…Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen selbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit. a FinStrG) bzw. unselbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit. b FinStrG) entsendet sind. Die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei - wie im gegenständlichen Fall - unselbständig berufstätigen Beschuldigten obliegt einem nach…
…nämlich der Senat V bei selbständig berufstätigen Beschuldigten (Vorsitz bei Beschuldigten, bei welchen der Familienname mit den Buchstaben A bis G sowie P bis Z beginnt: Dr.D; Berichterstatterin: Dr.G, erster Vertreter: Dr.E; Laienbeisitzer: F) und der Senat VI bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten…
…der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten oblegen ist und nach den Bestimmungen des § 68 Abs. 2 lit. a FinStrG zusammengesetzt ist (sein Laienbeisitzer wird von gesetzlichen Berufsvertretungen selbständiger Berufe entsendet). Bei einem - wie offenkundig im gegenständlichen Fall - im strafrelevanten Zeitraum unselbständig berufstätigen Beschuldigten hat aber…
…Unzweifelhaft ist ein Einzelhandelskaufmann, der mit Waren aller Art handelt, selbständig berufstätig. Den vorgelegten Akten ist zu entnehmen, dass der zum Zeitpunkt der Verhandlung des Spruchsenates 54jährige A zwar zuvor im Wiener XXXXX offenbar als Arbeiter "beim XXXXX gearbeitet hat, laut seinen eigenen Angaben aber…
…er im Angestelltenverhältnis sechs Jahre im "HKeller" als Saisonarbeiter musiziert habe. Im Jahre 1999 habe man ihm dieses Lokal mehr oder weniger aufgedrängt und habe er dies selbständig bis März 2004 geführt. Im März habe er sodann sein Gewerbe zurückgelegt und sei mit Schulden in…
…geltend gemachten Werbungskosten beantragt. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei bis Anfang des Jahres 2008 als Gesellschafter und Geschäftsführer der X Bau GmbH selbständig tätig gewesen. Aufgrund der im Zuge der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 schlecht laufenden Geschäfte habe er sich entschlossen, diese Tätigkeit zu…
…worden. Durch die Ausbildung zum Fluglehrer hätte der Beschwerdeführer die Berechtigung (Class Rating Instructor für Cessna) erworben, andere Piloten auszubilden. Ab 2019 seien dadurch erstmals nicht selbständige Einkünfte in Deutschland erzielt worden. Der Beschwerdeführer hätte angegeben, in ***21*** (Deutschland), ***22*** und ***3*** unentgeltlich auf Vereinsbasis…
…in den Streitjahren in Österreich Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, in Deutschland bezog sie keine Einkünfte. Außer Streit steht auch, dass der Bf. seit 1995, mit einer Unterbrechung, die ihn berufsbedingt für ungefähr ein Jahr (2003 bis 2004) nach G führte, in A berufstätig war…
…Eine Möglichkeit wäre die Anknüpfung an das Durchschnittseinkommen aller vollbeschäftigten Selbständigen und Unselbständigen. Schließlich ist die Erziehung von zwei Kindern regelmäßig mit der Aufgabe der Berufstätigkeit und solcherart mit dem Verlust des Einkommens des nunmehr erziehenden Elternteils verbunden. Zwar könnte etwa ein überdurchschnittlich verdienender Erzieher…
… 26 Z 7 EStG 1988 Rechnung getragen werden. Die daraus resultierenden Verpflegungsmehraufwendungen können steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, weil ja eine Vielzahl von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen genötigt ist, sich (teilweise) außer Haus zu verköstigen, ohne dass damit die üblichen Kosten der Verpflegung berufsmäßig überschritten…
…kehre S oft auch wesentlich später zurück, als es in den Stundenaufzeichnungen notiert worden sei. S arbeite relativ selbständig und habe gleitende Arbeitszeit, er teile sich das selber ein. Die Werkstatt des S sei aus betrieblichen Gründen erforderlich. Die Firma habe das Erdgeschoss und die…
…jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. a zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit…
…die Geschäfte unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit.a zusammengesetzten Senat und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit.b zusammengesetzten Senat obliegt. ..…
…und MH vorliege. Die Bw. bestritt im Vorlageantrag das Vorliegen eines Dienstverhältnisses mit MH in Bezug auf die Messeauf- und -abbauten und führte ergänzend aus, bei selbständig Berufstätigen sei üblich, die Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder und Regiearbeiten nach Stundensätzen in Rechnung zu stellen. In dem…
…jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. a zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit…
…er habe nicht gewusst, dass seine Handlungen der Steuerpflicht unterliegen. Sein Handeln bereue er zutiefst. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat IV für selbständig Berufstätige am 19.10.2012 führte der Beschuldigte noch weiter aus, dass er davon ausgegangen sei, dass er bei…
…im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. a leg.cit. zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit…
…das vom Amtsbeauftragten in Beschwerde gezogene Erkenntnis erlassen hat, als Organ des genannten Zollamtes die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten, wohingegen dies bei selbständig berufstätigen Beschuldigten dem „Senat I“ bzw. Spruchsenat I (als Organ des benannten Zollamtes…
…Wenngleich die tatsächliche Senatszusammensetzung, insbesondere aufgrund der Person des dem (entscheidenden) Senat angehörigen Laienbeisitzers den Schluss zulasse, dass tatsächlich der für den Beschuldigten (als selbständig Berufstätigen) zuständige Senat I eingeschritten bzw. tätig geworden sei, mangle es dem angefochtenen Bescheid an einer jedenfalls erforderlichen konkreten Bezeichnung…
…jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. a zusammengesetzten Senat oder dessen Mitglied und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit…