…als Einfamilienhaus nach der Verkehrsauffassung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 5. Sonstige bebaute Grundstücke. Die nicht unter Z. 1 bis 4 fallenden bebauten Grundstücke gelten als sonstige bebaute Grundstücke. Das Finanzamt hat nun in seiner Berufungsvorentscheidung feststellt, dass die bisherige Qualifikation des Steuergegenstandes (Geschäftsgrundstück) als Betriebsgrundstück…
…auf Grund des Notariatsaktes vom 25. Februar 2005 den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und sonstig bebaute Grundstücke übergeben hat und ihm das lebenslange und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht an der von ihm übergebenen Liegenschaft zusteht. Weiters verpflichteten sich die Übernehmer die Entnahme von bis zu 50 Festmeter…
…fest. Für die Grundstücksübertragungen kam dabei jeweils von der anteiligen Ausgleichszahlung für das sonstig bebaute Grundstück der Steuersatz von 2% und für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Steuersatz von 3,5% zur Anwendung. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung…
…bei diesem Vermögen nicht um ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück handelt. Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln…
…bei diesem Vermögen nicht um ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück handelt. Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln…
…Rz 21 zu § 4 GrEStG 1987). Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln, weil der Einheitswert nur für…
…68 (anstatt falsch im bekämpften Bescheid € 3.015,93), übergeben. Für die Übertragung dieses Grundstückes ist die Gegenleistung maßgeblich. Die Gesamtgegenleistung ist im Verhältnis des jeweiligen Verkehrswertes aufzuteilen. Übersteigt der dreifache Einheitswert des übergebenen sonstig bebauten Grundstückes die errechnete Gegenleistung, ist Schenkungssteuer zu erheben…
…den Stichtag 1.1.2006 ist erfolgt (Einheitswert L+F 8.938,76 €, Wohnungswert 3.924,33 €). Das Finanzamt erlangte vom Lagefinanzamt Kenntnis, dass das bisher als sonstig bebautes Grundstück (Wohnungswert iSd. § 33 BewG) bewertete Gebäude zum 1.1.2006 (offensichtlich auf Grund…
…in Anspruch nimmt. Die steuerlichen Werte der übertragenen Grundstücke betrugen 2.398,20 € (für das land- und forstwirtschaftliche Grundstück), 17.296,13 € (für das sonstig bebaute Grundstück - übersteigender Wohnungswert gemäß § 33 BewG) und 43.458,35 € (für das unbebaute Grundstück). Das Finanzamt…
…folgt: 1.) Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7 Z. 2 GrEStG für die Übertragung des sonstig bebauten Grundstückes (Wohnungswert) mit 2 % der Bemessungsgrundlage von € 8.938,74 = € 178,77 festgesetzt. 2.) Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7 Z 3 GrEStG für die Übertragung des…
…der für das sonstig bebaute Grundstück (Wohnungswert gem. § 33 BewG) 1.526,13 €. Das Finanzamt setzte mit getrennten Bescheiden die Grunderwerbsteuer a) gem. § 7 Z 2 GrEStG mit 2 % von der auf die anteilige Gegenleistung für die Übertragung des sonstig bebauten Grundstückes (vom Wohnungswert…
…Im Punkt X. dieses Vertrages wurden die Einheitswerte für den landwirtschaftlichen Betrieb mit € 3.851,66 und für das sonstig bebaute Grundstück (Wohnungswert) mit € 8.575,39 bekannt gegeben sowie das Wohnungsrecht der Übergeber mit monatlich € 100,-- bewertet. Die Begräbniskosten wurden vom…
…dieses Vertrages wurden die Einheitswerte für den landwirtschaftlichen Betrieb mit € 3.851,66 und für das sonstig bebaute Grundstück (Wohnungswert) mit € 8.575,39 bekannt gegeben sowie das Wohnungsrecht der Übergeber mit monatlich € 100,-- bewertet. Die Begräbniskosten wurden vom Finanzamt für Gebühren…
…der (anteiligen) Gegenleistung erfolgte. Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und sonstigen Grundstücken (Wohnungswert) ist es nicht rechtswidrig, wenn die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt wird und für das sonstig bebaute Grundstück die Grunderwerbsteuer von der anteiligen Gegenleistung zu erheben ist…
…dargelegt, dass es bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und sonstigen Grundstücken (Wohnungswert) es nicht rechtswidrig ist, wenn die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt wird und für das sonstig bebaute Grundstück die Grunderwerbsteuer von der anteiligen Gegenleistung zu erheben ist, weil…
…1. 1. 2000 das landwirtschaftliche Vermögen auf der einen Seite und der andere Teil als Einfamilienhaus iSd BewG 1955 (sonstig bebautes Grundstück) mit ATS 303.000 bewertet worden. Da es sich bei den Liegenschaften somit nach den steuerrechtlichen Bestimmungen nicht um eine einzige wirtschaftliche Einheit…
…bei diesem Vermögen nicht um ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück handelt. Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln…
…bei diesem Vermögen nicht um ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück handelt. Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln…
…Rz 21 zu § 4 GrEStG 1987). Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln, weil der Einheitswert nur für…
…die Schenkungssteuer herangezogen, in welcher für die Berechnung der auf die Landwirtschaft entfallenden Gegenleistung für die Landwirtschaft ein anteiliger Verkehrswert von € 121.006,26 und für das sonstig bebaute Grundstück (Wohnungswert) ein Verkehrswert von anteilig € 47.310,03 herangezogen wurde. Die Summe der…