…worauf in § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ausdrücklich hingewiesen wird. Der per 30. Dezember 1994 festgestellte Kassafehlbetrag stellt zudem einen schwerwiegenden Mangel der Kassaführung dar, welcher grundsätzlich zur Verwerfung der Aufzeichnungen und zur Schätzung des Gewinnes bzw. Umsatzes führen kann. Dies deswegen, weil sich…
…dass die Faktura der B.GmbH vom 15.11.1994, selbst für den Fall, dass es sich nicht um eine fingierte Rechnung handeln sollte, Mängel aufweist, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Dies einerseits deswegen, weil die in der Faktura ausgewiesenen Leistungen über einen längeren Zeitraum hinweg…
…setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Jahre 1993, 1994 und 1995 fest. Die Einkommensteuerfestsetzungen erfolgten unter Zugrundelegung der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung. Nach den Ausführungen im Betriebsprüfungsbericht wurden auf Grund festgestellter schwerwiegender Mängel der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen (im Prüfungszeitraum wurden unter anderem Einnahmen…
…1997 bzw. 24. Februar 1997 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für die Jahre 1993, 1994 und 1995 fest. Die Umsatzsteuerfestsetzungen erfolgten unter Zugrundelegung der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung. Nach den Ausführungen im Betriebsprüfungsbericht wurden auf Grund festgestellter schwerwiegender Mängel der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen (im…
…genannt. Ausführungen darüber, wie sich der mangelnde Wärme- und Schallschutz in einem schlechten Bauzustand manifestieren und das Gebäude in seiner Nutzung beeinträchtigen, werden nicht aufgezeigt. Die Erklärung, warum ein nicht mehr zeitgemäßer Schall- und Wärmeschutz ein schwerwiegender Mangel der Bauausführung ist, wird nicht festgehalten. Ebenso…
…setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Jahre 1993, 1994 und 1995 fest. Die Einkommensteuerfestsetzungen erfolgten unter Zugrundelegung der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung. Nach den Ausführungen im Betriebsprüfungsbericht wurden auf Grund festgestellter schwerwiegender Mängel der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen (im Prüfungszeitraum wurden unter anderem Einnahmen…
…Es wären die Werte der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse heranzuziehen. Ein Abgehen davon sei nur gerechtfertigt, wenn sich wegen schwerwiegender Mängel in der Buchhaltung erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit ergeben. 2. Rückführung der Abschreibung auf Auslandsforderungen. Die Aktiengesellschaft habe bei Auslandsforderungen von der damals möglichen Pauschalabschreibung von…
…Es wären die Werte der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse heranzuziehen. Ein Abgehen davon sei nur gerechtfertigt, wenn sich wegen schwerwiegender Mängel in der Buchhaltung erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit ergeben. 2. Rückführung der Abschreibung auf Auslandsforderungen. Die Aktiengesellschaft habe bei Auslandsforderungen von der damals möglichen Pauschalabschreibung von…
…der Bundesabgabenordnung). Dies gilt auch für Fahrtkosten, wenn die betrieblichen Fahrten - wegen schwerwiegender Mängel der vorgelegten Fahrtenbücher - an Hand von Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen nicht verlässlich festgestellt werden können. Vom Finanzamt wurden die erklärten betrieblichen Fahrten (2001: 10.023 km, 2002: 9.834 km, 2003: 11…
…eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung von Abgaben ua. bei drohendem Konkurs oder Ausgleichsverfahren, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung, aber auch bei Vorliegen schwerwiegender Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Steuerpflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden…
…resultiere; bei Abzug des Verlustvertrags sowohl bei der Veranlagung im Jahre 1998 als auch in den Folgejahren von den erzielten Einkünften verbleibe keine Bemessungsgrundlage, die zu einer Einkommensteuerbelastung führe. Bestehe mangels Vorlage schwerwiegender Mängel, die die Richtigkeit der betrieblichen Verrechnung in Frage stellen, keine Veranlassung…
…1998 fristgerecht berufen und eine Abänderung im Sinne der Berufungsausführungen beantragt. Die gegenständliche Berufung wurde wie folgt begründet: Dass sich hinsichtlich der von der Betriebsprüfung getroffenen Feststellungen hinsichtlich schwerwiegender Mängel in der Buch- und Kassaführung, der fehlenden Grundaufzeichungen sowie der Nichtanmeldung von Beschäftigten bei der…
…in den §§ 131 Abs. 1 Z 5 und 132 Abs. 1 BAO normierte Belegaufbewahrungspflicht verstoßen, was als schwerwiegender formeller Mangel im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO zu werten ist. Dadurch, dass diese Belege als Nachweis für den Einkauf von Rohstoffen dienen, sind in ihnen…
…dass der Bw. über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermochte und Auskunft über für die Ermittlung der Grundlagen wesentliche Umstände verweigerte. Ferner hat er Aufzeichnungen nicht vorgelegt und die vorgelegten Aufzeichnungen weisen schwerwiegende materielle und formelle Mängel auf. Die Schätzungsberechtigung ist daher nach…
…konnte nicht klären, aus welchen Mitteln er seinen Lebensunterhalt bestritt und die erklärten Verluste aus Gewerbebetrieb abdeckte. Im Hinblick auf die schwerwiegenden Mängel der vorgelegten Aufzeichnungen und der Unvollständigkeit der Belege hat die Bp. die fehlenden Beträge zu Recht als nicht erklärte Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…50,--. Am 4.3.2002 wurde der Konkursantrag mit Beschluss des Handelsgerichts Wien mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Die Buchhaltung, Lohnkonten und weitere Unterlagen wurden trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Die Buchführung ist nicht ordnungsgemäß und weist schwerwiegende formelle und materielle Mängel auf. Die Besteuerungsgrundlagen wurden in…
…jedenfalls, dass die Abgabenbehörde branchenbedingt ausschließlich mit diesen elektronisch erfassten Daten überhaupt eine Verprobungsmöglichkeit gehabt hätte, umso bedeutsamer wären gerade diese Daten gewesen und umso schwerwiegender ist auch der Verstoß durch Vernichtung dieser Uraufzeichnungen. Niederschrift zur Schlussbesprechung: Bemerkt wird, dass die Leistung der Unterschrift anl…
…beiliegende "verfassungsrechtliche Analyse" des Herrn Univ. Prof. Dr. Beiser mit dem Nachweis schwerwiegender Verstöße gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung und das Willkürverbot verwiesen. Gleichzeitig wurde zur "Verfassungswidrigkeit" festgehalten, dass "die Kompetenz zur Aufhebung verfassungswidriger Gesetze nach Art. 140 B-VG dagegen ausschließlich beim Verfassungsgerichtshof liegt…
…beiliegende "verfassungsrechtliche Analyse" des Herrn Univ. Prof. Dr. Beiser mit dem Nachweis schwerwiegender Verstöße gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung und das Willkürverbot verwiesen. Gleichzeitig wurde zur "Verfassungswidrigkeit" festgehalten, dass "die Kompetenz zur Aufhebung verfassungswidriger Gesetze nach Art. 140 B-VG dagegen ausschließlich beim Verfassungsgerichtshof liegt…
…Schriftverkehr durch seine Kanzlei abgewickelt werden solle. Am 9. August 2010 erließ das Finanzamt A einen Bescheid (Ablehnungsbescheid), mit dem der Bw. mangels Befugnis zur steuerlichen Vertretung in Österreich gemäß § 84 Abs. 1 BAO als Bevollmächtigter des Abgabepflichtigen XY abgelehnt wurde. Nach der Bestimmung des …