…Boden und Baurechte. Die bebauten Grundstücke werden gemäß § 54 BewG 1955 in 5 Grundstückshauptgruppen eingeteilt: Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Einfamilienhäuser, sonstige bebaute Grundstücke. Rz 721: Einheitswerte Für inländischen Grundbesitz werden von den zuständigen Lagefinanzämtern (Finanzamt, in dessen Sprengel das Grundstück liegt) Einheitswerte festgestellt. Ausnahme: Für…
…als Einfamilienhaus nach der Verkehrsauffassung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 5. Sonstige bebaute Grundstücke. Die nicht unter Z. 1 bis 4 fallenden bebauten Grundstücke gelten als sonstige bebaute Grundstücke. Das Finanzamt hat nun in seiner Berufungsvorentscheidung feststellt, dass die bisherige Qualifikation des Steuergegenstandes (Geschäftsgrundstück) als Betriebsgrundstück…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Parteienvorbringen Mit Übergabevertrag vom 25.07.2014 übergaben die Ehegatten J. und A. K. gleichteilig deren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und sonstig bebaute Grundstücke an den Sohn T. K.. Im Punkt XXI. des Vertrages wurde die Begünstigung gemäß …
…auf Grund des Notariatsaktes vom 25. Februar 2005 den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und sonstig bebaute Grundstücke übergeben hat und ihm das lebenslange und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht an der von ihm übergebenen Liegenschaft zusteht. Weiters verpflichteten sich die Übernehmer die Entnahme von bis zu 50 Festmeter…
…nicht oder nur gelegentlich im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sind (zB berufstätige Tochter), ist sie im Grundvermögen als eigene wirtschaftliche Einheit als sonstig bebautes Grundstück zu erfassen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen bestehen jedoch keine Bedenken, die Garage beim übersteigenden Wohnungswert als Nebengebäude (Einstufung im Regelfall Bauklasse 3…
…fest. Für die Grundstücksübertragungen kam dabei jeweils von der anteiligen Ausgleichszahlung für das sonstig bebaute Grundstück der Steuersatz von 2% und für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Steuersatz von 3,5% zur Anwendung. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung…
…bei diesem Vermögen nicht um ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück handelt. Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln…
…bei diesem Vermögen nicht um ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück handelt. Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln…
…Rz 21 zu § 4 GrEStG 1987). Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wird die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt. Die auf das sonstig bebaute Grundstück entfallende Gegenleistung ist daher mittels einer Proportionalrechnung zu ermitteln, weil der Einheitswert nur für…
…68 (anstatt falsch im bekämpften Bescheid € 3.015,93), übergeben. Für die Übertragung dieses Grundstückes ist die Gegenleistung maßgeblich. Die Gesamtgegenleistung ist im Verhältnis des jeweiligen Verkehrswertes aufzuteilen. Übersteigt der dreifache Einheitswert des übergebenen sonstig bebauten Grundstückes die errechnete Gegenleistung, ist Schenkungssteuer zu erheben…
…den Stichtag 1.1.2006 ist erfolgt (Einheitswert L+F 8.938,76 €, Wohnungswert 3.924,33 €). Das Finanzamt erlangte vom Lagefinanzamt Kenntnis, dass das bisher als sonstig bebautes Grundstück (Wohnungswert iSd. § 33 BewG) bewertete Gebäude zum 1.1.2006 (offensichtlich auf Grund…
…in Anspruch nimmt. Die steuerlichen Werte der übertragenen Grundstücke betrugen 2.398,20 € (für das land- und forstwirtschaftliche Grundstück), 17.296,13 € (für das sonstig bebaute Grundstück - übersteigender Wohnungswert gemäß § 33 BewG) und 43.458,35 € (für das unbebaute Grundstück). Das Finanzamt…
…folgt: 1.) Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7 Z. 2 GrEStG für die Übertragung des sonstig bebauten Grundstückes (Wohnungswert) mit 2 % der Bemessungsgrundlage von € 8.938,74 = € 178,77 festgesetzt. 2.) Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7 Z 3 GrEStG für die Übertragung des…
…der für das sonstig bebaute Grundstück (Wohnungswert gem. § 33 BewG) 1.526,13 €. Das Finanzamt setzte mit getrennten Bescheiden die Grunderwerbsteuer a) gem. § 7 Z 2 GrEStG mit 2 % von der auf die anteilige Gegenleistung für die Übertragung des sonstig bebauten Grundstückes (vom Wohnungswert…
…Im Punkt X. dieses Vertrages wurden die Einheitswerte für den landwirtschaftlichen Betrieb mit € 3.851,66 und für das sonstig bebaute Grundstück (Wohnungswert) mit € 8.575,39 bekannt gegeben sowie das Wohnungsrecht der Übergeber mit monatlich € 100,-- bewertet. Die Begräbniskosten wurden vom…
…dieses Vertrages wurden die Einheitswerte für den landwirtschaftlichen Betrieb mit € 3.851,66 und für das sonstig bebaute Grundstück (Wohnungswert) mit € 8.575,39 bekannt gegeben sowie das Wohnungsrecht der Übergeber mit monatlich € 100,-- bewertet. Die Begräbniskosten wurden vom Finanzamt für Gebühren…
…(Auflistung siehe Anhang B der Beschwerdevorentscheidung vom 27. Juni 2017) wird auf Grund des Bewertungsgesetzes 1955 idgF festgestellt: Art des Steuergegenstandes: sonstig bebautes Grundstück Einheitswert 10.900 Euro gem. AbgÄG 1982 um 35 % erhöhter Einheitswert 14.700 Euro Die Zurechnung ist dem Anhang A der…
…der (anteiligen) Gegenleistung erfolgte. Bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und sonstigen Grundstücken (Wohnungswert) ist es nicht rechtswidrig, wenn die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt wird und für das sonstig bebaute Grundstück die Grunderwerbsteuer von der anteiligen Gegenleistung zu erheben ist…
…dargelegt, dass es bei gleichzeitiger Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und sonstigen Grundstücken (Wohnungswert) es nicht rechtswidrig ist, wenn die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte aufgeteilt wird und für das sonstig bebaute Grundstück die Grunderwerbsteuer von der anteiligen Gegenleistung zu erheben ist, weil…
…1. 1. 2000 das landwirtschaftliche Vermögen auf der einen Seite und der andere Teil als Einfamilienhaus iSd BewG 1955 (sonstig bebautes Grundstück) mit ATS 303.000 bewertet worden. Da es sich bei den Liegenschaften somit nach den steuerrechtlichen Bestimmungen nicht um eine einzige wirtschaftliche Einheit…