…lediglich € 1.236,33 betrugen und daher auch absolut betrachtet geringfügig gewesen seien. Es sei somit bei der Ermessensübung neben der relativen Höhe auch die absolute Höhe der Vorsteuerbeträge zu berücksichtigen. In diesem Sinn habe der VwGH im Erkenntnis 90/13/0243 vom 22…
…der zusätzlich beantragten Vorsteuern über die Jahre auf rund € 45.000,-- belaufe. Die Geringfügigkeit könne bei einem Mittelbetrieb nicht nur nach der relativen Höhe bemessen werden, absolute und relative Höhe der Beträge wären zu berücksichtigen. Werde einer der Maßstäbe überschritten, sei eine Aufhebung angebracht…
…Büromaterial, Handy, Computerzubehör und Fax - auf der Ausgabenseite Kilometergelder in Höhe von rund S 410.000,00 gegenüber. Unter Bedachtnahme auf die absolute Höhe und insbesondere auf die relative Höhe der geltend gemachten Ausgaben, also des geltend gemachten Kilometergeldes gegenüber den Einnahmen, ersuchte das Finanzamt…
…von der Kanzlei erfüllt worden seien. Es werde sohin nochmals höflich gebeten, die doch relative hohe Zwangsstrafe bei Berücksichtigung vorgenannter Umstände, insbesondere der oftmaligen Auslandsaufenthalte des Steuerpflichtigen und auch des Fehlens jeglichen finanziellen Vorteils ersatzlos zu beheben. Im Falle der Vorlage an den UFS werde…
…das Ausmaß der nicht angemessenen Zulagen nachversteuert (...)." Die Berufungswerberin hat in ihrer Anfrage sowohl den durchschnittlichen Stundenlohn als auch die Höhe der Schmutzzulage genannt. Dem Finanzamt waren daher sowohl die absolute als auch die relative Höhe der Zulage bekannt und es wäre am Finanzamt gelegen…
…Die Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG sind bereits abgezogen worden, bevor das relative Maximum in Höhe von 10 % des Gewinnes nach § 10 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 zu ermitteln ist. Zudem stimmt die Stellung im Gesetz exakt mit der früheren Stellung des Investitionsfreibetrages…
… 34 Abs.1 FinStrG begangen. Gemäß § 34 Abs.4 FinStrG wird aus diesem Grund über ihn eine Geldstrafe in Höhe von € 4.000,00 (in Worten viertausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen verhängt. II…
…und es gebe gründungs- und insolvenzbedingt eine extrem hohe Fluktuation bei diesen Auftragnehmern. Gelegentlich hätten einige Baustellen wegen Insolvenz der Subunternehmer kurzfristig umdisponiert werden müssen. Unbestritten sei, dass auf Grund der engen Verknüpfung mit den Auftragnehmern und dem relativ kleinen Markt die Verantwortlichen der Bw…
…stammen würden. Laut Mag KK sei dem Prüfbericht der PB-GmbH zu entnehmen, dass diese Vorsteuern in Höhe von € 207.908,09 erklärt habe und davon nur € 122.429,70 anerkannt worden seien. Grundsätzlich könnten die Bedenken der Finanzverwaltung nur funktionieren, wenn der…
…noch relativ als geringfügig zu bezeichnen waren. In einer Berufungsentscheidung vom 30.10.2009, RV/2191-W/09 kam der UFS zum Ergebnis, dass eine Änderung in der (zum vorliegenden Betrag vergleichbarer) Höhe von € 669,00 oder 3% der Einkommensteuer weder absolut noch relativ…
…letzten Halbsatzes führt ein- wenn auch tauglicher- Wiederaufnahmegrund nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte; alle Wiederaufnahmegründe sind sohin "relative" Wiederaufnahmegründe. Die Wiederaufnahmegründe müssen daher geeignet sein, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen…
…EStG 1988). Im Veranlagungsjahr 2005 wurden zudem außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 (Krankheits- und Kurkosten) in Höhe von € 557,51 beantragt. Das Finanzamt veranlagte erklärungsgemäß und erließ dementsprechende Bescheide, welche am 17. April 2002 (Einkommensteuerbescheid 2001), 22…
…Gemäß § 45 Abs 1 EStG 1988 sei daher die maßgebliche Abgabenschuld in Höhe von € 2.342,99 um 9,00% erhöht worden. Mit Vorauszahlungsbescheid vom 20. Jänner 2009 betreffend die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2009 und Folgejahre wurden diese mit € 3.389,38…
…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der verheiratete Bw. bezog im streitgegenständlichen Jahr 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der A-AG in Höhe von 58.702,73 € (Kennzahl 245 des Lohnzettels). Am 11. März 2007 langte die Erklärung des Bw…
…dem Tarif besteuert, sondern auch die für das Einkommen errechnete Steuer um einen Nachversteuerungsbetrag gem. § 11a EStG 1988 in Höhe von 25.285,99 € erhöht wurde. In der Begründung zum Aufhebungsbescheid hat das Finanzamt ausgeführt, die Abgabenbehörde könne einen Bescheid aufheben, wenn der Spruch…
…dem Zuschlag nur um einen Irrtum handeln. Die Entfernung zum Lagerhaus habe von ursprünglich 3,6 km auf nunmehr 9,8 km zugenommen. Hinsichtlich der Milchabholung sei keine Änderung eingetreten. Die relative Nähe zur Stadt habe für den Betrieb nur Nachteile (hohes Verkehrsaufkommen, Freizeitsuchende, Hunde, .....…
…fristgerecht eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass auf Grund der immer höher werdenden Anforderungen in unserer Gesellschaft die Kommunikation und das Verstehen der menschlichen Psyche eine immer größer werdende Herausforderung darstelle. Neuro Linguistisches Programmieren beschäftige sich mit den Strukturen subjektiver Erfahrung und deren Verarbeitung. Mit Konfliktmanagement…
…Fall eine amtswegige Berichtigung vorzunehmen. Dies unabhängig von der Festsetzungs- und Einhebungsverjährung für die Einkommensteuer 1987. Es müsse bedacht werden, dass sowohl die relative als auch die absolute Verjährungsfrist längst abgelaufen sei, da der Steuerfall 19 Jahre zurückliege. Der Bw. beantrage daher die Aufhebung der…
…die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer 1995 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffen. Zusätzlich wäre neben der Einreichung der Voranmeldung bis zum 17. Mai 2005 auch der verfahrensgegenständliche Teil der Zahllast in Höhe von € 76,13 zu entrichten gewesen, was vom Beschuldigten wissentlich unterlassen wurde; er hat daher diesbezüglich eine…