…wegen Insolvenz der Subunternehmer kurzfristig umdisponiert werden müssen. Unbestritten sei, dass auf Grund der engen Verknüpfung mit den Auftragnehmern und dem relativ kleinen Markt die Verantwortlichen der Bw. einen guten Überblick über die potentiellen Leistungserbringer gehabt hätten. Nach Ansicht der Betriebsprüfung hätten die Verantwortlichen die…
8. Notariatsakt über die Gesellschaftsgründung, hier verweise er wieder auf den Arbeitsbogen, erinnerlich soll es sich immer um den gleichen Notar gehandelt haben, der diese GmbH errichtet habe, 9. Bestätigung des KSV, AKV oder Verbandes über Bonität und Redlichkeit, hier verweise er wieder auf den…
…der Vorsteuern, 0,04% der Umsatzsteuer-Zahllast und 0,053% der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausmacht ist vor diesem Hintergrund als bei weitem relativ geringfügig einzustufen. Bei dieser bei weitem überwiegenden relativen Geringfügigkeit ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2002 nicht ermessenskonform (§ 20…
Auf Grund grob mangelhafter Bezeichnung der Wiederaufnahmsgründe durch den Prüfer der Großbetriebsprüfung waren die Wiederaufnahmsbescheide aufzuheben. Dem UFS als zweiter Instanz war es verwehrt, die Wiederaufnahmsgründe richtig zu bezeichnen. Wien, am 15. Juni 2010
…bei der Ermessensübung die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beachten, d. h. gegen eine amtswegige Wiederaufnahme spreche insbesondere die (absolute und relative) Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung (wobei der steuerliche Vertreter auch auf den Erlass des BMF, GZ. 010103/0053-VI/2006, verwies). Unter Berücksichtigung…
…relativ bloß geringfügig sind (siehe die bei Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung², Tz. 40 zitierte Judikatur). So hat der VwGH im Erkenntnis 12.4.1994, 90/14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht gegeben…
…schematisierende Betrachtungsweise dem Wesen des Ermessens nicht entsprechen würde, müssen bei der Beurteilung des Kriteriums der Geringfügigkeit sowohl die absolute als auch die relative Komponente berücksichtigt werden. Die sich aus der Geltendmachung dieser Vorsteuern zugunsten der Bw. ergebende steuerliche Auswirkung beträgt S 36.397,34…
…639,01 €. Eine absolute Geringfügigkeit ist offensichtlich nicht gegeben. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (siehe etwa das Erkenntnis vom 22.4.2009, 2006/15/0257) ist bei einer Änderung der Einkünfte um mehr als 2% jedenfalls keine relative Geringfügigkeit gegeben. Im gegenständlichen Fall…
…überzeugen, als es sich zum einen bei den strittigen Beträgen nicht um Bagatellbeträge handelt und andererseits der mit der Richtigstellung der Vorsteuerbeträge verbundene Verwaltungsaufwand im Verhältnis dazu gering ist. Dass das Finanzamt im Übrigen nicht immer die relative Geringfügigkeit der Vorsteuerbeträge als Maßstab heranzieht, um…
…dies eine Erhöhung der Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von 0,13 %. Im Hinblick auf die relative Geringfügigkeit der Steuernachzahlungen rege die Berufungswerberin an "von einer amtswegigen Wiederaufnahme der Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerveranlagungsverfahren 1996 und 1997 abzusehen". Die steuerlichen Auswirkungen dürften auch im Sinne der VwGH-Judikatur als…
…relativ bloß geringfügig sind (siehe die bei Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung², § 303, Tz. 40 zitierte Judikatur). So hat der VwGH im Erkenntnis 12.4.1994, 90/14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht…
…Fälligkeitstagen) schon am damit verbundenen Arbeits- und Kostenaufwand scheitere und es zum anderen für den Bw. schon im Hinblick auf die relative Geringfügigkeit der Beträge z.B. hinsichtlich Umsatzsteuer 1998 von EUR 9.178,47 und der Umsatzsteuer 2002 von EUR 6.096,94 unmöglich…
…den erklärten steuerpflichtigen Umsätzen von 1,148.144,58 S (= 83.438,92 €) im Jahr 1999 und 1,716.015,91 S (= 124.707,74 €) im Jahr 2000 ist die (relative) Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen noch eklatanter. Unter Hinweis auf Ritz…
…relativ bloß geringfügig sind. Eine Interessensabwägung im Sinne des § 20 BAO verbietet bei (absoluter bzw. relativer) Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht aufgrund der steuerlichen Gesamtauswirkung…
…Im übrigen wird angemerkt, dass auch dass Finanzamt nicht immer die "relative" Geringfügigkeit der Vorsteuerbeträge als Maßstab für die Begründung seiner Ermessentscheidungen heranzieht. So wurde etwa infolge der für die Jahre 1997 bis 2001 durchgeführten Betriebsprüfung die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1997 bis 2000…
…Ermessensentscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht als geringfügig beurteilt. Wie dem angefochtenen Bescheid zu entnehmen ist, hat sich die Abgabenbehörde erster Instanz bei Beurteilung des Vorliegens der Geringfügigkeit der Auswirkungen ausschließlich auf deren relative Höhe (zwischen rund 0,1% und 0,03%) bezogen. D…
…der Kriterien zur Beurteilung der Geringfügigkeit von Änderungen bzw. Auswirkungen, ist die Rechtsprechung des VwGH, der sich mit diesem Aspekt im Zusammenhang mit der Ermessensübung in diversen Erkenntnissen auseinandergesetzt hat, heranzuziehen. Daraus geht hervor, dass in die Beurteilung nicht nur die relative Höhe der Änderungen…
…ist festzustellen, dass das Kriterium der relativen Geringfügigkeit ausschließlich im Hinblick auf die Abweichungen von den bisherigen Umsatzsteuerbescheiden zu beurteilen ist. Ob ein Betrag in absoluter Hinsicht als geringfügig einzustufen ist, kann nur an der allgemeinen Realität des Lebens gemessen werden. Die gebotene Betrachtung der…
…schematisierende Betrachtungsweise dem Wesen des Ermessens nicht entsprechen würde, müssen bei der Beurteilung des Kriteriums der Geringfügigkeit sowohl die absolute als auch die relative Komponente berücksichtigt werden. Die sich aus der Geltendmachung dieser Vorsteuern zugunsten der Bw. ergebenden steuerlichen Auswirkungen betragen für das Jahr 1997…
…Referenten ist aber noch ein weiterer Aspekt zu beachten. Die Geringfügigkeit einer Rechtswidrigkeit wird auch nicht losgelöst von der verletzten Norm bzw deren Normzweck und dem Regelungszweck der Norm in der Systematik des Gesetzes gesehen werden können. Es wird unterschiedliche Maßstäbe für die Messung der…