…Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen selbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit. a FinStrG) bzw. unselbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit. b FinStrG) entsendet sind. Die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei - wie im gegenständlichen Fall - unselbständig berufstätigen Beschuldigten obliegt einem nach…
…er im Angestelltenverhältnis sechs Jahre im "HKeller" als Saisonarbeiter musiziert habe. Im Jahre 1999 habe man ihm dieses Lokal mehr oder weniger aufgedrängt und habe er dies selbständig bis März 2004 geführt. Im März habe er sodann sein Gewerbe zurückgelegt und sei mit Schulden in…
…Eine Möglichkeit wäre die Anknüpfung an das Durchschnittseinkommen aller vollbeschäftigten Selbständigen und Unselbständigen. Schließlich ist die Erziehung von zwei Kindern regelmäßig mit der Aufgabe der Berufstätigkeit und solcherart mit dem Verlust des Einkommens des nunmehr erziehenden Elternteils verbunden. Zwar könnte etwa ein überdurchschnittlich verdienender Erzieher…
… 26 Z 7 EStG 1988 Rechnung getragen werden. Die daraus resultierenden Verpflegungsmehraufwendungen können steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, weil ja eine Vielzahl von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen genötigt ist, sich (teilweise) außer Haus zu verköstigen, ohne dass damit die üblichen Kosten der Verpflegung berufsmäßig überschritten…
…kehre S oft auch wesentlich später zurück, als es in den Stundenaufzeichnungen notiert worden sei. S arbeite relativ selbständig und habe gleitende Arbeitszeit, er teile sich das selber ein. Die Werkstatt des S sei aus betrieblichen Gründen erforderlich. Die Firma habe das Erdgeschoss und die…
…jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. a zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit…
…die Geschäfte unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit.a zusammengesetzten Senat und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit.b zusammengesetzten Senat obliegt. ..…
…und MH vorliege. Die Bw. bestritt im Vorlageantrag das Vorliegen eines Dienstverhältnisses mit MH in Bezug auf die Messeauf- und -abbauten und führte ergänzend aus, bei selbständig Berufstätigen sei üblich, die Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder und Regiearbeiten nach Stundensätzen in Rechnung zu stellen. In dem…
…Wenngleich die tatsächliche Senatszusammensetzung, insbesondere aufgrund der Person des dem (entscheidenden) Senat angehörigen Laienbeisitzers den Schluss zulasse, dass tatsächlich der für den Beschuldigten (als selbständig Berufstätigen) zuständige Senat I eingeschritten bzw. tätig geworden sei, mangle es dem angefochtenen Bescheid an einer jedenfalls erforderlichen konkreten Bezeichnung…
…jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. a zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit…
…jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. a zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit…
…jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. a zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit…
…tätig. Denn der Bw. gehörte nach den im Tatzeitraum zu beurteilenden persönlichen Verhältnissen der Personengruppe an, die weder selbständig noch unselbständig berufstätig sind. Damit fällt er nach der Geschäftsverteilung in die Zuständigkeit des Senates I, sodass die Senatszusammensetzung primär S/T/B lauten musste. Es…
…zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit.a zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit.b zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied obliegt. Wird…
…Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen sind, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit a bzw. bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit b zusammengesetzen Senat obliegt. Gemäß…
…Juli 2005 begehrte der in Österreich nichtselbständig und gewerblich bzw. selbständig tätige Berufungswerber die Auszahlung der Familienbeihilfe für seine drei Söhne A, B und C für den Zeitraum ab Oktober 2002 bis einschließlich September 2005. An Sachverhalt ergibt sich aus dem Verwaltungsakt: Die Ehe des…
…Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten." Nach Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 hat ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, vorbehaltlich hier nicht interessierender Bestimmungen in Anhang VI…
…11) weiterhin die Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas (Behindertenbegleitung in Berufstätigenform) besuche. Dem Versicherungsdatenauszug für TT sind folgende Daten zu entnehmen: | 01.01.2009 - 19.02.2009 | Arbeitslosengeldbezug | 23.02.2009 - 23.03.2009 | Arbeitslosengeldbezug | 26.03.2009 - 31.03…
…| 3.240,00 Mit dem Einkommensteuerbescheid für 1995 vom 10. November 2000 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer mit 19.899,00 S fest. Bei der Einkommensteuerfestsetzung wurden Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv. 77.910,00 S berücksichtigt. Nach Abzug des Pauschbetrages für Sonderausgaben iHv…
…Juli 2005. Nach den Angaben im Antragsformular ist der Berufungswerber in Österreich selbständig erwerbstätig. Die Kinder und die nicht berufstätige Ehegattin des Berufungswerbers leben in Polen. Die Ehegattin bezieht für die Kinder in Polen Familienbeihilfe. Nach der Aktenlage wurde dem Berufungswerber in Österreich am 9…