprüfungsbericht geht hervor…
…erinnern. Sie selbst sei nie bei diesen ärztlichen Untersuchungen dabei gewesen. Über das Ergebnis der Untersuchungen oder sonstige Umstände der Schwangerschaft wisse sie nichts. Das alltägliche Zusammenleben habe sich so abgespielt, dass ihre Tochter Ingrid um etwa 8:00 Uhr aus dem Haus gegangen sei…
…R.W. tatsächlich eine Beschäftigung in Wien angenommen hat, kann daraus für die Berufung nichts gewonnen werden. Die Rückzahlungspflicht ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt abgestimmt, persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist lediglich, dass…
…liegt auch keine Vorbereitungsphase betreffend die Aufnahme einer Vermietungstätigkeit vor. Für vorweggenommene Werbungskosten ist ein Zusammenhang mit konkreten Einahmen zwar nicht Voraussetzung, aber anstatt konkreter Einnahmen müssen bindende Vereinbarungen vorliegen oder sonstige Umstände, die eine künftige Vermietung eines bestimmten Mietobjektes mit ziemlicher Sicherheit, annehmen lassen…
…enthielt außer dem Hinweis auf eine erfolgte Renovierung keinerlei das ursprüngliche Gutachten ergänzende Hinweise über den Bauzustand, insbesondere festgestellte Bauschäden etc. oder sonstige Umstände, die den Ansatz einer niedrigeren, als der gesetzlichen Restnutzungsdauer rechtfertigen könnten. Vielmehr erschöpft sich die Gutachtensergänzung auf die Wiedergabe zweier Tabellen…